Forderung der Bundesagentur für Arbeit (Verjährung?)

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469460-43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung der Bundesagentur für Arbeit (Verjährung?)

Hallo,
ich habe heute ein Schreiben von einem Inkassodienst bekommen in dem der Inkassodienst im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Geld einfordert welches sich wie folgt aufgliedert.

Art der Forderung: Arbeitslosengeld
Anspruch festgestellt am: 26.10.2005
Anspruch festgestellt durch: AA Hildesheim
Zeitraum: 01.09.2005 - 28.09.2005
Fälligkeit am: 23.11.2005
Ursprüngliche Forderungshöhe 205,53

Art der Forderung: Mahngebühren:
Anspruch festgestellt am : 23.11.2005
Anspruch festgestellt durch: RD Niedersachsen-Bremen ( Was zur Hölle ist das?)
Fälligkeit am: 23.11.2005
Ursprüngliche Forderungshöhe 1,30

Ja das ist das wirklich das Datum der Forderungen in dem Schreiben welches datiert ist mit dem 26.6.2017 also satte 12 Jahre her.
Ich habe vorher nie ein Schreiben oder eine Zahlungsaufforderung oder ähnliches diesbezüglich bekommen.

Mitte September war ich aber im Mutterschutz davor war ich hier in einer Klink angestellt.Habe also selber mein Geld verdient.

Mal abgesehen davon kann ich das wirklich nach 12 Jahren nicht mehr nachvollziehen. Meine Frage deshalb wie sieht es diesbezüglich mit einer Verjährungsfrist der Forderung aus,da ich diese auch gar nicht mehr nachvollziehen kann.

Ich meine die schicken mir Post per Inkasso für eine Forderung die ich nicht nachvollziehen kann nach über 12 Jahren zu und verlangen ernsthaft das ich das zahlen soll?

Kann mir da jemand helfen? Gibt es diesbezüglich sowas wie Verjährung?


Danke im Vorraus und Liebe Grüße

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb469460-43):
Gibt es diesbezüglich sowas wie Verjährung?


Wenn es einen Bescheid gibt, 30 Jahre.

Also diesen in Kopie samt Zugangsnachweis anfordern.

Zitat (von fb469460-43):
RD Niedersachsen-Bremen ( Was zur Hölle ist das?)


https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/Regionaldirektionen/NiedersachsenBremen/index.htm

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.11.2017 14:23:53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo, ich habe jetzt den gleichen Fall. Jetzt kommt eine Forderung von 2010-2011 an mich in Höhe von 4300 Euro. Ich hatte damals alles zugeschickt, wegen dem Nebeneinkommen. Nun das! Was hat sich bei dir ergeben? Lg

28x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.