Hallo zusammen,
es geht um eine Unfallversicherung bei der Victoria, welche ich Mitte 2003 abgeschlossen hatte.
Da ich im Jahr 2007 in finanziellen Schwierigkeiten war rief ich bei denen an und bat um Stundung wegen Hartz 4.
Am 6.6.07 kam trotzdem der Mahnbeschein und am 29.6. der Vollstreckungsbescheid. darin wurden Beiträge vom 1.2.07 bis zum 1.05.07 verlangt. Diese wurden auch inkl. aller Kosten bezahlt.
Jetzt, 2,5 Jahre später bekomme ich von denen eine Rechnung über Beiträge vom 1.1.08 bis zum 1.2.10.
Weil ich nie wieder was von denen gehört habe, also keine Rechnung o.ä. ging ich davon aus, dass die die Versicherung gekündigt hatten, wie die ja auch immer in den Schreiben androhen.
Was kann ich jetzt tun? Wenn ich gewusst hätte, das der Vetrag weiterbesteht, hätte ich die Versicherung natürlich zum Ablauf der 5 Jahre gekündigt.
Bitte um Hilfe.
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"Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun."
Forder. aus Versicherung nach 2,5 J ohne Rechnung
4. Februar 2010
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Frage vom 4. Februar 2010 | 15:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Forder. aus Versicherung nach 2,5 J ohne Rechnung
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#1
Antwort vom 5. Februar 2010 | 13:28
Von
Status: Lehrling (1270 Beiträge, 416x hilfreich)
quote:
Da ich im Jahr 2007 in finanziellen Schwierigkeiten war rief ich bei denen an und bat um Stundung wegen Hartz 4.
Wie konnten Sie denn von einer Kündigung ausgehen, wenn Sie selbst nur um Stundung gebeten hatten!? Ich denke, dass Sie den Vertrag, nach wie vor, nicht gekündigt hatten und somit auch zahlungsverpflichtet sind.
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#2
Antwort vom 5. Februar 2010 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Stundung bedeutet das der Vertrag weiterläuft und die Prämien später gezahlt werden.
Sofern man nicht selbst gekündigt hat bzw. keine ausdrückliche Kündigung durch den Versicherer erfolgte, besteht der Vertrag weiter.
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#3
Antwort vom 5. Februar 2010 | 22:14
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Leider hat @Harry recht
Bitte den Versicherungladen aus Kulanz die Forderung zu kürzen bzw den Vertrag aufzulösen
lg
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#4
Antwort vom 6. Februar 2010 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Eventuell noch den aktuellen Hartz-IV-Bescheid in Kopie beilegen, damit die sehen das ein einklagen der Forderung unwirtschaftlich wäre.
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