Forderung der Firma EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

20. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nick6946
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung der Firma EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

hallo,
am 17.06.2016 bekam ich von eos eine Mail: Betreff: Forderung der Firma EOS.
Weitere Informationen kann ich im Anhang finden!
Da ich schlechte Erfahrung im Netz gemacht habe, geöffneten Anhag, der mir meinen PC beschädigt habe,
bin ich vorsichtig und möchte nicht öffnen. Geht das einfach so per Mail, ohne Anschrift, nur mit Namen?
Gruss Werner

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2016 12:09:20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gibt tatsächlich Inkassounternehmen die Zahlungsaufforderungen per Email schicken wo im Betreff der Name steht.

Natürlich kann von hier keiner sagen ob es eine echte Email ist.

Rein technisch gesehen kann man Fakemails mit jedem beliebigen Absender verschicken.

Wer sich mit sowas auskennt, klickt mir Rechtsklick auf betreffende Email, dann auf Eigenschaften und Details.

Dort kann man erkennen ob es sich um eine echte oder gefakte Email handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

wenn die was wollen schreiben die einen Brief! Alles andere ist nicht interessant da kein Zustellnachweis da ist.

Gruß ré

P.S. nutzte Software/Betriebssystem für die es keine Schadsoftware gibt. Also nix aus Redmond....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Besteht eine Forderung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nick6946
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Inkasso Kosten EOS

Besten Dank für die erhaltenen Tips.
So habe ich meine erhaltene Datei aus dem Anhang vorsichtigt, mit einem gewissen Unbehagen, geöffnet.
Darin ist steht dann auf Seite 1, dass EOS der Ansprechpartner ist.
Weiter dann die Forderung im einzelnen, nachfolgend:
1.) Hauptforderung: EURO 24,00
2.) Mahkosten der Auftraggeberin EURO 1,50
3.) Inkassovergütung ( inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten ) EURO 27,00
4.) Zinsen bis 17.06. EURO 0,15

5.) Gesamtbetrag EURO 52,65

Daruter steht dann, zzgl. weiterer 4,170 % Zinsen p.a. auf die
jeweils restliche Hauptforderung.
Androhung bei Nichtzahlung, gerichtliche Schritte

Auf SAeite 4 steht dann die Aufstellung und Zusammensetzung der Forderung!

Zinssatz 4,17 % Zinsbeginn 25.04.2016 von 24,00 € keine angebenen Tage
Mahnkosten der Mandantin 1,50 €
Nebenforderun aus Verzug = 24,00 € - Geschäftsgebühr = 22,50 €
Auslagenpauschale = 4,50 € zu Hoch, da kein Postversand, keine recherche der Anschrift stattgefunden hat, NUR E - Mail

meiner Meinung nach, sind über 100 % zu viel !!!
Wer kann mir genaueres mitteilen?

Gruss Werner

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Besteht die HF denn zu Recht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Besteht die HF denn zu Recht?

Und daran angeschlossen die Frage, wer der Gläubiger ist. Ist das der Otto-Versand oder eine der vielen Tochterunternehmen aus der Otto-Gruppe?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nick6946
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
die HF besteht zu Recht. Habe einfach die kleinen Hinweise übersehen
und dann den Termin verpasst. Was mich stört ist die Höhe von ca 115 %
von der Grundforderung.
Gruss Werner

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Na dann auf jeden Fall erstmal die Hauptforderung beim Gläubiger begleichen (Verwendungszweck "Nur HF"). Ich nehme mal stark an, das es keine Abtretung gibt.

Hast du denn eine Mahnung bekommen? Falls ja, dann zumindest die Mahngebühren aus Punkt 2. und die Zinsen aus Punkt 4. drauf packen und entsprechend im Verwendungszweck ergänzen.

Inkassogebühren sind fragwürdig.

Wer ist denn nun der Gläubiger?

-- Editiert von fm89 am 21.06.2016 13:26

-- Editiert von fm89 am 21.06.2016 13:27

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nick6946
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Keine Mahnung, die auch als solche lautet, nur: Sie haben noch nicht bezahlt
oder: Sie haben noch nicht bezahlt, dann steht da: LETZTE MAHNUNG !
Wie geschrieben, ich habe die mails nicht geöffnet

Gläubiger der HF = STAYFRINDS???

Abgetreten? keine Ahnung!!! Ansprechpartner EOS, Auch mit dem Hinweis auf Ratenzahlung!
Damit erreicht EOS dann das Einverständnis!
Gruss Werner

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Keine Mahnung, die auch als solche lautet, nur: Sie haben noch nicht bezahlt


Das ist auch eine Mahnung

Zitat:
Wie geschrieben, ich habe die mails nicht geöffnet


Also gab es nur Mails? Wenn man kleinlich sein will, kann man dann die 1,50 Euro streichen. Würde das aber nicht auf die Goldwaage legen.

Stattdessen würde ich wie gesagt die Hauptforderung plus 2,- gerundet an Stayfriends bezahlen, und die Inkassogebühren gegenüber EOS zurückweisen.

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