Hallo Forum,
ich hatte heute eine Situation bei der ich einen Fahrer eines LKW als "Depp" genannt hatte weil dieser seinen LKW auf einem Hof voller herumlaufender Kinder gewendet hatte statt 5 Minuten zu warten bis die Kinder weg sind. Ich hatte anschließend auch ein kurzes Gespräch mit ihm in dem ich mich für die Aussage "Depp" zwar entschuldigte aber die Situation ihm doch als sinnlos nochmal vorgeworfen hatte.
Nehmen wir jetzt mal an der Fahrer meint er müsste mich wegen der Bezeichnung "Depp" anzeigen. Wo liegt hier ein realistisches Strafmaß wenn es überhaupt vor Gericht geht?
Gruß
Markus
Folgen einer Beleidigung mit "Depp"
13. März 2018
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Frage vom 13. März 2018 | 21:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Folgen einer Beleidigung mit "Depp"
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#3
Antwort vom 15. März 2018 | 14:10
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
Erfahrungsgemäß würde hier gar nichts strafrechtliches passieren, d.h. die Justiz würde mit größter Wahrscheinlichkeit einstellen und auf den Privatklageweg verweisen.
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