Forderung an GbR

30. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
digital72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderung an GbR

Hallo zusammen, mein erster Beitrag hier im Forum und direkt was kniffliges.

Anfang 2007 hatte ich mit einem Kollegen eine GbR gegründet. Dazu haben wir auch ein Firmenkonto auf die GbR eröffnet. Alle Rechnungen wurden über dieses Konto beglichen.
Ende 2007 haben wir eine Ltd. gegründet. Die GbR hatten wir vorerst bestehen gelassen. Alle Kosten der Ltd. wurden von dem Konto der GbR getragen. Es war das gleiche Projekt.

2008 haben wir die Zusammenarbeit beendet. Ich habe die GbR und die Ltd. per Kaufvertrag verlassen.
Die GbR wurde abgemeldet. Konto wurde aufgelöst. Ltd besteht heute noch mit meinem Partner als alleiniger Geschäftsführer weiter.

Das Bankkonto war zum Zeitpunkt meines Austritts auf Null.

Jetzt hat mein früherer Geschäftspartner alle bestehenden Rechnungen nach GbR und Ltd. sortiert und hat bei der GbR ein Minus festgestellt. Daraufhin fordert er von mir die Überweisung von 50% des festgestellten Minus zur Zahlung an die Ltd.

Kniffliger Fall. Wie ist eure Meinung? Geht das?




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo digital72,

das kommt auf den Kaufvertrag an. Wurde dort nicht zu alten Schulden geregelt ?
Gab es zwei (unterschiedliche) Kaufverträge ?

Dass das Bankkonto =0 war, ist unerheblich. Wichtiger ist, wie hoch die Forderungen und Verbindlichkeiten waren.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
digital72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Da waren wir etwas blauäugig. In dem Kaufvertrag steht nichts von bestehenden Forderungen der Ltd. an die GbR.

Alle anderen Forderungen waren beglichen.

Ist eine Forderung da nicht fragwürdig?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo digital72,

da hab ich etwas mißverstanden, die neuen Forderungen stammen also aus dem Innenverhältnis der beiden Gesellschaften. Du warst doch bei beiden Miteigentümer und dir steht damit auch die Hälfte der Forderung zu, sprich: Das ganze gleicht sich aus.
Er beruft sich wahrscheinlich darauf, das die Lim. so wie sie ist verkauft wurde und die GbR einfach aufgelöst wurde, wobei natürlich beide Gesellschafter weiter haften. Diese Haftung gilt aber nur im Außenverhältnis, die Eigentümer können miteinander etwas anderes vereinbaren. Durch den Kaufvertrag ist das vielleicht geschehen, kommt darauf an, ob dort auch die GbR angesprochen wurde.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
digital72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, eigentlich stammt die Forderung aus dem Innenverhältnis beider Firmen.

Wir haben einen Auflösungsvertrag der GbR indem geregelt wurde, dass alle Verträge, Vermögen (war bei Null Euro) usw. von der GbR auf die Ltd. übergehen.

Für den Verkauf meiner Anteile an der Ltd. besteht ein separater Kaufvertrag.

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