Forderung von RA Haas & Kollegen

17. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Peter1357
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von RA Haas & Kollegen

Hallo zusammen,

habe ein kleines Problem. Und zwar folgendes:

Ich habe in einem Onlineshop Waren bestellt, die ich durch eigene Dummheit vergessen habe zu bezahlen. Hier suche ich keine Ausreden - das geht (natürlich) auf meine Kappe. Grund war einfach meine eigene Dusseligkeit und nicht, dass ich die Rechnung nicht hätte begleichen können. Nur mal so am Rande.

Wie auch immer. Ich habe dann einen netten Brief des Inkassounternehmens "Infoscore" bekommen. Mit dem Betrag plus Gebühren. Diese Forderung habe ich dann auch beglichen. Beruflich bedingt war ich dann ein paar Tage nicht zuhause, weshalb ich leider erst einen Tag bevor die Frist ablief überwiesen habe; verbucht war es dann einen Tag nach der Frist.

Für mich war die Sache damit erledigt. Für mich... Nun habe ich einen Brief der RA Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten, mit dem Inhalt, ich hätte die Forderungen von dem Inkassounternehmen nicht beglichen.

Aufgrund dessen setzt man mir nun von dortiger Seite aus eine Frist, einen durch erneute Gebühren erhöhten Betrag zu begleichen. Ansonsten würde man einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Natürlich unterlegt man diese Forderung mit den üblichen Druckmitteln (Folgen,...).

Da ich den von "Infoscore" geforderten Betrag bereits überwiesen habe, habe ich nun einen Brief aufgesetzt, indem ich auf diesen Umstand hinweise. Als Anlage will ich einen anonymisierten Auszug aus meinen Kontobewegungen beifügen. Selbstverständlich möchte ich dies per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Habt ihr Tipps für mich? Ist mein Verhalten richtig?

Vielen Dank, Peter!

So, für mich war die Sache dann erledigt.

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich würde auch den Kontoauszug oder Brief von Infoscore wo ersichtlich ist, das du an die überwiesen hast in Kopie hinschicken.

Von wann war den die Rechnung?

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast die Forderung inkl Inkassogebühren (Infoscore) beglichen ?
Der RA fordert noch die Hauptforderung ?

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#3
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Bist du sicher, dass das Geld verbucht wurde.
Vielleicht ist es zurück gebucht worden, weil keine Deckung da war.
Du hast ja auch geschrieben, warst beruflich unterwegs.
Im guten Glauben hast du angenommen, dass das Geld angekommen ist.
Prüf noch mal alle Auszüge nach, manchmal is dumm...

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#4
 Von 
Peter1357
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@violettbee:

Die Rechnung sollte aus dem November 2009 gewesen sein. Kann ich derzeit aber leider nicht ganz genau sagen, da ich die restlichen Unterlagen an meinem zweiten Wohnsitz habe (wo ich unter der Woche aus beruflichen Gründen wohne).

@thehellion:

Ja, ich habe die komplette - von Infoscore geforderte - Summe dorthin überwiesen. Der RA fordert nun ("Sie sind der Zahlungsaufforderung des bisher tätigen Inkassounternehmens nicht nachgekommen.Wir fordern Sie hiermit auf, den Gesamtbetrag bis spätestens ... zu überweisen.") diesen Betrag nebst weiteren Gebühren.

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#5
 Von 
Peter1357
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Geld wurde definitiv verbucht. Dank Online-Banking habe ich das mehrfach nachgeprüft. Daran kann es also (leider) nicht liegen.

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#6
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Wenn die Forderung aus 11/09 sein soll, lass dir doch von den RA die Rechnung, die er ja dann zu der Forderung haben müßte in Kopie zukommen.
So kannst du dann mit deinen Unterlagen vergleichen.
Auch solltest du nochmal deine Unterlagen gründlich durchsuchen, kannst du mit Sicherheit sagen, dass der Betrag auch wirklich gebucht wurde?
Manchmal fällt eine Rückbuchung nicht gleich auf.

Kennt Infoscore oder RA Haas deine andere Adresse?

Vielleicht haben sie an die geschrieben?

Eine Rechnung von 11/09 muß doch nachvollziehbar sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Dann hast du doch einen Online-Auszug oder eine Bestätigung über die Zahlung.
Dazu Kontoauszug raussuchen, kopieren, hinschicken.

Es muß daraus nur ersichtlich sein, eine ewtl. Kundennummer, Betrag, der betreff. Monat und Jahr von der Rechnung, Rechnungsnummer und der Online Shop, an den du überwiesen hast.

Fordere erst mal die Rechnung vom RA, er muß beweisen, dass ein Gläubiger noch Geld bekommt.

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#8
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

Teile RA Haas mit das du die Forderung bestreitest und stelle den Rechtsweg anheim!

Du hast die offene Rechnung + Mahngebühren ( Inkasso) beglichen!
Der RA weiss auch das bei einer Klage nur Inkasso ODER Rechtsanwaltsgebühren erstattungsfähig wären.
Natürlich könnte er versuchen über einen Mahnbescheid an dein Geld zu kommen, dem wirst du aber fristgerecht widersprechen und gut ist!

lg actrostom

PS:

Zitat:
Ich würde auch den Kontoauszug oder Brief von Infoscore wo ersichtlich ist, das du an die überwiesen hast in Kopie hinschicken.


Ich würde ihm sowas nicht schicken , nur den Hinweis das keine offene Forderung besteht!
Es werden zwar noch 2-3 Briefe kommen aber die kannst du ignorieren!


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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 17.01.2010 16:08

-- Editiert am 17.01.2010 16:11

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast die HF plus Inkassogebühren bezahlt
Ich würde mich zurücklehnen denn vor Gericht würde ohnehin nur eine der 2 Gebühren als erstattungsfähig erachtet.(RA oder IB gebühren)
Nicht beides zusammen

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#10
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hi,
das sehe ich ebenso.
Du hast das geforderte bezahlt, damit ist das Thema vom Tisch.
Erneut Gebühren dieser Rechtsanwälte greifen hier nicht, weil nicht beide Kosten anerkannt werden.
Ich fürchte eh, dass du bereits zuviel bezahlt hast an das Inkassobüro, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde den erhaltenen Brief erst mal so behandeln, als wenn du nicht bekommen hättest.
Reagieren würde ich nur, wenn da noch mehr kommt.

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#11
 Von 
guest-12303.02.2010 16:11:43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ostermaier
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Würde die Schreiben der Fa. Haas Ignorieren, sollte ein Mahnbescheid kommen, sofort Widerspruch einlegen.
Sollte dann ein Gerichtstermin angesetzt werden was weniger wahrscheinlich ist
( meine Erfahrung mit dem Haas) , kannst du dem Gericht die Unterlagen vorlegen.



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