Flugzeiten Änderung - Flug verpasst

3. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
fb264791-36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Flugzeiten Änderung - Flug verpasst

Hallo,

ich und meine Freundin wollten gestern EIGENTLICH nach Ägypten fliegen. Als wir dann nach drei stunden endlich in stuttgart am flughafen angekommen sind haben die uns vom flughafen gesagat das es eine flugzeiten änderung gab und der flieger statt um 10 uhr bereits um 6 uhr ging. :-(( Keine Chance.. :-( wir hätten für 300 euro mehr einen extra flug buchen können einen tag später aber das war uns dann zuviel. und wenn man den die komplette reise am gleichen tag storniert sind 90% stornokosten. ist das rechtens? wir haben wirklcih nicht gewußt das er FRÜHER fliegt... sonst wären wir ja dagwesen. ist alles über schauinsland gebucht worden. hat da jemand erfahrungen? Lohnt es sich auf kulanz zu gehen? Ich meine.. wir wollen ja nicht alles.. 30-50%? :-(((

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

So hohe Stornierungspauschalen sind sehr üblich kurz vor der Reise bzw. bei Nichtantritt. Ob diese Summe für eure Reise zutrifft, kannst Du in den AGB nachlesen.

Um die Summe würde ich mir erst einmal weniger Sorgen machen. Viel wichtiger ist es zu ergründen, wann/wie die Nachricht der Flugumbuchung vom Veranstalter an euch übermittelt wurde. Oder ggf. an euer Reisebüro und von dort an euch.
Wenn die Info an einer dieser Stellen stecken geblieben ist und defintiv nicht an euch gegangen ist, seit ihr ja auch nicht für die Kosten der Stornierung oder Umbuchung zuständig. Diese Frage würde ich daher so schnell wie möglich klären lassen. Meine Hoffnung: So könntet ihr vielleicht heute schon in den Urlaub fliegen oder könntet es vielleicht morgen noch.

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#2
 Von 
fb264791-36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja.. die sagen sie haben eine email geschickt.. aber ich habe nie eine bekommen.. sonst wäre ich ja dagewesen. Aber wie will ich denn beweisen das ich keine email bekommen habe! :-(( es ist echt zum kotzen...

hat jemand erfahrung mit einer kulanzzahlung??

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Wer auch immer "die" sind ... mit einer Email allein ist es üblicherweise nicht getan. Dazu gehört in solch einer Situation defintiv die Bitte um Rückbestätigung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ausschlaggebend ist, dass man Ihnen nachweist, dass die mail mit den Flugzeitenaenderungen bei Ihnen auch angekommen ist.

Ist das nicht der Fall, hat Ihnen der Reiseveranstalter den kompletten Reisepreis zu erstatten und mit einem guten Anwalt schlagen Sie auch noch etwas fuer entgangene Urlaubsfreuden heraus.

Also nicht ins Boxhorn jagen lassen, sondern ganz klar den nachvollziehbaren Nachweis verlangen, dass die mail an Sie versand wurde.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Was ja auch noch moeglich waere ist, dass der Veranstalter die Aenderung an Ihr Reisebuero gemailt hat, und dort wurde die Weiterleitung an Sie verpennt.

Dann haette das Reisebuero sehr schlechte Karten.......


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Also nicht ins Boxhorn jagen lassen, sondern ganz klar den nachvollziehbaren Nachweis verlangen, dass die mail an Sie versand wurde.

Das führen des Versandnachweises ist problemlos mittels Versandprotokoll möglich, juristisch aber irrelevant.
'Die' müssen die zustellung der Nachricht mit der Änderung nachweisen und zwar gerichtsfest.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb264791-36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh ihr seid echt lieb.. vielen dank für die schnelle Antwort.. das hilf einen zumindestens ein wenig über die depri laune hier im schnee hinweg und man fühlt sich nicht ganz alleine!

Ich hab nochmal mit dem reisebüro telefoniert. Die erstatten definitv nichts. weil sie mir drei emails geschickt haben. das haben sie mir per fax geschickt und der reiseveranstalter beruft sich auf das reisebüro. meine frage: Reicht das versenden der email aus? Denn ich hab nachwievor nichts bekommen! Oder müßen die nachweisen das wir es gelesen haben mit einer lesebestätigung?

Wer zahlt in einem solchen fall die anwaltskosten? ode soll man errst mal drohen? Und wem? dem reisebüro oder de veranstalter? Lohnt sich das? die reise hat 600 euro pro person gekostet? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....weil sie mir drei emails geschickt haben.....

Fragen Sie doch einmal, warum man drei mails schickte, eine haette doch vollkommen gereicht?!

quote:
......meine frage: Reicht das versenden der email aus?.....

Versenden reicht nicht, die mail muss auch ankommen!! Und das muss der RV beweisen.

quote:
......Wer zahlt in einem solchen fall die anwaltskosten?......

Immer der, der den Prozess verliert. Bei einem Vergleich werden die Kosten in der Regel geteilt.

Reisebuero ist Vermittler, also Erfuellungsgehilfe fuer den Reiseveranstalter (Handelsherrn). Daher meinte ich, dass fuer den Fall, dass das Reisebuero den Versand verschlampt hat, dieses schlechte Karten letztendlich haben wird, da es vom Veranstalter in Regress genommen wird.
Aber Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter und lassen Sie sich dort nicht abwimmeln.

Haben Sie auch geprueft, dass die mail nicht in Ihren Spam-Ordner gewandert ist.


Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker"

-- Editiert am 05.12.2010 13:00

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Reicht das versenden der email aus?

Wurde doch schon gestern beantwortet ...



quote:
Wer zahlt in einem solchen fall die anwaltskosten?

Der Verlierer des Prozesses, zusammen mit den Gerichtskosten. Wer das ist wird man hinterher sehen ...



quote:
ode soll man errst mal drohen?

Man sollte seine Forderungen schriftlich fixierten und unter Fristestzung (Datum, ca. 18 Tage) für eine Rückantwort per Einschreiben-Rückschein an den Vertragspartner senden.
Für den fruchtlosen Fristablauf die einleitung rechtlicher Schritte ankündigen



quote:
Und wem? dem reisebüro oder de veranstalter?

Da müsste man mal schauen wer in eurem Falle der Vertragspartner ist.



quote:
Lohnt sich das? die reise hat 600 euro pro person gekostet?

Ein Risiko ist natürlich immer mit dabei, aber habt ihr einfach mal so 600 EUR rumliegen die ihr nicht braucht?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 05.12.2010 12:53

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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