Hallo,
Person A ist Opfer einer Straftat gewesen und verlor seinen Zahn (Schneidezahn).
eine Wurzelbehandlung wurde durchgeführt und eine Krone mit Stiftaufbau eingesetzt.
Ein Gerichtsverfahren gegen Person B wurde vor 4 Jahren eingeleitet und gewonnen. Kosten für die Krone, Schmerzensgeld
und Erstattung der Folgeschäden wurden zugesprochen.
Vor einer Woche wurde eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt, weil sich eine große Zyste an der Wurzelspitze vom zerschlagenem Zahn entwickelt hat. Die Operation verlief sehr schmerzhaft. Durch die Zyste wurde der benachbarte Zahn teilweise angegriffen.
Gib es für Person A die Chance auf eine Erstattung der Kosten einer weiteren Krone des benachbarten Zahns und kann man aufgrund der Wurzelspitzenresektion auch ein Schmerzensgeld verlangen?
Danke im voraus!
Folgeschäden Schmerzensgeld
21. Januar 2018
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Frage vom 21. Januar 2018 | 22:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Folgeschäden Schmerzensgeld
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2018 | 07:36
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Sitchwort wäre wohl Kausalität - sehe ich als medizinische Fragestellung.
Wenn ja, dann
Zitat:Erstattung der Folgeschäden wurden zugesprochen.
hat man doch schon seine Antwort.
Bzgl Schmerzensgeld - käme für mich drauf, wie das bisherige bemessen wurde, ggf. wurden dies miteingezogen. Verlangen kann man das sicherlich, bei Weigerung müsste man wohl erneut klagen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 22. Januar 2018 | 12:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
hat man doch schon seine Antwort
Die Frage war, ob der benachbarte Zahn auch als Folgeschaden der Straftat gilt.
Die Sache des Schmerzensgeldes wurde nur für die Straftat bemessen. Es ist recht kompliziert und daher ist die Frage,ob Person A ein weiteres Schmerzensgeld verlangen kann.
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