Hallo,
am Sonntag (also morgen) geht mein Flug nach Thailand. Rückflug sollte am 14. Juni sein.
Am Dienstag bekam ich mitgeteilt, dass eine Flugzeitenänderung vorgenommen wurde und zwar wie folgt:
geplant bis Dienstag:
14 Jun 10.00 - 11.35 ( HKT- BKK)
14 Jun 12.45 - 19.00 ( BKK - FRA)
Neu:
14JUN HKT 16:25 17:50 BKK 14JUN
4JUN BKK 23:45 06:00+1 FRA 15JUN
Mein Aufenthalt in Bangkok verlängert sich alsovon ca. 1h auf knapp 6h. Dazu kommt, dass der Rückflug erst einen Tag später in Dtlnd. ankommt und ich somit einen zusätzlichen Urlaubstag benötige.
Der Reiseveranstalter zeigt sich null kommunikativ und will nix von einem Rabatt oder ähnlichem wissen ...
Was meint ihr?
Danke schonmal!
-----------------
""
Flugzeitenänderung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
ich dachte Sie haetten die Reise storniert?! So war das jedenfalls Ihrem letzten Thread zu entnehmen.
Na ja, unabhaengig davon halte ich in BKK eine Uebergangszeit von nur 1:10 Std. fuer zu kurz. Fliegt der Bomber ab HKT nur mit 15 Minuten Verspaetung, haben Sie ein richtiges Problem, denn der neue Flughafen in BKK ist weitlaeufig.
Also ist die zweite Variante deutlich besser, jedenfalls von den Zeiten her. Ob der Veranstalter aber so kurzfristig vor Reiseantritt die Zeiten aendern kann, da habe ich meine Zweifel (aber bin mir auch nicht sicher). Versuchen Sie doch diese Frage einmal hier: www.frag-einen-anwalt.de zu klaeren. Ist auf jeden Fall sehr interessant.
Viele Gruesse
bernardoselva
-----------------
"Touristiker"
Hi
Der Reiseveranstalter weigert sich kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen.
Auch Reiserückrittsversicherung tritt nicht ein, wenn man Angst um sein Leben hat. (ohne Worte)
Darum jetzt das neue Problem!
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie sollten nicht gleich uebertreiben mit Aussagen wie "Man hat Angst um sein Leben". Das ist voellig ueberzogen. Am Flughafen in Bangkok hat nie auch nur die geringste Gefahr bestanden, denn der Flugbetrieb verlief (und verlaeuft) ohne die kleinste Einschraenkung.
Ich will das ganze Vorkommen in Bangkok nicht verharmlosen, aber mir ist nicht bekannt, dass dort auch nur ein Tourist geschaedigt, geschweige denn verletzt oder getoetet wurde.
Auch als letztes Jahr 2009 in Pattaya durch die so genannten Rothemden im April die Asean-Konferenz gesprengt wurde, wurden die Touristen von nichts und niemanden belaestigt. Unangenehm war allerdings die Polizei- und Militaerpraesenz, aber nur emotional, denn es war alles sehr relaxed.
Man muss nicht immer sofort ueberreagieren.
Viele Gruesse
bernardoselva
-----------------
"Touristiker"
Hallo,
jeder hat wohl das Recht das Risiko für sich selbst zu bewerten und das hat nichts mit überreagieren zu tun.
Im übrigen war auch die Frage, ob ich eine so massive Flugzeitänderung ohne weiteres hinnehmen muss.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Ankunft am Rückreisetag einen Tag später ist und ich dadurch meinen Arbeitgeber so extrem kurzfristig um Freistellung bitten musste. Was wäre denn wenn ich keinen Urlaub genehmigt bekommen hätte?
Gruß
-----------------
""
Ja sicher, da haben Sie recht, dass jeder fuer sich Risiken einschaetzen muss. Aber dann schaetze ich das auch fuer mich ein und jammere nicht in einem oeffentlichen Forum rum, um vielleicht Mitleid zu wecken und darf mich auch nicht wundern, wenn der RV auf stur schaltet und sich an den Realitaeten orientiert.
Wenn man reist, hat man ein gewisses Restrisiko, dazu zaehlt auch, dass man vielleicht, wenn man den Rueckflug fuer Montag gebucht hat, nicht unbedingt am Dienstag wieder am Arbeitsplatz ist - ein Flieger koennte ja durch einen technischen Defekt oder durch widrige******rungsverhaeltnisse viel Verspaetung haben. Das ist das, was ich also Restrisiko bezeichne.
Hinsichtlich des verlegten Fluges habe ich Ihnen einen Tipp gegeben, nur, Sie muessen da aktiv werden und nicht wieder jammern.
Viele Gruesse
bernardoselva
-----------------
"Touristiker"
Ich überlege, ob es nicht entscheidend ist, ob eine Flugzeitenänderung vorliegt oder eine Flugannulierung/-umbuchung.
Da es bis zum wie auch immer geänderten Flug noch mehr als 14 Tage hat, sehe ich aber die rechtzeitige Informierung als gegeben. Zu beachten ist ja auch, dass "Rückreisetag" de facto Start- und nicht Landetag des Rückfluges meint.
Es liegt keine Verschiebung von +24h vor. Und was den extra Urlaubstag angeht, hätten Sie diesen sowieso nehmen müßen, da Ihr AG ein Recht darauf hat, daß Sie ausgeruht am Arbeitsplatz erscheinen. Und das hätten Sie mit Ankunft 19Uhr + Jetlag nie erreicht.
Ansonsten kann ich nur sagen, BKK ist sicher. zumindest war es noch vorgestern der Fall.
-----------------
" "
@Lifeguard
Was meinst Du, wie ein Arbeitgeber für die Beachtung dieser Mitarbeiterpflicht sorgen kann? Vorlage der Reiseunterlagen und Hinzurechnung eines Zwangsurlaubstages? Heimschicken und Nacharbeiten ansetzen?
Mit einer Abmahnung nach Hause schicken, und 8 Minusstunden aufschreiben.
Was willst du denn in einem Mittelsstand Unternehmen anders machen. Meine Mitarbeiter sind Überschussbeteiligt. Wenn einer jedoch meint, nach einem Californien Urlaub keinen Erholungstag einschieben zu müßen, und bei meinem Kunden 10k Schaden hinterläßt, welcher durch die Versicherung wg Grober Fahrläßigkeit nicht gedeckt wird?
Ich halte mich an den Arbeitsvertrag, welcher Zusichert, daß der MA ausgeruht die Arbeit aufnimmt. Ich finde es ja schon schlimm, wenn einige dann mit dem gelben Urlaubsschein wg JetLag, welchen Sie selbst zu verantworten haben auflaufen.
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
Sorry,
aber was ist "abgeschwiffen" und "Fl***erspätungspätung"???
Viele Gruesse
bernardoselva
-----------------
"Touristiker"
@bernardoselva
Bei Ersterem handelt es sich definitiv um eine missgebildete Konjugation. Gemeint ist wohl "abgeschweift".
Bei Letzterem um einen Neologismus für eine vielleicht als besonders lang empfundene Verspätung.
@Schlesi
Danke! Mit der Info kann ich auch etwas anfangen.
Ja, es ist ein Flug im Rahmen einer Pauschalreise.
Ich bin froh, eine Antwort bekommen zu haben und nicht als Jammerlappen beschimpft worden zu sein.
Auch die Antwort, dass ich ohnehin den Urlaubstag hätte nehmen müssen hatmir nicht wirklich weitergeholfen. Ich habe die Woche ohnehin Nachtschicht und wäre ausgeruht auf Arbeiterschienen.
Grüße
-----------------
""
--- editiert vom Admin
In "neudeutsch" gibt es ja reichlich neue Worte und Begriffe, die mir mit meinen "altdeutsch"-Kenntnissen nicht gelaeufig sind. Also frage ich nach, vielleicht sind mir Formulierungen nicht gelaeufig. Wenn ich mir meine diesbezuegliche Frage anschaue, finde ich jedenfalls keine Beleidigung.
Jetzt koennte ich schreiben: Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil. Aber das spare ich mir!
Viele Gruesse
bernardoselva
-----------------
"Touristiker"
@Schlesi
Den "Schuh" mit der Abschweifung ziehe ich mir an. Die Frage an Lifeguard hätte ich auch per PN stellen können. Sie öffentlich für alle Mitleser zu stellen, schien mir in dem Moment gerechtfertigt. Das ist schliesslich ein Reisethema, dass sowohl AN als auch AG interessieren dürfte.
Den "Schuh" mit den Beleidigungen aber definitiv nicht, weder gegen M-I-R-K-O, noch gegen Dich oder einen anderen der hier aktiven Forummitglieder. Sprachlichen Feinheiten nachzugehen ist mein Beruf und meine Berufung. (Wenn dieser Nerv gekitzelt wird, muss man einfach jucken.)
Hallo,
hier die Antwort von Meiers:
"
vielen Dank für Ihre Email.
Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung kann keine Entschädigung vorgenommen werden.
anbei ein Auszug der Kollegen :
Pauschalreiseflüge sind Bedarfsflüge und Änderungen können natürlich erfolgen. Die voraussichtlichen Flugzeiten werden unverbindlich angegeben. Verbindlicher Bestandteil des Reisevertrages ist ein bestimmter Flugtag, nicht aber eine bestimmte Abflugzeit.
Dieser Umstand wird bei Abschluß des Reisevertrags durch Anerkennung der AGB's des Reiseveranstalters durch den Reisenden akzeptiert.
Darüber hinaus schreiben wir in den AGB's aus, dass Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen zulässig sind.
Punkt 4.1 AGB
Wir sind unserer Informationspflicht vor der Reise sodann nachgekommen und der Pauschalreise VA kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen"
Trifft das so zu?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Das mit der Flugzeitänderung trifft nur zu, wenn einem der Urlaubstag hierdurch verkürzt wird.
Z.b. Herr X hat eine 6 Tagesreise gebucht. Rückflug geht um 20:00 los.
Nun startet der Flieger von Herrn X jedoch um 10Uhr morgens. Hierdurch geht ihm ein bezahlter Urlaubstag flöten.
Hier ist es jedoch umgekehrt. Der Reisende kommt erst später ans Ziel. Jedoch mehr als 14 Tage vorher angekündigt, wodurch auch eine Entschädigung aus dem EU Fluggastrecht flach fallen würde.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten