Forderung nach 16!!! Jahren Bfs Risk

1. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)
Forderung nach 16!!! Jahren Bfs Risk

Hallo,
Ich habe heute ein Schreiben bekommen, vom Infoscore Forderungsmanagment. Vielleicht kann mir jemand sagen was ich da am besten mache. Vorab, ich hatte in meiner Jugend eine "rebellische" Phase da habe ich einige Schulden angehäuft. Ich bin aber mittlerweile erwachsen geworden, stehe mitten im Leben und hatte bis zu diesem Brief gedacht ich hab alles beglichen.
Meine Sämtlichen Unterlagen wurden bei einer Überschwemmung vernichtet, da ich Sie im Keller meiner Eltern zwischengelagert hatte. Wollte aber trotzdem alles begleichen und habe Mittels Schufa Auszügen und anhand von Mahnschreiben alles bezahlt, was sich angehäuft hatte. Nun kam dieser Brief. Ich kann mich erinnern mich bei der ILS angemeldet zu haben, weiß aber nicht mehr wann und was das damals gekostet hat. Ob ich dafür die Eidesstattliche abgelegt habe weiß ich auch nicht mehr, wie gesagt ich hatte damals so einiges.
Jetzt meine Fragen dazu sollte ich die Summe einfach bezahlen oder da nochmal nachhaken? Warum kam da 16 Jahre garnichts? Und wieso steht da keine Auflistung oder ähnliches? Danke im Vorraus.

Ich zitiere :

Ihr Schuldtitel vom 25.01.1999
der BFS Risk &collection GmbH aus abgetretener Forderung der ILS Institut für Lernsysteme

Sehr geehrte Frau Lala,
Trotz mehrfacher Aufforderung haben Sie Ihre Schulden bislang nicht beglichen. Ohne Zahlung werden wir bis zu 30 Jahre gegen Sie vollstrecken. Ihre Gesamtforderung beläuft sich auf

743,66€.

Nutzen Sie endlich die Möglichkeit schuldenfrei zu werden.

Mit anliegendem Antwortformular erhalten Sie letztmalig Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Wir empfehlen Ihnen Eindringlich diese Gelegenheit zu nutzen! Andernfalls sehen wir uns gezwungen die Zwangsvollstreckung gegen Sie einzuleiten.

Senden Sie das Formular spätestens bis zum 05.08.2015 zurück oder rufen Sie uns unter angegebener Telefonnummer an.


Auf dem Antwortformular kann ich ankreuzen, welche Ratenzahlung ich bevorzuge, und erkenne die Forderung von 840,06€ (?) an.

Post vom Inkassobüro?

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46 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Da kommt jetzt erstmal von Dir das übliche Schreiben per Einwurfeinschreiben und/oder Fax:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist mir nichts über diese Forderung bekannt. Insbesondere habe ich bislang keine Schreiben zu der Forderung erhalten, Sie mögen derartige Lügen in Zukunft unterlassen.

Sie wollen mir folgende Unterlagen schicken:
- Abtretungsurkunde
- Titelkopie
- detaillierte Forderungsaufstellung

Ich erhebe hiermit die Einrede der Verjährung bezüglich angelaufener Verzugszinsen, Sie wollen die verjährten Zinsen selbständig aus der Forderungsaufstellung streichen. Ebenso weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich irgendwelche von Ihnen erfundenen Märchengebühren nicht begleichen werde. Da Sie nach Ihrer Angabe in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln, betrifft dies insbesondere Ihre Inkassovergütung.

Die berechtigten Forderungen werde ich nach Prüfung der Unterlagen selbstverständlich begleichen. Sollten Sie versuchen, ungerechtfertigte Forderungen mittels Pfändung durchzusetzen, werde ich dagegen umgehend mit anwaltlicher Hilfe vorgehen.

Zudem möchte ich für den Fall einer Personenverwechslung in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass ich notfalls mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine aus einem nicht gegen mich bestehenden Titel resultierende Pfändung und die Einmeldung einer solchen Forderung vorgehen werde.

Zur Vermeidung unnötiger Kosten auf Ihrer Seite würde ich daher vorschlagen, jegliche derartige Maßnahmen zu unterlassen, bis ich die Unterlagen prüfen konnte.

Für die Übermittlung der Unterlagen setzte ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.xxxx (mind. 14 Tage, Postlaufzeit beachten). Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, so muss ich leider von einem Betrugsversuch ausgehen.

Ich untersage Ihnen die persönliche und telefonische Kontaktaufnahme sowie die Einmeldung jeglicher nicht direkt aus einem eindeutig gegen mich bestehenden Titel entspringenden Forderungen.

Mit freundlichen Grüßen,"

Das Schreiben umgehend abschicken, am besten vorab schon mal per Fax.

Wenn alle Unterlagen da sind, dann nochmal hier melden. Zuerst muss man mal prüfen, ob der Titel wirklich Dich betrifft - da gibt es öfter mal "unabsichtliche" Verwechslungen.

Ist er wirklich in Ordnung, dann ist zumindest der geforderte Betrag aller Wahrscheinlichkeit nach zu hoch. Dann muss man den korrekten Betrag ermitteln und der sollte dann nach Möglichkeit sofort, komplett und zweckgebunden überwiesen werden.

Anschließend kann man mit Fristsetzung die Aushändigung des Titels einfordern, nach Fristablauf dann mit Hilfe eines Anwalts (von der Gegenseite zu bezahlen). Es werden sicher Forderungen übrig bleiben und noch einige böse Briefe kommen, evtl. auch ein gerichtlicher Mahnbescheid (dem muss widersprochen werden) aber die Chancen die einzuklagen sind recht gering - und daher wird das normalerweise auch nicht versucht.

-- Editiert von JogyB am 01.08.2015 20:14

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nichts unterschreiben und die Unterlagen wie oben erwähnt einfiordern

Gib auch mal Infos zu deinem Finanzstatus
Andere Schulden ? Auch tituliert ?
Verh. Kids ?
Gehalt netto unter den freigrenzen ?

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mich erinnern mich bei der ILS angemeldet zu haben, weiß aber nicht mehr wann und was das damals gekostet hat

Ohne irgendeinen Beweis wird das leider nichts. Insofern stimme ich Jogy zu. Zusehen, ob das berechtigt ist und wie hoch die Schuld ist und dann schauen, ob man das bezahlen kann.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Also danke erstmal für die hilfreichen Antworten.
Ich verdiene ca. 1700€ netto im Monat keine Kinder nicht verheiratet. Ich kann das einfach bezahlen, und bin immernoch unschlüssig ob ich das nicht auch einfach mache, damit es aus der Welt ist. Ich will ja dafür gerade stehen wenn ich es tatsächlich gemacht hab. Ich versteh nur nicht warum die 16 Jahre warten bevor die einen Brief schreiben...
Wie gesagt ich hatte eine Phase. Ich hab aber schon vor über 10 Jahren meine Dinge alle geregelt, und bezahlt.
Und wenn ich da einfach Anrufe? Vielleicht kann man da Auskunft kriegen?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von DasAlien):
Und wenn ich da einfach Anrufe?

NICHT anrufen. Was glaubst Du was Dir ein Call Center Mitarbeiter tolles erzählen wird?

Zitat (von DasAlien):
Ich kann das einfach bezahlen, und bin immernoch unschlüssig ob ich das nicht auch einfach mache, damit es aus der Welt ist.

Kannst Du natürlich machen, wenn es Dir egal ist, dass Du mindestens 200-300 € zu viel bezahlst. Vergiss dann aber nicht, mit Fristsetzung die Herausgabe des Titels zu verlangen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich hab halt Angst, das dann ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Das hab ich hinter mir gelassen. Und die haben mir ja nur bis zum 5.8. Zeit gelassen...
Kann ich das so abschreiben wie Du das oben geschrieben hast? Ich gebe zu, ich bin dumm was solche Schreiben angeht.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich kann das einfach bezahlen

Bei dem Verdienst hat man 0 Argumente für eine Verhandlung. Trotzdem hast du ja bestimmt kein Geld zu verschenken. Die verjährten Zinsen würde ich nicht bezahlen wollen an deiner Stelle. Wieso so Leuten noch unnötig viel Geld in den Rachen schmeissen?

Zitat:
Ich versteh nur nicht warum die 16 Jahre warten bevor die einen Brief schreiben...

Genau und deswegen würde ich die Zinsen von vor 2012 nicht zahlen wollen...

Zitat:
Ich hab halt Angst, das dann ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht

Selbst wenn: Bei ihm kann man immer noch bezahlen. Dann aber ohne Gebührenunfug und ohne verjährte Zinsen.

Zitat:
Und die haben mir ja nur bis zum 5.8. Zeit gelassen...

Weil sie wollen, dass du dich unter Druck gesetzt fühlst und dann panisch reagierst.

Zitat:
Kann ich das so abschreiben wie Du das oben geschrieben hast? Ich gebe zu, ich bin dumm was solche Schreiben angeht.

Ja, kann man.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Ok, Du hast natürlich Recht, niemand hat Geld zu verschenken, dankeschön. Ich habe das jetzt so abgeschrieben und werde es Montag als Einwurf Einschreiben abschicken.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Leider ist mir nichts über diese Forderung bekannt. Insbesondere habe ich bislang keine Schreiben zu der Forderung erhalten.
Bitte schicken Sie mir folgende Unterlagen:
- Abtretungsurkunde
- Titelkopie
- detaillierte Forderungsaufstellung
Ich erhebe hiermit die Einrede der Verjährung bezüglich angelaufener Verzugszinsen, streichen Sie selbständig die verjährten Zinsen aus der Forderungsaufstellung. Ebenso weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich irgendwelche von Ihnen erfundenen Märchengebühren nicht begleichen werde. Da Sie nach Ihrer Angabe in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln, betrifft dies insbesondere Ihre Inkassovergütung.
Die berechtigten Forderungen werde ich nach Prüfung der Unterlagen selbstverständlich begleichen. Sollten Sie versuchen, ungerechtfertigte Forderungen mittels Pfändung durchzusetzen, werde ich dagegen umgehend mit anwaltlicher Hilfe vorgehen.
Zudem möchte ich für den Fall einer Personenverwechslung in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass ich notfalls mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine aus einem nicht gegen mich bestehenden Titel resultierende Pfändung und die Einmeldung einer solchen Forderung vorgehen werde.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten auf Ihrer Seite würde ich daher vorschlagen, jegliche derartige Maßnahmen zu unterlassen, bis ich die Unterlagen prüfen konnte.
Für die Übermittlung der Unterlagen setzte ich Ihnen eine Frist bis zum 17.08.2015. Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, so muss ich leider von einem Betrugsversuch ausgehen.
Ich untersage Ihnen die persönliche und telefonische Kontaktaufnahme sowie die Einmeldung jeglicher nicht direkt aus einem eindeutig gegen mich bestehenden Titel entspringenden Forderungen.
Mit freundlichen Grüßen





Ich werde dann berichten wenn ich eine Antwort bekommen hab oder Sie mich in den Knast geschmissen haben. :grins:

P.S. Ich habe eine neue Adresse. Der Brief ging an meine alte Adresse, dort wohnt meine Mutter, sollte ich denen meine neue Adresse mitteilen oder lieber nicht?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Der Brief ging an meine alte Adresse, dort wohnt meine Mutter, sollte ich denen meine neue Adresse mitteilen oder lieber nicht?

Würde ich machen. Wenn sie einen Titel haben, bringt die Adressverschleierung eh nichts. Die bekommen die Adresse sowieso über das Meldeamt raus und das verursacht nur unnötig Kosten, die du dann zahlen musst. Vielleicht daher besser, wie drauf hinzuweisen.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
Sie haben jetzt geantwortet. Habe allerdings die Papiere noch nicht, die gingen trotz Adresse Änderung wieder zu meiner Mutter.
Sie hat mir vorgelesen, daß die Hauptforderung 1323 DM war.
Außerdem ist noch eine seltsame Email dabei, die an eine ganz andere Person adressiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Außerdem ist noch eine seltsame Email dabei, die an eine ganz andere Person adressiert ist.

Ich würde an dieser Stelle auf einer Titelkopie bestehen. So etwas deutet auf eine Personenverwechslung hin.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Also, mein Bruder hat es eingescannt und mir geschickt.
Der Schuldtitel ist der einer anderen Person. Ein vollkommen anderer Gläubiger sogar.
Aber die Kostenaufstellung geht an meinen Namen. Also habe ich immernoch nicht den Schuldtitel und die Hauptforderung von 1323 DM gilt auch der anderen Person.
Aus der Forderungsaufstellung werde ich überhaupt nicht schlau. Da steht zwar mein Name drüber aber nicht mein Gläubiger.
Kann ich denen auch eine Email schreiben, das die etwas verwechselt haben, wenn ich die schon nicht anrufen soll?
Bis zum 28.8. haben sie mir diesmal Zeit gelassen. Diesmal ohne Vollstreckungsandrohung oder sowas.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ein vollkommen anderer Gläubiger sogar.

Schulnder... Der, der das Geld schuldet ist der Schuldner.

Wieso nur habe ich so etwas geahnt? Also dass es eine Personenverwechslung ist? Der Titel lautet also gar nicht auf dich, korrekt?

Ich würde mit den Unterlagen zur Polizei gehen und dort Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs und Nötigung erstatten gegen das Inkasso. Die setzen dich absichtlich unter Druck, um die Schulden einer völlig unbekannten fremden Person bei dir einzutreiben.

Dem Inkasso würde ich schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe soeben gegen Sie Strafanzeige erstattet. Sollten Sie mich auch nur noch ein einziges Mal belästigen, werde ich einen Anwalt hinzuziehen und ohne weitere Vorwarnung negative Feststellungsklage einreichen. Wenden Sie sich an den richtigen Schuldner und nehmen Sie gefälligst Abstand von solchen böswilligen Personenverwechslungen."

Ggf. auch eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht mit Antrag, wegen böswilligen Personenverwechslungen die Lizenz zu entziehen.

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#14
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Kopie von einem Titel die sie mir geschickt haben ist an eine andere Frau gerichtet und ein anderes Bundesland. Kenne die Frau nicht, und war noch nie in dem Bundesland. Der Gläubiger ist lekker Energie. Bei mir war es die ILS.

So drastisch werde ich noch nicht vorgehen. Ich erinnere mich ja daran, das ich damals noch was offen hatte bei der ILS. Ich weiß zwar nicht mehr ob ich die Hand gehoben hab, aber was offen war da.
Ich schreibe die jetzt nochmal an, mit einer Aufforderung mir die richtige Titel Kopie, Abtretungsurkunde und Forderungsaufstellung zu schicken.
Und wenn die wieder Quatsch schicken dann geh ich zur Polizei oder zum Anwalt.

Ich gebe dann wieder Bescheid, wenn ich Antwort habe.

P.S. Vielen Dank für deine Hilfe Mepeisen. Ich hätte das wirklich fast einfach so bezahlt...

-- Editiert von DasAlien am 15.08.2015 12:23

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie hatten mich vor einiger Zeit angeschrieben, in der Forderungssache mit dem Aktenzeichen : 7-700027885361-0.
Ich hatte Sie gebeten mir die Abtretungsurkunde, eine Titelkopie sowie eine detaillierte Forderungsaufstellung zu schicken.
In Ihrer Antwort war eine Kopie einer Zwangsvollstreckungssache für eine Angelika BlaBla. Diese Person ist mir weder bekannt, noch bin ich das.
Ich habe von Ihnen nun Dokumente mit 4 verschiedenen Summen. Sollten Sie tatsächlich irgendwelche rechtmäßigen Forderungen an mich haben, werde ich diese natürlich nach Erhalt und Prüfung aller Unterlagen sofort begleichen.
Nun bitte ich Sie nochmals mir eine Kopie der Abtretungsurkunde, Titelkopie sowie eine detaillierte Forderungsaufstellung bis zum 04.09.2015 zu schicken.
Desweiteren hat sich meine Adresse geändert. Schicken Sie bitte alle Schreiben an :
Bla Bla
BlaBla Str. 2
22222 Blablastadt

Mit freundlichen Grüßen



Geht das so oder habe ich etwas vergessen?


-- Editiert von DasAlien am 17.08.2015 17:09

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

geht so.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
Habe jetzt endlich die Antwort..
Schuldtitel und forderungsabtretung. Also ist das echt. Allerdings ist die Hauptsumme 293,55€.
Zinsen sind 178,34€. Dann noch verzinste Kosten 157,32€, unverzinste Kosten 189,72€. Gesamt 818,93€.
Soll ich das nun einfach Zahlen oder nen Anwalt nehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Existieren noch andere Schulden ?
Falls ja tituliert ?

In einem post hattest Du geschrieben :

Der Schuldtitel ist der einer anderen Person. Ein vollkommen anderer Gläubiger sogar.

Dein Name ist aber korrekt ?

Gab es in dieser Sache schon mal Vollstreckungsversuche und falls ja wann waren die etwa
Ein Großteil der Zinsen könnten verjährt sein
Auch bei den Kosten wird in der Inkassobranche gerne getrickst

Evtl verlinkst Du mal hier
Achte dann darauf das Dein Name und Deine Anschrift abgedeckt ist

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Schuldtitel ist jetzt von mir mit meinem Namen. Der Titel ist vom 21.5.2002. Die Forderungsabtretung ist vom 26.11.1998. die Kostenaufstellung ist Tabellarisch und Zinsen für 4% vom 1.1.2012 - 25.11.2015 und dann noch mal 12,50% gleicher Zeitraum. Ich müßte das Einscannen, das kann ich erst heute Abend machen. Sieht aber für mich so aus als wäre das berechtigt. Mal abgesehen von den monatlichen Kontoführungs Gebühren. Und sie haben es wieder an meine alte Adresse geschickt, obwohl ich die neue angegeben habe. Ich weiß nicht ob sich dafür ein Anwalt lohnt, einen Teil Muß ich ja sicher Zahlen, da sie den Titel von mir haben. Und die Frist ist diesmal bis zum 25.11.2015.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und du hast damals, im Mai 2002 auch wirklich unter der Adresse gewohnt, die im Titel angegeben ist?

Zitat:
Ich müßte das Einscannen, das kann ich erst heute Abend machen

Unbedingt. Denn da lässt sich vom Gefühl her was wegstreichen.

Zitat:
Ich weiß nicht ob sich dafür ein Anwalt lohnt

Nur dann, wenn man irgendeinen gravierenden Mangel entdeckt. Ansonsten kann man es erst mal selbst probieren. Zumal man sich am Ende, wenn es seine Berechtigung hat, nur um vielleicht 100€ streitet o.ä.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
InkassoNoGo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 20x hilfreich)

Die ILS verkauft ihre Forderungen. Hab das auch schon durch ;) Pass aber auf; der Titel ist bestimmt schon durch etliche IKB's gewandert. ;) Bei mir warens 5 verschiedene und all diese Kosten war fein säuberlich in der Aufstellung "versteckt" ;)

Schick denen ne Einrede der Verjährung. Du kannst evtl auch versuchen, ne Einrede der Verwirkung. Und rechne die Zinsen nach.... ;) Infoscore ist nicht grad sehr gut in Mathe... ;)

-- Editiert von InkassoNoGo am 23.11.2015 04:43

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Schick denen ne Einrede der Verjährung

Wenn ein Titel vorliegt ist das Quatsch. 30 Jahre...

Zitat:
Du kannst evtl auch versuchen, ne Einrede der Verwirkung

Ohne wirklichen Grund bringt das auch nichts. Und nein, dass einfach Zeit verging, ist kein Grund.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Also danke erstmal euch allen. Für den Versuch. Kam mit dem Scanner nicht zurecht. Habe die Forderungsaufstellung eingescannt als Foto. Titel und so weiter nicht, da steht überall mein Name und passende Adresse.
Wie bekomme ich das Foto jetzt hier rein?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Du kannst die Fotos bearbeiten. Das geht auch ganz einfach mit Paint. Wenn du Windows hast, ist das auch auf deinem Rechner. Einfach die Radiergummifunktion und die persönlichen Daten löschen.
Die Fotos musst du auf einen Bilderdienst hochladen und dann hier verlinken.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Kannst du mir bitte einen Bilderdienst sagen,wo man das macht?

-- Editiert von DasAlien am 23.11.2015 11:21

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

z.B. hier http://www.fotos-hochladen.net/

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/imagep481x7wofm.jpg

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es gab also offenbar in 2001 einen Vergleich auf 293,55€. Offenbar wurde der nicht korrekt bezahlt. Wie auch immer.
- Die Kosten Bonitätsabfrage aus 2003 und 2004 sind zu streichen. Muss nicht ersetzt werden.
- Die Kontoführungskosten sind frei erfundener Schwachsinn und müssen gestrichen werden.
- Diese beiden 3309er Gebühren könnten OK sein. Wenn es denn damals Zahlungsaufforderungen gab.
- Die Zinsen sind IMHO überzuleiten auf 5% über Basiszins und demnach völlig falsch berechnet.

Sollten sie sich weigern, die Korrekturen vorzunehmen, würde ich direkt zu einem Anwalt gehen. Ihn direkt klagen lassen ohne Vorwarnung. Und ich würde Strafanzeige erstatten, dass die mittels Titel frei erfundene Gebühren erpressen, die nicht mal ansatzweise erhoben werden dürfen. Das müsste Nötigung sein o.ä.

-- Editiert von mepeisen am 23.11.2015 13:42

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Würdest du mir bitte helfen wie ich den Brief am besten formuliere? Wie gesagt ich tue mich in solchen Sachen sehr schwer. Ich denke immernoch es wäre einfacher es einfach zu zahlen, aber ich finde es nicht richtig, das sie mit sowas Leute nur immer weiter in die Schulden treiben, die Zahlen wollen aber aus wie auch immer gearteten Gründen nicht können.
Was mich persönlich an der Sache ärgert, ist daß sie sich solange nicht gemeldet haben. Die Sache könnte schon lange erledigt sein. Hab ja wie gesagt auch immerzu meine Schufa kontrolliert, ob da noch irgendwas offen ist. Und alles was da eingetragen war auch bezahlt. Als wäre ich ein Sparbuch, das man bei Bedarf anzapft.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DasAlien
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Und die Hauptforderung überweise ich gleich oder? Die muß ich ja in jedem Fall zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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