Forderung von Vermieter über Stromnachzahlung

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
ibibo77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Vermieter über Stromnachzahlung

Hallo Zusammen,
ich habe einen folgenden Fall. Nachdem ich umgezogen bin, habe ich vergessen meinen Strom anzumelden und schließlich erst nach 3 Monaten meinen Strom angemeldet. Nach jetzt über 6 Monaten hat mir der Vermieter einen Brief gezeigt indem hervorgeht, dass eine Inkassogesellschaft für den Stromgrundversorger eine Rechnung in höhe von 381,00€ vom Wohnungseigentümer eintreiben möchte. In dieser Rechnung sind Inkassogebühren enthalten. Der Vermieter möchte jetzt, dass ich den Betrag zahlen soll. Jedoch habe ich kein einziges mal die Chance gehabt, den Strom für die drei Monate zu bezahlen. D.h. ich habe nie eine Mahnung oder eine Nachricht vom Vermieter über eine Forderung bekommen. Der Vermieter hat meine Daten an das Inkasso Büro weiter gegeben. Muss ich die komplette Rechnung inklusive Mahnungsgebühren und Inkassogebühren zahlen? Oder muss ich nur den in den drei Monaten verbrauchten Strom bezahlen?

Danke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



58 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Die Stromrechnung musst Du bezahlen, die Mahngebühren jedoch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von ibibo77):
Nachdem ich umgezogen bin, habe ich vergessen meinen Strom anzumelden


Ja ... klar das passiert oft, man vergisst den Strom anzumelden ...

Zitat (von ibibo77):
Der Vermieter möchte jetzt, dass ich den Betrag zahlen soll. Jedoch habe ich kein einziges mal die Chance gehabt, den Strom für die drei Monate zu bezahlen.


Doch hatten Sie, drei Monate und darüber hinaus nach Anmeldung des Stroms hätten Sie dem Versorger nur mitteilen müssen, dass Sie "vergessen" haben den Strom ordnungsgemäß anzumelden und dass Sie selbstverständlich für die bereits verflossenen drei Monate die Kosten übernehme. Das haben Sie, aus welchen Gründen auch immer, unterlassen.

Zitat (von ibibo77):
Muss ich die komplette Rechnung inklusive Mahnungsgebühren und Inkassogebühren zahlen? Oder muss ich nur den in den drei Monaten verbrauchten Strom bezahlen?


ME sollten SIe flugs die Rechnung bezahlen. Die Inkassogebühren dürften nicht die Welt sein, verbuchen Sie es bei sich als Lehrgeld.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Stromrechnung musst Du bezahlen, die Mahngebühren jedoch nicht.


Wie kommen SIe darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von hh):
Die Stromrechnung musst Du bezahlen, die Mahngebühren jedoch nicht.


Wie kommen SIe darauf?


Weils entweder keine Rechnung vorher gab oder der Vermieter sie ignoriert hat bis es zum Inkasso ging.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Weils entweder keine Rechnung vorher gab oder der Vermieter sie ignoriert hat bis es zum Inkasso ging.

Nö, der Mieter sollte froh sein, das es keinen Strafantrag wegen Betrug vom Lieferanten gibt. Denn wer 3 Monate später den Strom anmeldet hätte auch den Zeitraum des Bezugs mitteilen können.
Er muss sich Glücklich schätzen, das der Grundversorger nicht gleich die große Keule auspackt, andere praktizieren das Verfahren schon recht erfolgreich.
Und der Vermieter ist raus:
Zitat:
Vermieter können aufatmen: Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermieter nicht für die Stromrechnung ihrer Mieter aufkommen müssen (Urt. v. 02.07.2014, Az. VIII ZR 316/13 ). Selbst dann nicht, wenn letztere keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen haben, aber trotzdem Strom verbrauchen.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr316-13-stromverbrauch-haftung-vermieter/

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Nö, der Mieter sollte froh sein, das es keinen Strafantrag wegen Betrug vom Lieferanten gibt.


Wo soll denn da Betrug vorliegen? Bei einer Anzeige wegen Betrug könnte sich der Lieferant der falschen Verdächtigung schuldig machen.

Zitat:
Er muss sich Glücklich schätzen, das der Grundversorger nicht gleich die große Keule auspackt


Welche große Keule? Ohne Rechnung gibt es keine große Keule, die der Stromversorger herausholen könnte.

Zitat:
Und der Vermieter ist raus:


Dass der Vermieter die Stromkosten nicht bezahlen muss ist doch völlig unstrittig. Es geht um die Inkassokosten und die muss entweder der Vermieter zahlen, wenn er zuvor an ihn gerichtete Rechnungen ignoriert hat oder der Stromversorger bleibt darauf sitzen.

Das der Mieter die Inkassokosten zahlen muss ist nicht erkennbar. Er war schließlich mit der Zahlung der Stromkosten nicht in Verzug. Wer gegenteiliger Auffassung ist, möge bitte die Rechtsgrundlage nennen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Dass der Vermieter die Stromkosten nicht bezahlen muss ist doch völlig unstrittig.


Richtig #5

Zitat:
Es geht um die Inkassokosten und die muss entweder der Vermieter zahlen, wenn er zuvor an ihn gerichtete Rechnungen ignoriert hat oder der Stromversorger bleibt darauf sitzen.


Dies ist nun aber der totale Widerspruch zu Satz davor.

Wenn der Vermieter nicht verpflichtet war, diese Stromkosten zu zahlen, hat er auch mit Kosten für die Mahnaktionen für diese Forderung nichts zu tun.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wo soll denn da Betrug vorliegen? Bei einer Anzeige wegen Betrug könnte sich der Lieferant der falschen Verdächtigung schuldig machen.

Warum wurde bei der Anmeldung 3 Monate später denn nicht das Datum des Bezuges genannt?
Die Geschichte mit dem Vergessen ist eine Sache, jedoch die Tatsache das man ein anderes Datum angibt, kann ein Staatsanwalt überprüfen. Vergleichsweise man tankt an zwei Zapfsäulen und gibt nur eine Säule beim Bezahlen an.
Oder was auch die Praxis ist, man zieht ein, einige Zeit später meldet man sich bei einen Stromanbieter xy mit dem aktuellen Zählerstand an, der Grundversorger kennt ja einen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Warum wurde bei der Anmeldung 3 Monate später denn nicht das Datum des Bezuges genannt?


Sorry, ich hatte überlesen, dass sich der Mieter mit falschem Datum angemeldet hat. Dann kann doch Betrug vorliegen.

Im Hinblick auf die Inkassokosten kommt es darauf an, warum die entstanden sind. Wenn der Vermieter eine Rechnung einfach ignoriert, z.B. weil er meint dafür nicht zuständig zu sein, dann muss er zahlen. Sollte der Vermieter die Rechnung dagegen zurückgewiesen haben mit Hinweis, dass der Mieter zuständig ist, dann bleibt der Stromversorger auf den Kosten sitzen.

Zu der Frage unter welchem Umstand der Mieter die Inkassokosten zu zahlen hätte fällt mir gerade kein Beispiel ein.

Allerdings könnte der Stromversorger auf die Idee kommen, den Mieter wegen Betrug anzuzeigen, wenn man ihn auf den Inkassokosten sitzen lässt. Wenn der Mieter die Inkassokosten jetzt einfach mitzahlt, dann wird das wahrscheinlich nicht passieren.

-- Editiert von hh am 01.04.2018 13:01

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Warum wurde bei der Anmeldung 3 Monate später denn nicht das Datum des Bezuges genannt?

Weil das oft gar nicht geht.

Erst letztens bei einem dieser Vergleichsportale gesehen, kein Datum aus der Vergangenheit war anwählbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil das oft gar nicht geht.

Und das ist gelinde gesagt, nicht richtig. Hier geht es um den Grundversorger und nicht um einen Stromlieferanten aus den Vergleichsportalen. Und Letztere können erst dann liefern, wenn ein Zählerstand mit Zählernummer vom Grundversorger vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Der einzige der hier was prüfen sollte, ist der Moderator und zwar die Beiträge von 0815.

Hier mal wieder völlig sinnlos angst und Panik verbreiten wollen..

HH hat völlig Recht. Der VM haette die Rechnungen entweder weiterleiten muessen oder zurückweisen. Gar nichts zu tun, war definitiv ein Fehler.

Der Mieter sollte einfach jetzt die Rechnung bezahlen und der VM guckt mal in Inkasso Forum, was er dem Inkasso antworten koennte, um die Gebühren nicht zahlen zu muessen.

In jedem Fall kann der Mieter den Vermieter beim Landesdatenschutzbeauftragten anzeigen. Die Weitergabe der Daten ans Inkasso geht mal gar nicht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sorry, ich hatte überlesen, dass sich der Mieter mit falschem Datum angemeldet hat. Dann kann doch Betrug vorliegen.

Vermutlich nicht, da es die Möglichkeit der rückwirkenden Anmeldung zumindest bei der DEW21 (Dortmund) seit einiger Zeit nicht mehr gibt.

Früher konnte sich der Neumieter, dessen Mietvertrag erst einige Monate nach Vertragsende des Vormieters beginnt, noch rückwirkend anmelden (und ich als Vermieter habe ihm die Kosten für Zählermiete und ggf. meinem Verbrauch erstattet). Es gab dabei nie Probleme.
Jetzt muss ich für Zeiträume größer einem Monat einen eigenen Vertrag mit dem Versorger abschließen und diesen bei Neuvermietung auch wieder kündigen. Bürokratie hoch drei. Einer der Verträge hat mit knapp über 6 € gekostet, es waren aber insgesammt 5 Briefe der DEW21 und drei von mir notwendig.

Die Inkassokosten können eigentlich nur angefallen sein, weil der Vermieter sich nicht rechtzeitig um die Angelegenheit gekümmert hat. Ich tendiere dazu hh beizupflichten, diese sind nicht auf den Mieter abwälzbar.

Es kommt immer wieder vor, dass man als Vermieter vom Grundversorger angeschrieben wird. Ich kläre das dann sofort mit meinem Mieter und informiere den Grundversorger, wenn der Mieter bereits mit einem anderen Versorger einen Vertrag abgeschlossen hat. Ging bisher auch immer ohne Probleme, selbst wenn ein Mieter mal wie in diesem Fall eine Anmeldung (also entweder Gas oder Strom) vergessen hat. Nur kümmern muss man sich zeitnah.

Zitat (von Akkarin):
In jedem Fall kann der Mieter den Vermieter beim Landesdatenschutzbeauftragten anzeigen. Die Weitergabe der Daten ans Inkasso geht mal gar nicht.
Der Vermieter wird keine Daten weitergegeben haben, die das Bundesdatenschutzgesetz auch nur ansatzweise tangieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Zitat (von Akkarin):
In jedem Fall kann der Mieter den Vermieter beim Landesdatenschutzbeauftragten anzeigen. Die Weitergabe der Daten ans Inkasso geht mal gar nicht.
Der Vermieter wird keine Daten weitergegeben haben, die das Bundesdatenschutzgesetz auch nur ansatzweise tangieren.

Berry

Aehm, Er muss ja Name und Anschrift ans Inkasso weitergegeben haben. Und das geht halt gar nicht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Du hast nicht "vergessen" den Strom anzumelden, du hast betrogen. Den hättest du vergessen den Strom anzumelden wäre es ein leichtest gewesen den Zählerstand deines Einzugs anzugehen. Du hast statt dessen einen Zählerstand angegeben der 3 Monate später da stand. Das macht man nicht "aus versehen"
Das ist Diebstahl oder zumindestens ein Betrug. Jedoch interessieren dich die Inkassogebühren deswegen noch lange nicht.

Wende dich an den Grundversorger und erkläre die Rechnung zu bezahlen, wenn Sie diese dir senden. Die Inkassokosten an den Vermieter gehen dich nichts an. Den Vermieter geht das auch nichts an, er hat weder den Strom verbraucht noch haftet er dafür, daher enstanden da auch keine Inkassokosten.

Jedoch könnten die dich Schadenersatzpflchtig machen, aber das müssen die erst mal tun.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Weils entweder keine Rechnung vorher gab oder der Vermieter sie ignoriert hat bis es zum Inkasso ging.


Und jetzt wid der bewusste Stromdiebstahl (nichts anderes ist das dreimonatige
"Vergessen" und die nicht erklärte Übernahme der Kosten des vergangenen Zeitraums) dann mal ausgeblendet? Ne, so geht es aber auch nicht. Im Zweifel würde ich als VM den Mieter verklagen und aufgrund des Diebstahls würde er bei uns dann auch noch gehen dürfen. Und das würden wir dann auch durchziehen, und beim nächsten Mal wird der VM bei der Vermietung wohl etwas besser aufpassen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Inkassokosten können eigentlich nur angefallen sein, weil der Vermieter sich nicht rechtzeitig um die Angelegenheit gekümmert hat. Ich tendiere dazu hh beizupflichten, diese sind nicht auf den Mieter abwälzbar.


Auch das ist nicht immer richtig. Als Eigentümer übernimmt man (in den Städten wo wir Eigentum besitzen) bei Abmeldung durch den Vormieter erst einmal die Grundversorgung, wenn der Nachmieter sich nicht gleich anmeldet oder die Wohnung nicht nahtlos weiter vermietet wird.. Dann zieht ein neuer Mieter ein, der Redliche meldet den Strom auch an, meist innerhalb 14 Tage. Passiert dies nicht, erhält der Eigentümer eine Rechnung, kann passieren, diese leitet man dann weiter an den Mieter mit der Aufforderung den Strom anzumelden und zwar zum Zeitpunkt des Einzuges. Nach drei Monaten spätestens droht dann die Sperrung des Anschlusses und da ist der Mieter hier wohl in Wallung geraten und hat den Strom angemeldet und BEWUSST unterlassen die Anmeldung zum tatsächlichen Datum des Einzuges vorzunehmen. Ich sehe das auf jeden Fall versuchten Betrug und damit verbunden Stromdiebstahl.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Aehm, Er muss ja Name und Anschrift ans Inkasso weitergegeben haben. Und das geht halt gar nicht.


Warum sollte das nicht gehen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Warum sollte das nicht gehen?

Würde mich auch mal interessieren.
Gegen den Datenschutz verstößt es jedenfalls nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Umgekehrt wird ein Schuh draus.

Auf welcher Grundlage duerfte der Vermieter denn die Daten weitergeben?
Zumal er wohl kaum eine Einwilligungserklaerung hat und noch wichtiger, selbstverständlich nicht Gläubiger der Forderung ist.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Wer in eine Wohnung einzieht ohne zuvor einen Stromliefervertrag abzuschließen hat erst einmal automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Es handelt sich daher ganz klar nicht um Stromdiebstahl (§ 248c StGB ) wie AltesHaus meint.

Ob es sich um Betrug handelt hängt davon, ab, ob bei der Anmeldung des Stromanschlusses 3 Monate nach Einzug vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden. Was der Fragesteller dabei genau angegeben hat, hat er uns bislang nicht verraten. Je nach genauen Umständen kann daher Betrug vorliegen oder auch nicht.

Aber selbst wenn Betrug vorliegen würde kann ich nicht erkennen, dass der Mieter die Inkassogebühren zahlen müsste. Mir fällt gerade kein Szenario ein, bei dem der Mieter die Inkasso-Kosten zu zahlen hätte, wenn er zuvor keinerlei Informationen über die fehlenden Zahlungen für die ersten 3 Monate erhalten hat.

Und natürlich darf der Vermieter den Namen seines Mieters an den Stromversorger weitergeben ohne deswegen gegen den Datenschutz zu verstoßen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Auf welcher Grundlage duerfte der Vermieter denn die Daten weitergeben?

Da es kein derartiges Verbot gibt, benötigt man schlicht gar keine Grundlage.
Ein "hab kein Bock" des Vermieters wäre da schon mehr als ausreichend.


Und selbst wenn Datenschutz zur Anwendung käme, läge hier das "berechtigte Interesse" vor, und zwar das an der Verfolgung seiner jeweiligen Rechte.
Das Datenschutz auch Täter- / Schuldnerschutz wäre, ist offenbar ein nicht auszurottender Irrglaube.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ob es sich um Betrug handelt hängt davon, ab, ob bei der Anmeldung des Stromanschlusses 3 Monate nach Einzug vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden


Man gibt also versehentlich ein falsches Datum des Einzuges an, welches mehr als drei Monate nach dem tatsächlichen Einzug liegt? Ja ist klar.

Zitat (von hh):
Wer in eine Wohnung einzieht ohne zuvor einen Stromliefervertrag abzuschließen hat erst einmal automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Es handelt sich daher ganz klar nicht um Stromdiebstahl (§ 248c StGB ) wie AltesHaus meint.


Das stimmt nicht. Ausgehend von einem Leerstand, ist erst einmal der Eigentümer Kostenträger der Grundversorgung. Wenn dann nach Einzug des neuen Mieters dieser keinen Vertag abschließt, bleibt der Eigentümer erst einmal Vertragspartner des Grundversorger. Aber auch wenn die Wohnung nahtlos weiter vermietet wurde und der neue Mieter keinen Vertrag mit dem Versorger abschließt, wird der Versorger sich erst einmal an den Eigentümer wenden, welcher dann entweder die Daten des neuen Mieters weitergibt, oder aber sich selbst an diesen wendet.

In der Zeit, in der der Mieter bewusst die Versorgungsleistung nutzt, in dem Wissen, dass jemand anderer dafür zahlen muss, werte ich als Diebstahl.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Man gibt also versehentlich ein falsches Datum des Einzuges an, welches mehr als drei Monate nach dem tatsächlichen Einzug liegt? Ja ist klar.


Woher weißt Du denn, was der Fragesteller angegeben hat? Vielleicht wurde im Antragsformular gar nicht nach dem Einzugsdatum gefragt oder man konnte gar kein Datum aus der Vergangenheit angeben.

Rückwirkende Stromlieferverträge sind nur beim Grundversorger möglich.

Zitat:
Das stimmt nicht.


Ein Blick in den von mir genannten § 2 Abs. 2 StromGVV zeigt klar, dass meine Aussage stimmt.

Zitat:
Ausgehend von einem Leerstand, ist erst einmal der Eigentümer Kostenträger der Grundversorgung.


Richtig, aber wir wissen nicht ob es hier zuvor einen Leerstand gegeben hat.

Zitat:
Wenn dann nach Einzug des neuen Mieters dieser keinen Vertag abschließt, bleibt der Eigentümer erst einmal Vertragspartner des Grundversorger.


Es ist aber (auch) das Problem des Vermieters, wenn dieser versäumt, den Vertrag zu kündigen, bzw. dem Stromversorger den Einzug des Mieters mitzuteilen.

Zitat:
Aber auch wenn die Wohnung nahtlos weiter vermietet wurde und der neue Mieter keinen Vertrag mit dem Versorger abschließt, wird der Versorger sich erst einmal an den Eigentümer wenden, welcher dann entweder die Daten des neuen Mieters weitergibt, oder aber sich selbst an diesen wendet.


Genau, also auch das Problem des Vermieters, wenn er in so einer Situation untätig bleibt.

Zitat:
In der Zeit, in der der Mieter bewusst die Versorgungsleistung nutzt, in dem Wissen, dass jemand anderer dafür zahlen muss, werte ich als Diebstahl.


Das ist Deine persönliche Wertung, die sich aber offensichtlich nicht mit der Wertung des Gesetzgebers deckt.

Ich habe die relevanten Gesetzestexte genannt. Warum liest Du sie nicht einfach?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von hh):
Vielleicht wurde im Antragsformular gar nicht nach dem Einzugsdatum gefragt oder man konnte gar kein Datum aus der Vergangenheit angeben.

Nur der Grundversorger würde selbst mit dem aktuellen Datum nichts mitbekommen, nur was sofort auffällt ist der Zahlerstand was der Anbieter mit der Zählernummer dem Grundversorger mitteilt. Liegt hier eine Differenz zwischen ehemaligen Kunden und dem neuen Kunden, merkt die Grundversorger ja sofort, da ist Strombezug vorhanden gewesen.

Jetzt geht als erstes mal eine Rechnung an den bisher bekannten Kunden raus, also bekommt der Vormieter mal die Rechnung zugestellt, meist ist ja ein Nachsendeauftrag vorhanden.

Zitat (von hh):
Es ist aber (auch) das Problem des Vermieters, wenn dieser versäumt, den Vertrag zu kündigen, bzw. dem Stromversorger den Einzug des Mieters mitzuteilen.

Dann sollte man bitte die rechtliche Grundlage mal nennen, weshalb bei Leerstand überhaupt ein Strom angemeldet sein muss?
Der alte Mieter hat den Zähler abgemeldet, es erfolgt während de Leerstand kein Strombezug, und somit auch kein Vertrag mit dem Versorger.
Somit braucht der Vermieter beim Einzug des neuen Vermieter auch nichts kündigen.
Der Stromliefervertrag mit dem Grundversorger kommt automatisch mit Bezug des Strom zustande. Den Hinweis hat man doch selbst schon gebracht.
Zitat (von AltesHaus):
In der Zeit, in der der Mieter bewusst die Versorgungsleistung nutzt, in dem Wissen, dass jemand anderer dafür zahlen muss, werte ich als Diebstahl.

Diebstahl nein, wohl eher Betrug,wenn nicht der Zählerstand bei Einzug dem Anbieter mitgeteilt wurde, sondern wie man vermuten kann, der aktuelle nach 3 Monaten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Dann sollte man bitte die rechtliche Grundlage mal nennen, weshalb bei Leerstand überhaupt ein Strom angemeldet sein muss?


Es muss kein Strom angemeldet sein. Dann wäre die Sachlage übrigens klar, denn dann muss der neue Mieter erst einen Stromliefervertrag abschließen, bevor er Strom abnehmen kann.

Zitat:
Der alte Mieter hat den Zähler abgemeldet, es erfolgt während de Leerstand kein Strombezug, und somit auch kein Vertrag mit dem Versorger.


Wenn der alte Mieter rechtzeitig gekündigt hat und der Vermieter keinen Vertrag abschließen will, dann kann der Strom abgeklemmt werden.

Zitat:
wohl eher Betrug, wenn nicht der Zählerstand bei Einzug dem Anbieter mitgeteilt wurde, sondern wie man vermuten kann, der aktuelle nach 3 Monaten.


Es kommt auf die Details an ob Betrug vorliegt oder nicht. Wenn bei einem Drittanbieter der Stromvertrag nur ab einem Datum in der Zukunft abgeschlossen werden kann, dann gehört natürlich der Zählerstand zu diesem Datum in den Vertrag und nicht ein Stand, der bereits 3 Monate alt ist. Spekulieren hilft da nicht und der Fragesteller hat sich zu diesen Details nicht geäußert.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Woher weißt Du denn, was der Fragesteller angegeben hat?


... echt jetzt?

Zitat (von ibibo77):
ich habe einen folgenden Fall. Nachdem ich umgezogen bin, habe ich vergessen meinen Strom anzumelden und schließlich erst nach 3 Monaten meinen Strom angemeldet.


Zitat (von ibibo77):
Oder muss ich nur den in den drei Monaten verbrauchten Strom bezahlen?


Ergibt sich eigentlich aus dem Eingangspost.

Zitat (von hh):
Wenn der alte Mieter rechtzeitig gekündigt hat und der Vermieter keinen Vertrag abschließen will, dann kann der Strom abgeklemmt werden.


Kann ja, muss aber nicht. Und ist wohl im vorliegenden Fall auch nicht passiert.

Was mich hier etwas wundert ist die laxe Haltung zur Verpflichtung den Strom auf den eigenen Namen anzumelden.

Da der VM keinen Vertrag abgeschlossen hat, kann der Mieter auch den Tag des tatsächlichen Einzuges als Vertragsbeginn angeben. ME hat er selbstverständlich auch die Kosten des Inkasso zu zahlen. Nach wie vor iwerte ich das Verhalten als Stromdiebstahl.

Zitat (von hh):
Es kommt auf die Details an ob Betrug vorliegt oder nicht.


Sie meinen der TE hat nicht nur "vergessen" den Strom anzumelden, sondern auch bei Anmeldung das reale Einzugsdatum? Ja ... hier wirds ja immer besser.

Frohe Ostern ;) .... bevor ich das vergesse :D

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Was mich hier etwas wundert ist die laxe Haltung zur Verpflichtung den Strom auf den eigenen Namen anzumelden.


Das ist so und im Regelfall ist das auch kein Problem. Wenn der Mieter "vergisst", den Strom anzumelden, dann wendet sich der Grundversorger normalerweise an den Vermieter und erhält von diesem den Namen des neuen Mieters. Was genau hier außer der fehlenden Anmeldung durch den Mieter schief gelaufen ist, können wir nur erraten.

Da aber über § 2 StromGVV ein Vertrag fingiert wird, können Stromzahlungen auch noch nach 3 Jahren nachgefordert werden. Solche Fälle hatten wir hier im Forum auch schon.

Zitat:
Nach wie vor werte ich das Verhalten als Stromdiebstahl.


Da das hier ein Rechtsforum ist, muss ich noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass es sich ganz offensichtlich nicht um Stromdiebstahl im strafrechtlichen Sinne handelt. Moralisch kann man das natürlich anders sehen.

Zitat:
ME hat er selbstverständlich auch die Kosten des Inkasso zu zahlen.


Dann kannst Du ja sicher eine Rechtsgrundlage nennen oder ist das auch keine rechtliche, sondern eine moralische Aussage.

Und der ganze Rest ist Spekulation.

Von mir auch Frohe Ostern ;)

-- Editiert von hh am 01.04.2018 22:12

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der alte Mieter rechtzeitig gekündigt hat und der Vermieter keinen Vertrag abschließen will, dann kann der Strom abgeklemmt werden.

Richtig, nur das abklemmen / Aussichern des HAK / Vorsicherung wird nur vom Netznetreiber veranlasst, wenn die Gefahr des Missbrauch gegeben wäre, bei einer verschlossenen und leeren Wohnung ist hier kein Anlass. Nach vielleicht einigen Monaten kommt die Nachfrage beim Eigentümer was denn los ist.
Zitat (von hh):
Es kommt auf die Details an ob Betrug vorliegt oder nicht. Wenn bei einem Drittanbieter der Stromvertrag nur ab einem Datum in der Zukunft abgeschlossen werden kann, dann gehört natürlich der Zählerstand zu diesem Datum in den Vertrag und nicht ein Stand, der bereits 3 Monate alt ist.

Tja und wenn man dies so locker sieht, wer sollte dann für den Verbrauch seit Einzug wohl aufkommen?
Der Grundversorger kennt den neuen Mieter nicht, manche Grundversorger setzen sich heute gar nicht mehr mit dem Eigentümer lange in Verbindung, sondern erstatten Anzeige wegen Betrug gegen Unbekannt, der Vermieter bekommt eine Vorladung zur Zeugenvernehmung.
Der TE schreibt ja im Eingangspost, ob er für die Kosten des Stromes aufkommen soll, daraus lässt sich leicht eine Betrugsabsicht heraus erklären.
Die ersten Mahnungen gingen unter Umständen an den Ex Mieter, welche diese ignorierte, er hat auch keine Verpflichtung zu reagieren. Das Inkasso versucht es jetzt über die Masche über den Vermieter ans Geld zu kommen, nur da gibt es schon das oben zitierte BGH Urteil. Widerspricht jetzt der Vermieter dem Schreiben, dann kann man in der Tat spekulieren, was ist der nächste Schritt. Bezahlt der Mieter die Rechnung dürfte es dem Grundversorger egal sein, er hat sein Geld, ansonsten kann auch der Staatsanwalt ins Spiel kommen. Meist kommt dann nur danach der Strafbefehl, ob das alles dann günstiger wird, sei mal dahin gestellt.
Und wem bekannt ist, das der Grundversorger jeden Kunden nehmen muss, und mit welchen Ausfällen diese zu kämpfen haben, der versteht auch die Dünnhäutigkeit warum heute so reagiert wird. Der Grundversorger scheint noch einer deren zu sein, welcher erst mal versucht das Geld ein zu treiben.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Tja und wenn man dies so locker sieht, wer sollte dann für den Verbrauch seit Einzug wohl aufkommen?


Der neue Mieter natürlich. Ich dacht, das hätten wir längst geklärt.

Zitat:
Der Grundversorger kennt den neuen Mieter nicht, manche Grundversorger setzen sich heute gar nicht mehr mit dem Eigentümer lange in Verbindung, sondern erstatten Anzeige wegen Betrug gegen Unbekannt, der Vermieter bekommt eine Vorladung zur Zeugenvernehmung.


Echt, das wundert mich und das habe ich auch noch nicht erlebt. Allzu häufig wird die Staatsanwaltschaft so ein Spielchen auch nicht mitmachen, da ja gar keine Straftat vorliegt, wenn der neue Mieter "vergisst" seinen Strom anzumelden.

Zitat:
Der TE schreibt ja im Eingangspost, ob er für die Kosten des Stromes aufkommen soll, daraus lässt sich leicht eine Betrugsabsicht heraus erklären.


Unsinn

Zitat:
Die ersten Mahnungen gingen unter Umständen an den Ex Mieter, welche diese ignorierte, er hat auch keine Verpflichtung zu reagieren.


Ahh, eine neue steile Vermutung. Warum sollten die Mahnungen an den alten Mieter gehen, wenn dieser ordnungsgemäß gekündigt hat. Und wenn das tatsächlich passiert ist, warum sollte der neue Mieter für so eine Schlamperei des Stromversorgers aufkommen.

Zitat:
Das Inkasso versucht es jetzt über die Masche über den Vermieter ans Geld zu kommen, nur da gibt es schon das oben zitierte BGH Urteil. Widerspricht jetzt der Vermieter dem Schreiben, dann kann man in der Tat spekulieren, was ist der nächste Schritt.


Dass der Vermieter den Strom nicht bezahlen muss hatten wir ebenfalls bereits geklärt. Sollte der Vermieter auf so eine Mahnung nicht reagieren, so wird er wohl auf den Inkassokosten sitzen bleiben, da er seinen Mieter nicht einfach "ins Messer laufen lassen" darf. Die Information des Mieters bzw. die Weitergabe der Mieterdaten an den Stromversorger ist in so einem Fall eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters (§ 241 Abs. 2 BGB ), deren Verletzung dazu führt, dass er den entstehenden Schaden (Inkassokosten) übernehmen muss (§ 280 ff. BGB )

Zitat:
ansonsten kann auch der Staatsanwalt ins Spiel kommen.


Das Vergessen der Stromanmeldung ist keine Straftat. Es kann eine Straftat werden, wenn der Mieter im Stromliefervertrag vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Ob das passiert ist, ist reine Spekulation.

Zitat:
Meist kommt dann nur danach der Strafbefehl


Da kommt gar nichts, weil das keine Straftat ist.

Zitat:
Und wem bekannt ist, das der Grundversorger jeden Kunden nehmen muss, und mit welchen Ausfällen diese zu kämpfen haben, der versteht auch die Dünnhäutigkeit warum heute so reagiert wird. Der Grundversorger scheint noch einer deren zu sein, welcher erst mal versucht das Geld ein zu treiben.


Wenn man Strom verbraucht, obwohl man weiß, dass man ihn nicht bezahlen kann, dann kann es sich wieder um eine Straftat handeln (Eingehungsbetrug). So liegt der Fall hier aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.076 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12