Guten Tag!
Person A. hat sich im März 2011 einen Diesel PKW gekauft der noch keinen Rußpartikelfilter hatte. Bis 31.12.2010 gab es für die nachträgliche Umrüstungen eine Pauschale von 330 EUR vom Staat.
Person A entschließt sich seinen neuen Gebrauchtwagen dennoch in 2011 umrüsten zu lassen und zahlt daür 800 EUR.
Nun erfährt Person A, dass die Förderung zum 01.01.2012 wieder aufgenommen wird und man abermals 330 EUR vom Staat erhalten kann. Doch Person A hat sich zu früh gefreut, da er im kleingedruckten liest, dass die Rückwirkende Förderung für 2011 nicht möglich ist.
Das Ärgert Person A natürlich sehr, denn er hat das Gefühl, dass der ehrliche - also der der lieber legal und umweltbewusst fahren wollte anstatt umweltverpesstend und Umweltzonen Meident - mal wieder der Dumme ist.
Nun Fragt sich Person A, ob es nicht möglich ist sich die Förderung doch irgendwie zu erstreiten. Vieleicht über den Gleichbehandlungsgrundsatz o.ä.?
Gruß * Daniel Schmidt
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Förderungs für Rußpartikelfilter erstreiten?
1. Januar 2012
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Frage vom 1. Januar 2012 | 12:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Förderungs für Rußpartikelfilter erstreiten?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2012 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
quote:
also der der lieber legal
Der Betrieb von Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter ist keineswegs ilegal ...
quote:
Vieleicht über den Gleichbehandlungsgrundsatz o.ä.?
Wenn du nachweisen kannst, das du die Förderung wegen deines Geschlechtes, deiner Abstammung, deiner Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, deines Glaubens, religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen einer Behinderung nicht erhalten hast, wäre das ein erfolgversprechender Ansatzupunkt.
Ansonsten hast du einfach Pech gehabt, das es für 2011 keine Förderrichtlinie gab und die Förderrichtlinie 2012 eine rückwirkende Förderung aussschliest.
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