Forderung nicht Vertraglicher Anschlussgebühr

17. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb482305-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung nicht Vertraglicher Anschlussgebühr

Guten Abend,

meine Frau hat einen Neuvertrag bei Vodafone im Shop abgeschlossen. Jetzt gehts drunter und drüber, wir haben nur Probleme.
Vertraglich wurde Festgehalten das die Anschlussgebühr von 39.99 Euro entfällt, und die Ersten 3 monate kostenfrei sind, sprich der erste Euro wandert nach 3 Monate zu Vodafone (mündll. Aussage des Verkäufers)
Genau wie zu diesen Vertrag auch eine Handyversicherung gehört für 9,99Euro/Monat, die meine Frau nicht wollte aber Kündbar sei. Alles klar also wollte Sie die sofort vor Ort Kündigen. Haha falsch gedacht, da der Vertrag noch nicht wirksam ist soll Sie doch nächsten Tag wiederkommen für die Kündigung. Tja was soll ich sagen nächsten Tag vor Ort ging es auch nicht weil der Drucker kaputt sei, und Sie doch nächsten Tag nochmals vorbei kommen soll. Also am dritten Tag in folge standen wir im Laden, nun konnte die Versicherung gekündigt werden. Achso heute haben wir dann auch endlich das Versicherte Handy bekommen, was quasi abheute nicht mehr Versichert ist.
Zwei Wochen später am Monatsanfang zog dann Vodafone ca. 43 € ab, komisch die ersten drei Monte sind doch Kostenfrei. Bei der Hotline angerufen teilte man uns mit, dass sei die Anschlussgebühr so wie Anteilig die Versicherung. Wir teilten mit das wir befreit sind von der Anschlussgebühr, davon sehe sie nichts im System wir sollen doch bitte wiedermal in den Shop gehen. Dort angekommen, konnte man unser Anliegen nicht bearbeiten, weil der Mitarbeiter mit dem wir den Vertrag gemacht haben Krank sei und danach in den Urlaub geht, und keiner weiß wann er wieder kommt. Und die anderen Mitarbeiter fühlen sich nicht in der Lage das Anliegen zu bearbeiten. Man sagte Ihr sie soll den Betrag überweisen, und dann, wenn sich rausstellt sie ist befreit, bekommt sie diesen als Gutschrift erstattet.Mitlerweile hat meine Frau schon 2 sms bekommen, sie soll den Betrag bezahlen sonst sperren Sie ihr die Handykarte. Dort nochmal angerufen und den Vorfall mit der Krankheit geschildert, baten wir um eine aufschiebung bis wir es klären konnten. NoWay. Wir würden ja das Geld wieder gutgeschrieben bekommen. Und so weiter.
Nun zur eigentlichen Frage.
Da die Anschlussgebühr ausgeschlossen wurde, wird von Vodafone eine Zahlung verlangt, die nicht Vertragsgerecht sei. Und bei nicht zahlung wird die Karte gesperrt. Und keiner, hotline sowie der shop sind im Stande was zu unternehemen. Wir stehen als Neukunden vollkommen alleine da und können nichts machen.
Und zur Handyversicherung:
Der oben genannte umstand mit dem Drucker, der keine kündigung möglich machte, sowie das wir noch nicht einmal das Handy hatten, welches überhaupt versichert war, sollen wir jetzt über 2 Euro für 2 Tage bezahlen, was überhaupt nicht im verhältniss steht. Da ein monat 9.99 Euro kostet.
Kann mann aufgrund grund solcher Tatsachen( überweigend aber wegen der nicht vorhandenen anschluss gebühr) den Vertrag Stornieren. Denn für mich als Laie sieht es nach vetragsbruch aus?
Vielen Dank das Sie es gelesen haben.

Mit freundlichen Grüssen
G. Koenig

-- Editiert von fb482305-17 am 17.01.2018 21:40

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nette Textwand. Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn...



Was genau von den vertraglichen Vereinbarungen die man zu haben behauptet kann man denn wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb482305-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, dass Sie es dennoch gelesen haben.

Wir haben ein Standard Handyvertrag, wo die Passage für die Anschlussgebühr vom Vodafone Vertreter mit Lineal durchgestrichen wurde.
Ist das rechtens? Oder muss es seperat aufgeführt werden, dass sie entfällt?

Die Handyversicherung ist zweitrangig, und auch eher eine Frechheit. Dagegen können wir nichts machen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ist das rechtens?

Natürlich ist das OK. Ich würde Vodafone schriftlich (Einschreiben) darauf hinweisen, dass im Vertrag die Anschlussgebühr gestrichen wurde und dass man sie deswegen nicht zahlt. Ich würde ankündigen, dass man der angedrohten Sperre widerspricht und für den Fall einer Sperre eine sofortige fristlose Kündigung wegen unberechtigter Leistungsverweigerung ausspricht.

Dann ist man wenigstens aus dem Vertrag draußen.

Zitat:
Dagegen können wir nichts machen

Da hätte man nie unterschreiben sollen. Man wird nicht gezwungen, so etwas zu unterschreiben. Für die paar Tage, die sie bestand, wird man nun halt zahlen müssen.

Das nächste Mal: Lieber aus dem Laden rausgehen, wenn die einem etwas aufschwatzen, was man gar nicht will. Einfach nur ein lautes und höfliches (so dass es die anderen Kunden mitkriegen) "Ich gehe lieber zu einem seriösen Anbieter, der mir nichts aufschwatzt, was ich nicht will." Und gehen.

Ich verstehe nicht, wieso man sich überhaupt auf solche Mauscheleien einlässt, wenn man doch genau weiß, dass man so etwas nicht will...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mir ist bei solchen Fallschilderungen unverständlich warum man nicht per Fax oder Brief die entsprechende Erklärung abgibt. Stattdessen in einen Laden zu fahren, der das nicht besser machen kann/will/möchte?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb482305-17):
wo die Passage für die Anschlussgebühr vom Vodafone Vertreter mit Lineal durchgestrichen wurde.
Ist das rechtens? Oder muss es seperat aufgeführt werden, dass sie entfällt?

Nö, das reicht.



Zitat (von mepeisen):
Ich würde Vodafone schriftlich (Einschreiben) darauf hinweisen, dass im Vertrag die Anschlussgebühr gestrichen wurde und dass man sie deswegen nicht zahlt. Ich würde ankündigen, dass man der angedrohten Sperre widerspricht und für den Fall einer Sperre eine sofortige fristlose Kündigung wegen unberechtigter Leistungsverweigerung ausspricht.

Volle Zustimmung.



Zitat (von fb482305-17):
Die Handyversicherung ist zweitrangig, und auch eher eine Frechheit. Dagegen können wir nichts machen

Doch, das geht.
Nur wird der Zeitaufwand die 2 EUR übersteigen ...

Als erstes mal schauen ab wann die Versicherung überhaupt gilt und für welche Geräte genau sie gilt..
Denn Versicherungsbeiträge für ein Gerät das man noch nicht hat, könnte hier auch rechtswidig sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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