Folgekosten im Garantiefall bei Materialfehler einer Email-Badewanne

12. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kinzig
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Folgekosten im Garantiefall bei Materialfehler einer Email-Badewanne

Hallo,

folgende Situation:
Ein Bad wurde von einer Sanitärfirma renoviert. Jetzt nach zwei Jahren gibt es Abplatzungen an der Email-Badewanne. Durch einen Sachverständigen, beauftragt durch den Hersteller, wurde bestätigt, dass es sich um einen Materialfehler handelt. Beiteiligt waren neben dem Sanitärunternehmen, ein Fliesenleger und eine Firma für den Einbau der Dusche. Diese Unternehmen werden auch für den Austausch der Badewanne wieder benötigt.

Ersatzt der Wanne durch den Hersteller ist geklärt.

Kann mir jemand die folgende Frage beantworten:
Wer muss nun die Folgekosten für den Austausch der Wanne (neue Fliesen und Arbeitszeit für den Austausch der Badewanne und der Fliesen) übernehmen?

Vielen Dank!

von Kinzig am 12.04.2016 19:03

von Kinzig am 12.04.2016 19:04

-- Editier von Kinzig am 12.04.2016 19:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Wer muss nun die Folgekosten für den Austausch der Wanne (neue Fliesen und Arbeitszeit für den Austausch der Badewanne und der Fliesen) übernehmen?

Ein- und Ausbaukosten für die Wanne muss der Verkäufer der Wanne übernehmen. Bei den Fliesen und deren Austausch bin ich mir nicht sicher, das könnte man aber durchaus zu den Kosten der Nacherfüllung gemäß §439 Abs. 2 BGB rechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Wer hat die Wanne wo gekauft?



Zitat:
Ersatzt der Wanne durch den Hersteller ist geklärt.

Hört sich nach Garantie an? Dann sollte man mal schauen, was in den Garantiebedingungen des Herstellers steht.
Mit etwas Pech umfasst die Garantie nur den Austausch der Wanne selbst, alles andere ist wäre dann Problem.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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