Forderung durch Inkasso 'Creditreform' wegen unberechtigter Forderung durch Vattenfall. Was kann ich

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
CitizenZ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung durch Inkasso 'Creditreform' wegen unberechtigter Forderung durch Vattenfall. Was kann ich

Hallo liebe Mitforisten,

habe heute eine Zahlungsaufforderung durch oben genanntes Inkassobüro erhalten und bräuchte bitte einen Rat.

Sachverhalt ist Folgender:

Ich bin am 1.11.2016 in meine jetzige Mietwohnung eingezogen und war bis 1.1.2017 zum Wechsel zu einem güntigeren Energieversorger bei Vattenfall mit Strom grundversorgt.

Nun ist es so dass die Wohnung ca 3 Jahre unvermietet war, laut Zählerstand allerdings trotzdem Strom verbraucht wurde. Wer in der Zeit Eigentümer war, weiß ich nicht. Mein jetziger Vermieter hat die Wohnung wohl auch erst vor einem Jahr gekauft.

Nun ist es so, dass mir Vattenfall Rechnungen und Mahnungen schickt für den Zeitraum der letzten 3 Jahre, obwohl ich wie gesagt erst seit ca. 1/2 Jahr die neue Wohnung gemietet habe.

Das Übergabeprotokoll mit dem Zählerstand zu meinem Einzug habe ich Vattenfall natürlich nach unzähligen Mails und Telefonaten zukommen lassen, auf Grund dessen auch eine korrekte Abschlussrechnung über die 2 Monate erstellt wurde. Diese habe ich natürlich bezahlt.

Leider schickte mir Vattenfall trotzdem Mahnungen über die ungerechtfertigte Summe (wir reden hier von € 2500,-). Nach einem erneuten Telefonat mit Vattenfall sagte mir die Dame ich solle die Mahnungen ignorieren und jetzt kommt das Schreiben eines Inkassobüros? Ich weiß einfach nicht mehr was ich tuen kann und fühle mich extrem belästigte.

Hat jemand Rat?

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Abgabe an ein Inkassobüro bei einer widersprochenen Forderung ist ein stumpfes Schwert.
Du wartest auf das Schreiben des Inkassobüros und antwortest schriftlich (nicht anrufen)

Etwa so :

" Sehr geehrtes Inkassobüro,
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück.
Darüber wurde bereits Ihr Auftraggeber in Kenntnis gesetzt.
Weitere Briefe führen nicht zur Zahlung meinerseits.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich aus diesem Grund widersprechen.
Ich untersage die Weitergabe meiner Daten gem BDSG an Auskunfteien .
Bitte nehmen Sie von der telefonischen Kontaktaufnahme Abstand."

-- Editiert von thehellion am 29.07.2017 23:41

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CitizenZ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank thehellion! Das hilft mir schonmal sehr!

Frage noch am Rande:

Vattenfall will natürlich meinen Vermieter für die ausstehenden Beträge belangen und schreibt

"Wir haben nach § 28 , Abs. 2, Nr. 2, Buchstabe a des Bundesdatenschutzgesetzes ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung. Nur so können wir korrekte Abrechnung des Stromverbrauches vornehmen."

Mein Vermieter hat mich aber gebeten seine Daten nicht weiterzugeben und ich nehme das Thema Datenschutz sehr ernst. Die Daten der Hausverwaltung habe ich Vattenfall zur Ermittlung jedoch mittgeteilt.

Frage, muss/darf ich die Kobtaktdaten meines Vermieters raus geben und kann ich dafür belangt werden?

Tausend Dank nochmal für die Hilfe


-- Editiert von CitizenZ am 30.07.2017 00:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Vattenfall will natürlich meinen Vermieter für die ausstehenden Beträge belangen und schreibt

Das ist nicht dein Problem. Und du musst auch keine Daten eines Vormieters oder Vermieters herausgeben. Wenn eine Hausverwaltung involviert ist, sollen sie sich da hin wenden und gut ist.

Zitat:
Mein Vermieter hat mich aber gebeten seine Daten nicht weiterzugeben

Vielleicht weil er ahnt, dass er die Kosten vom Vorbesitzer geerbt haben könnte und sie am Ende bezahlen muss. Je nachdem, was im Kaufvertrag steht, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Schulden erst mal auf ihn übergegangen sind. Aber das ist wie gesagt nicht deine Baustelle.

Reagiere gegenüber dem Inkasso wie oben empfohlen. Ich würde TheHellions Vorschlag in einem Punkt etwas abändern bzw. ergänzen. "Sollten Sie eine Eintragung bei einer Auskunftei vornehmen, werde ich ohne Vorwarnung zu einem Anwalt gehen und per Gericht nicht nur die Löschung erzwingen, sondern auch eine negative Feststellungsklage einreichen und von Ihnen Schadensersatz wegen vorsätzlicher Kreditgefährdung verlangen."
Denn den einen Satz verstehe ich als "Wir werden das speichern und verfahren, weil du auf jeden Fall Schulden hast". Mit dem Satz sollte der Sachbearbeiter mit Hauptschulabschluss merken, dass er es lieber mal seinem Vorgesetzten zur Durchsicht gibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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