Forderungen RA Schneider/ 1&1

18. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
peernt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderungen RA Schneider/ 1&1

Hallo,
mich plagt folgendes Problem:
Seit einigen Monaten fordert RA Andreas Schneider im Auftrag seiner Mandantin "1&1" eine gewisse Summe (mittlerweise inkl. diverse Gebühren und Auslagen ca.195€).Bis jetzt habe ich versucht, Widerspruch einzulegen.
Kurz zum Hintergrund:
Bis etwa Dezember 2010 war "1&1" mein (wenn auch unfreiwilliger) DSL-Anbieter. Da man mir aber weder während des Vertragszeitraumes noch nach Ablauf dessen einen preislich günstigeren Vertrag anbieten wollte, hatten wir nach Alternativen gesucht, um nach Ende des Vertrage zu einen anderen Anbieter zu wechseln. Etwas "unfreiwillig" wechselten wir zu einem Mitbewerber. Jedoch gab es von mir keine Kündigung bei "1&1". Auch lag (angeblich, so mehrere Telefonate mit "1&1")keine Anfrage anderer Anbieter bei "1&1" vor. Komischerweise hat aber "1&1" (ohne Rückfrage bei mir) meinen Anschluss an einen Mitbewerber weggeben/ "wegportieren" lassen. Gleichzeitig will aber "1&1" weiter Geld haben und schickt mir immer fleißig Rechnungen. Auf meine Schreiben (per Post und E-Mail) hat man nicht reagiert. Ich hab dann per Rücklastschrift die meiner Meinung nach zu Unrecht eingezogenen Rechnungsbeträge zurückgeholt. So ist man dann bei "1&1" munter geworden, was dann letztendlich zu der jetzt bestehenden Situation geführt hat.
Meine Frage: Wer hat Recht? Darf "1&1" noch weiter Rechnungen einfordern-obwohl die mich gewissermaßen selbst "rausgeworfen" haben? Oder bin ich im Recht und kann den Forderungen des Herrn RA Andreas Schneider recht gelassen entgegensehen?
Was raten Sie mir? Wie ist die Lage?
Ich bin dankbar für jeden nützlichen Tipp.

mfg
peernt

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13 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Bei der dürren Schaverhaltschilderung kan man nur allgemeine Ratschläge geben.

Einzig dem gerichtlichen Mahnbescheid muss man widersprechen, 'Brieffreundschaften' mit Inkasso und Anwalt sind meist zwecklos bis kontraproduktiv.



Die 'unfreiwilligen' Ereignisse solltes du mal ausführlicher schildern.


Derzeit liest es sich so, als hättest du zwei Verträge über DSL abgeschlossen und beide sind gültig.
Ich vermute, das die erste Frima hier entweder die normalen Grundgebühren geltend macht oder den Schadensersatz wegen Vertragsbruch geltend macht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Jedoch gab es von mir keine Kündigung bei "1&1".
quote:
Ich hab dann per Rücklastschrift die meiner Meinung nach zu Unrecht eingezogenen Rechnungsbeträge zurückgeholt.
Was verstehen Sie daran nicht?
Oder besser: Was kann man daran nicht verstehen? Sie haben, unfreiwillig oder nicht, 2 Verträge abgeschlossen - und die bestehen einfach nur auf Erfüllung!? Ist doch deren gutes Recht ... !? :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peernt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Also dann etwas zu dem Thema "unfreiwillig".
Meine Frau ist irgendwo beim Einkaufen solchen "streunenden" Vodafone-Verkäufer auf den Leim gegangen. Sie wollte wohl nur prüfen lassen, inwieweit es einen vorzeitigen Ausstieg aus dem "1&1" Vertrag gibt (bin ja durch die "feenet-Übernahme dahin gekommen) und welche Möglichkeiten der Rufnummernmitnahme es gibt. Dabei wurde ihr ein Portierungsauftrat untergejubelt, den sie auch unterschrieben hatte. Infolgedessen hat dann auch "Vodafone" (gewissermassen)in unseren Auftrag den bestehenden Vertrag bei "1&1" gekündigt.
Ein wenig später meldete sich "1&1" am Telefon, und man wollte mit mir über den nun beabsichtigten Wechsel sprechen, man bot mir an, den bestehenden Vertrag zu verlängern. Ich habe dieser (durch "Vodafone") zugegangenen Kündigung widersprochen. Soweit so gut. Alles schien wieder in Ordnung.
Einige Zeit später wieder ruft "1&1" wieder an (man will über neue Bedingungen reden); bestätigt aber, es liege keine Kündigung vor. Ich bin beruhigt.
Wochen später meldet (per Post) sich "Vodafone" und begrüßt uns als neue Kunden und schickt den ganzen Kram für den Anschluß. Ich wog mich aber in Sicherheit - "1&1" hatte ja kurz zuvor zugesichert, es läge keine Kündigung vor, also ignorierte ich das "Vodafone"Zeug.
Stutzig wurden wir, als auf einmal die Telefoverbindung gestört war. Es konnte nur "Raus-telefoniert" werden. Ein Anruf bei "1&1" brachte ans Licht: Der Anchluß ist wegportiert worden ( Es gab sogar bei "1&1" noch eine Anfrage eines weiteren Mitbewerbers- ich hatte online nur die Verfügbarkeit am Wohnort geprüft). So hatte "1&1" einfach meinen Anschlüß jemand anderen weggegeben. Man stelle sich vor: Kurz zuvor heißt es: Alles in Ordnung. Dann kommt irgendwer zu "1&1" und sagt " Ich hätte gern den Anschluß von Herrn peernt." Und man gibt ihm diesen. Ist das normal? Hätte "1&1" nicht erst bei mir anfragen können?
Ich war natürlch gewaltig sauer auf das ganze; und irgendwie musste es ja weitergehen- vorr allem das Telefon mußte wieder gehen. Nach einigin Hin-und Her und Telefonaten mit beiden Anbietern habe ich dann die Übernahme von Vodafone akzeptiert. Aber eben unfreiwillig.
Als nach der Übernahme eben "1&1" noch weiter Rechnungen schickt, wieder telefoniert, man versprach, den Betrag zu erstatten; was auch passiert ist. Aber es ging weiter mit Rechnungen von "1&1" ( die ich eben zurück buchen ließ). Da wurde "1&1" munter.
Nach einigen Schriftverkehr erfuhr ich dann: Ich wäre noch in der Datenbank als Kunde geführt. Ich müßte eben erst noch kündigen.
So fühlte ich mich von "1&1" als rausgeschmissen; was mich eben dann zu dem bereits geschilderten Handeln veranlaßt hat.
mfg
peernt






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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Hätte "1&1" nicht erst bei mir anfragen können?

Warum? Sie hatten doch ein Schriftstück das ihnen besagte Portierung befahl?



quote:
Nach einigen Schriftverkehr erfuhr ich dann: Ich wäre noch in der Datenbank als Kunde geführt. Ich müßte eben erst noch kündigen.

Genau wie befürchtet ...



Um welche Summe geht es?



Wurde inzwischen gerichtsfest nachweisbar gekündigt?





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: 'Brieffreundschaften' mit Inkasso und Anwalt sind meist zwecklos bis kontraproduktiv.


Und meist sicher auch langweilig bis frustig...!

Widerspruch bei Mahnbescheid fristgerecht (Frist sind 2 Wochen) beim zuständigen Mahngericht einreichen und auf keinen Fall wieder zurückziehen!

-- Editiert am 22.07.2011 00:33

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

@morgause:
Können Sie eigentlich lesen?!
Falls ja, sollte ich nicht nach der Fähigkeit zu verstehen weiterfragen ... :)
Er hat 2 Verträge!
Und - ganz unabhängig von seiner Einschätzung, ob seine Legensgefährtin "... beim Einkaufen solchen "streunenden" Vodafone-Verkäufer auf den Leim gegangen ..." ist - sind die noch beide (!) gültig. Auch eine vorzeitige Auflösung des ersten Vertrags erscheint mir sinnlos, weil es keinen (rechtlich haltbaren) Grund dafür gibt. Sie hätten vielmehr den mit den "streunenden" Vodafone-Verkäufern abgeschlossenen Vertrag innert der gesetzlich geregelten Widerspruchsfrist rückgängig machen können und müssen.
Wenn Sie also, wovon ich nach Ihrer Darstellung ausgehen muss, weder den ersten, noch den zweiten Vertrag gekündigt haben, dann sind die auch beide zu erfüllen! Was ist daran nicht zu verstehen!?
Im Übrigen dürfte es zwischenzeitlich zu spät sein, den zweiten Vertrag zu kündigen und den ersten müssen Sie so lange erfüllen, wie Sie ihn abgeschlossen haben (wohl 24 Monate). Und im Verzug dürften Sie seit langer Zeit sein ...
Noch mal @morgause:
Plappern Sie doch bitte keinen völlig belanglosen Unsinn. So helfen Sie die Qualität des Forums erheblich zu steigern ... :)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
peernt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank für die Beteiligung.
Anbei noch mal einige Info's:
Die Höhe der ursprünglichen Forderung (1.Mahnung) 76,78€; dann 2.Mahnnung 101,49€; mit Aufschläge vom RA waren es dann 192,..€. Wobei mir schon angeboten wurde, den Betrag (als Teilzahlung)um 50% zu reduzieren.
Was die Kündigung des ersten Vertrages betrifft, wäre noch hinzuzufügen: "1&1" hatte einer Sonderkündigung zugestimmt (Termin etwa Anfang/Mitte März 2011). Aber bis zu dem Tag wollen die eben Geld; obwohl keinerlei Leistung erbracht werden kann. Denn ab 13.12.10 war der Anschluß zu "Vodafone" umgestellt worden.
Dann ist da die Sache mit den zwei zu erfüllnden Verträgen.
Ich hätte weiter den ersten erfüllen wollen. Aber "1&1" hat meinen Anschluß ja weggeben. Ich hab die ja nicht dazu aufgefordert. Das ist doch paradox: den Anschluß weggeben; aber auf die Einhaltung des Vertrages bestehen. Da hätte ich ja eher Grund zur Klage; oder der neue Anbieter hätte leerausgehen müssen/können und nun Forderungen stellen. Aber gerad ich, der als letztes Glied der Kette auf Gedeih und Verderb der Gewalt der Anbieter asgeliefert ist.
Also: Was sollte ich tun? Dem angeündigten Mahnbescheid widersprechen? Oder jetzt zahlen?





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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Aber "1&1" hat meinen Anschluß ja weggeben. Ich hab die ja nicht dazu aufgefordert.

Bitte???
Der entsprechende Portierungsauftrag lag doch vor!



quote:
Das ist doch paradox: den Anschluß weggeben; aber auf die Einhaltung des Vertrages bestehen.


Was kann die Firma dafür, das du die Annahme ihrer Leistungen verweigerst?
Das sie dich vorzeitig aus der Verpflichtung entlassen haben war ja noch kulant von denen ...



Ich würde zahlen.
Meiner Meinung nach kann es nur teuerer werden (ca. 170 - 270 EUR)





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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schwaben
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde dem MB fristgemäß widersprechen und (zunächst) nicht bezahlen!
Ein Vertrag ist von beiden Seiten zu erfüllen !
Dies ist nach meiner laienhaften Meinung ab dem Zeitpunkt der abgehenden Rufnummernportierung seitens 1u1 nicht mehr gegeben; mit Abgabe der Leitung und der Rufnummer an wodafon dürfte 1u1 den auf dem Portierungsformular vom Kunden gewünschten Auftrag zur "Kündigung des Anschlusses und Mitnahme der Rufnummer" angenommen haben. Selbst, wenn es eine davon abweichende "Vereinbarung" zu einer Vertragsverlängerung bei 1u1 gäbe (für deren zustandekommen 1u1 darlegungs- und beweispflichtig wäre), hat ja 1u1 ihre Verpflichtungen, eben die Bereitstellung eines funktionierenden DSL- und Telefon-Anschlusses nicht erfüllt. Daher würde ich eher dem von Morgause vorgeschlagenen Weg zustimmen und dann abwarten, ob das tapfere Schneiderlein überhaupt eine Klagebegründung erstellt ?
Wenn dann der "Kunde" den o.g. Einwand der Nichterfüllung seit dem Zeitpunkt der abgehenden Portierung in der Klagebeerwiderung entsprechend vorträgt, vermutet meine Glaskugel bessere Chancen für eine Klageabweisung ???

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Wenn dann der "Kunde" den o.g. Einwand der Nichterfüllung seit dem Zeitpunkt der abgehenden Portierung in der Klagebeerwiderung entsprechend vorträgt, vermutet meine Glaskugel bessere Chancen für eine Klageabweisung ???

Nein, im Gegenteil.

Warum?
Richtig:
quote:
Ein Vertrag ist von beiden Seiten zu erfüllen !



quote:
hat ja 1u1 ihre Verpflichtungen, eben die Bereitstellung eines funktionierenden DSL- und Telefon-Anschlusses nicht erfüllt.

In diesem Falle ist jedoch der Kunde vertragsbrüchig geworden, nicht der Anbieter.
Man muss die Ursache berücksichtigen und die Ursache war hier der Kunde. Er hat die Annahme weiterer Leistungen verweigert und somit die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen vereitelt.

Wenn ein Anbieter aus ebensolchen Gründen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ist die Warscheinlichkeit das der Anbieter vor Gericht die Schuld bekommt extrem gering.





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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Schwaben
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

ja, wie ein evtl. Gerichtsverfahren ausgehen würde, kann nur mit einem; "Es kommt darauf an ... ?" beantwortet werden.

meine für peernt etwas optimistischere Einschätzung beruht auf:

Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass im Sommer 2010 mit Eingang des Portierungsformulars bei 1u1 der bei 1u1 bestehende Vertrag form- und fristgerecht zum Zeitpunkt der tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter (= 13.12.10) gekündigt worden ist. Eine separate Kündigung durch den Kunden beim Alt-Anbieter ist im Fall einer Kündigung mit Rufnummernmitnahme nicht nötig, sie würde eine Rufnummernmitnahme nur gefährden.

Da 1u1 die Leitung und die Rufnummer am 13.12.10 abgegeben hat, hat 1u1 (aus meiner laienhaften Sicht) die vom Kunden über den neuen Anbieter über die Portierungsschnittstelle an 1u1 übermittelte Kündigung faktisch am 13.12.10 ausgeführt und seit diesem Datum die dem Kunden telefonisch in Aussicht gestellte Fortführung der Leistungen (funktionierender DSL- und Telefonanschluss über eine 1u1-Leitung) eben nicht mehr erfüllt.

Die Zustimmung bzw. Ablehnung zu einer vom neuen Anbieter bei 1u1 angefragten Rufnummernportierung liegt aus meiner Sicht nicht im Einflussbereich des Kunden, sondern hier liegt eine fehlerhafte Abstimmung innerhalb des Hauses 1u1 zwischen der Kundenrückgewinnungsabt. und der Abt. für abgehende Portierungen vor, die, wenn man das ordentlich in der Klageerwiderung ausführt, m.E. doch den Richter in Richtung einer Klagabweisung überzeugen könnte ?

Natürlich war das im Sommer ausgefüllte Portierungsformular "die Ursache" für die Abgabe der Leitung an wodafon; hier dürfte jedoch 1u1 im Hinblick auf die angebotene "Vertragsverlängerung" vertragsbrüchig geworden sein; es geht doch nicht an, nur die Inrechnungstellung zu verlängern, und dann gleichzeitig einer Leistungserbringung durch den neuen Anbieter zuzustimmen und die Leitung abzugeben ?

Außerdem bestehen Zweifel, ob wie hier bei einer HF unter 100 EUR im Fall eines Widerspruchs gegen den MB überhaupt eine Klagebegründung erstellt wird ?

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass im Sommer 2010 mit Eingang des Portierungsformulars bei 1u1 der bei 1u1 bestehende Vertrag form- und fristgerecht zum Zeitpunkt der tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter (= 13.12.10) gekündigt worden ist.

Ich fürchte, das dies nur der Auftrag war 'Anbieter 1 mache den Port frei für Anbieter 2'.
Eine Kündigung hätte daher nochmals seperat erfolgen müssen.



quote:
es geht doch nicht an, nur die Inrechnungstellung zu verlängern, und dann gleichzeitig einer Leistungserbringung durch den neuen Anbieter zuzustimmen und die Leitung abzugeben ?

Zum einen käme es darauf an was im Vertrag alles enthalten war. Oftmals sind ja nicht nur DSL Leistungen enthalten sondern auch andere Leistungen (Website, E-Mail etc.).

Zum anderen kann man der Anbieter natürlich darauf bestehen, das der Vertrag bis zum regulären Ende erfüllt wird (also Berechnung der nutzungsunabhängigen Entgelte abzüglich ersparter Aufwendungen) oder alternativ kündigen und Schadensersatz verlangen.





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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Wir diskutieren im Kreis.
Der Schwabe will nicht zahlen.
OK - soll er doch ... :)
Nix für Ungut, aber es ist, denke ich, alles gesagt, was das Board zu sagen hatte, und manchmal erfüllt es nicht die Erwartungen des Betroffenen - na und ... !?

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