Fondsgebundene Rentenversicherung Abschluss 2006

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz472025-48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fondsgebundene Rentenversicherung Abschluss 2006

Hallo liebe Gemeinde,

eine Freundin hat mich drum gebeten eine ihrer abgeschlossenen Versicherung aus dem Jahre 2006 zu prüfen. Sie würde gerne wissen welche Möglichkeiten Sie hat, aus dem Vertrag mit so wenig Verlusten wie möglich zu kommen.

Bei der Versicherung handelt es sich um eine Fondsgebundene Rentenversicherung.

Bis 2007 sollen viele Verträge Fehlerhaft abgeschlossen worden sein bzw. der Kunde nicht ausreichend belehrt worden sein.

Unter anderem Fehler in der Widerspruchsklausel.

Auszug Versicherungsschein:

Widerspruchsrecht
7. Ich kann dem Versicherungsvertrag ab Stellung des Antrags bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der übrigen Verbraucherinformation in Textform (schriftlich oder in anderer lesbarer Form) widersprechen.

Das ganze in fetter Druckschrift.

Folgender Auszug aus einem Bericht liegt mir vor, der einige mögliche Fehler auflistet.

____________________________________
In der Widerspruchsbelehrung steht nicht, dass es ausreicht, den Widerspruch innerhalb der 30-Tage-Frist (14 Tage bei Verträgen mit Abschlussdatum vor dem 8. Dezember 2004) abzusenden. Der Widerspruch muss nämlich nicht innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen, sondern nur rechtzeitig abgesendet werden.

Sofern der Vertrag 2002 oder später abgeschlossen wurde, muss in der Widerspruchsbelehrung ausdrücklich auf die Textform, nicht auf die Schriftform des Widerspruchs hingewiesen werden. Das bedeutet, dass seit 2002 auch eine E-Mail als Widerspruch ausreicht (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015, Az. IV ZR 211/14 ).

Die Widerspruchsbelehrung muss sich deutlich vom übrigen Text abheben und darf nicht ohne Hervorhebung in den Versicherungsbedingungen stehen (BGH, Urteil vom 24. Februar 2016, Az. IV ZR 512/14 ).

Wer einen solchen Fehler in der Widerspruchsbelehrung findet, hat gute Chancen, den Vertrag rückabwickeln zu können.
_____________________________________

Punkt 2 und 3 treffen nicht zu, bei Punkt 1 tue ich mich etwas schwer. Trifft dieser Punkt zu?

Vielen Dank im Voraus

Gruß Andreas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

das ganze heißt dennoch Widerruf...

Inhaltlich kommentiere ich nicht, da ich es für verwerflich halte mit Tricks aus einem Vertrag zu kommen, den man willentlich geschlossen, aber nicht verstanden hat (ist hier selbstverständlich nicht der Fall)

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