Forderung abtreten?

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung abtreten?

Hallo zusammen.

Folgendes Problem:
Nach meiner Trennung mit meiner Ex-Frau, hat diese auf unser damals gemeinsames Konto ein sehr grosses Minus erwirtschaftet. Was ich ihr auch nachweisen konnte. Mitlerweile sind wir geschieden und ich habe mit Hilfe meiner Mutter, die mir das Geld geliehen hat, diesen Fehlbetrag bei der Bank abgelöst.
Damals bin ich mit meiner Ex-Frau so verblieben, dass wir uns aussergerichtlich in der Sache einigen.
Doch nun macht sie nur noch zicken. Auch schreiben vom Anwalt helfen nicht wirklich weiter.
Da ich mit den Nerven am Ende bin, und auch leider kein Geld besitzte, um die Forderung gerichtlich einzuklagen, dachte ich, ich könnte die Forderung an meine Mutter abtreten. Immerhin ist Sie ja auch wirklich diejenige, die das Geld zuguht hat.
Ich hab auch schon mit Ihr darüber gesprochen. Sie hätte nix dagegen zu klagen.
Nun meine Frage:
Kann ich die Forderung abtreten, bevor es zur gerichtlichen Klage kommt?

Gruss Andre

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

aber ja, solche Forderungen sind problemlos abtretbar. Sie sollten aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen. Ein Notar ist immer dann erforderlich, wenn später der Eindruck aufkommen könnte, man hätte die Abtretung im Nachhinein geschrieben, z.B. um eine Pfändung ins Leere laufen zu lassen.
Das sehe ich hier aber nicht als gegeben.

Wichtig ist, dass auch Deine Mutter unterschreibt, dass sie die Abtretung annimmt.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#2
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Info.

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