Flugverspätungen und verpasste Anschlussflüge - Schadenersatz?

20. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kenza0984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Flugverspätungen und verpasste Anschlussflüge - Schadenersatz?

Sachverhalt:

Ich habe bei Alitalia folgende Flüge gebucht:

Paris -Rome- Algier als Hinflug und Algier -Mailand-Berlin als Rückflug, ein sogenannter Gabelflug.

1. Der Hinflug

Der Hinflug Paris-Rom wurde über die StarAlliance von Air France durchgeführt und hatte aufgrund einer gesperrten Landebahn in Rom 1,5 Stunden Verspätung. Der Anschlussflug Rom-Algier wurde daher verpasst. Ich wurde daraufhin in eine Maschine nach Paris umgebucht, um von dort einen Flug nach Algier zu bekommen. Ich habe die Mitarbeiter Alitalias darauf hingewiesen, dass ich diesen Flug nur antrete, falls gesichert ist, dass ich den Flug nach Algier in Paris bekomme. Dieses wurde mir zugesichert. Der Rückflug nach Paris hatte jedoch auch über 1,5 Stunde Verspätung, diesmal aufgrund eines defekten Beladungsgerätes für das Flugzeug und zwei gesperrter Pisten in Rom. Leider saß ich bereits in dem Flugzeug, so dass ich gezwungen war, nach Paris zurück zu fliegen. Der Anschluss nach Algier war selbstverständlich nicht mehr erreichbar, so dass ich die Nacht in einem Hotel in Paris verbringen musste und erst am nächsten Morgen nach Algier fliegen konnte. Auch dieser Flug mit Verspätung wegen eines Streikes in Paris CDG. Insgesamt bin ich mit über 24 h Verspätung in Algier angekommen, habe dadurch einen wichtigen Termin verpasst und zudem Kosten für eine Unterkunft gehabt, die ich nicht nutzen konnte. Von Telefonkosten ganz zu schweigen, da die zur Verfügung gestellte Callingcard für meine Bedürfnisse nicht ausreichte.

Welche Schadenersatzansprüche habe ich gegenüber Alitalia bzw. Air France? ( Odysee durch halb Europa, mehrfach verpasste Anschlussflüge, 24 h verspätete Ankunft und damit verbundene Kosten, ganz zu schweigen des verursachten Stresses)

2. Der Rückflug

Der Rückflug aus Algier nach Mailand hatte lediglich 10 - 15 Min Verspätung, die in Algier zum "Tagesgeschäft" gehören und durchaus einkalkulierbar wären. Jedoch sind bei diesem Flug die Umsteigezeit so knapp bemessen, dass ich aufgrund dieser geringen Verspätung den Anschlussflug verpasste. Die Ankunft des Fluges in Mailand erfolgte um 19.55 statt um 19.40, das Gate für den Anschlußflug nach Berlin schloß um 20.15. Da jedoch drei Kontrollen in Mailand zu passieren sind, eine Paßkontrolle und zwei Sicerheitskontrollen, war ich erst um 20.25 am Gate und der Zustieg in das Flugzeug wurde mir verweigert. Allerdings wusste die Mitarbeiterin der Airline, dass ich kommen würde, wurden wir doch mit den worten begrüß "You are coming from Algers, right..." Es gab an diesem Abend trotz längerer Diskussion dazu keine Möglichkeit mehr, mich nach Berlin zu bringen, da mein Gepäck nicht ohne mich reisen durfte. ( Kein Gepäck ohne zugehörigen Passagier in den Flugzeugen) So habe ich eine Nacht in Mailand verbracht und war mit mehr als 12 Stunden Verspätung in Berlin und konnte daher an diesem Tag auch nicht arbeiten.

Wie sieht es hier mit Schadensersatzansprüchen gegenüber Alitalia aus?

3. Leistung erbracht?

Insgesamt bin ich natürlich mit der erbrachten Leistung von Alitalia unzufrieden und Frage mich daher, ob diese bei der Kumulation der Ereignisse überhaupt als erbracht betrachtet werden kann?

Vielen Dank für Eure Antworten.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

zu 1
es scheint so, als läge der Grund der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluglinie, daher meine ich, dass hier die Fluggastverordnung NICHT greift.

Die selbst gewünschte Umbuchung Rom - Paris scheint schon aus dem Grund gewagt, da man ja wusste, dass der Knackpunkt die gesperrte Piste in Rom war. Die Frage an einen Mitarbeiter zu stellen ohne dafür dann einen stichfesten Beweis in der Hand zu haben, wird wohl nicht viel nützen bei Forderungen.

zu 2
wer hat diese kurze Umsteigeverbindung gebucht / gewünscht? Der Passagier selbst oder wurde es vom Reisebüro so gebucht? Es gibt so genannte "Minimum Connection Times", die die jeweilige Mindestumsteigezeit auf Flughäfen nach Fluglinien und Destinationen unterschieden. Bei Buchungen in einem IATA-Fachbüro erscheint im Buchungsvorgang ein Warnhinweis, wenn diese Zeiten unterschritten werden.

Nach Klärung, wer gebucht hat, könnte man vielleicht auch sagen, ob hier die Fluglinie eine Haftung hätte.

Was mich wundert, dass bei so einer kurze Umsteigezeit das Gepäck mitkam...

zu 3
Flüge sind grundsätzlich Fixgeschäfte. Erfolgt die Einhaltung nicht gemäß dem vereinbarten Fixgeschäft, hat man Anspruch auf Preisminderung. Weigert sich der Leistungserbringer zu so einer Leistungsminderung, kann er am Sitz der Firma geklagt werden.

Alitalia steht irgendwo zwischen Konkurs und Verkauf

meint
Peter

-----------------
"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kenza0984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag Peter,

Danke für die Antworten. Noch ein paar Präzisierungen meinerseits:

Du schriebst:
"Die selbst gewünschte Umbuchung Rom - Paris scheint schon aus dem Grund gewagt, da man ja wusste, dass der Knackpunkt die gesperrte Piste in Rom war. Die Frage an einen Mitarbeiter zu stellen ohne dafür dann einen stichfesten Beweis in der Hand zu haben, wird wohl nicht viel nützen bei Forderungen."

Dazu:
Die Umbuchung Paris-Rom war nicht selbst gewünscht, sondern war der Vorschlag der Mitarbeiter Alitalias. Ich habe diesen Flug ausdrücklich nur angetreten mit dem Hinweis, dass ich davon ausgehe, dass so der Anschlussflug in Paris erreciht wird. Dies wurde mir zugesichert. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass die Piste immer noch gesperrt war, da der Flug mehr als 2 h nach Ankunft in Rom war. Es wurden dazu auch keine weiteren Angaben seitens Aliatalia gemacht.

Du schriebst:
"wer hat diese kurze Umsteigeverbindung gebucht / gewünscht? Der Passagier selbst oder wurde es vom Reisebüro so gebucht? Es gibt so genannte Minimum Connection Times, die die jeweilige Mindestumsteigezeit auf Flughäfen nach Fluglinien und Destinationen unterschieden. Bei Buchungen in einem IATA-Fachbüro erscheint im Buchungsvorgang ein Warnhinweis, wenn diese Zeiten unterschritten werden.

Nach Klärung, wer gebucht hat, könnte man vielleicht auch sagen, ob hier die Fluglinie eine Haftung hätte.

Was mich wundert, dass bei so einer kurze Umsteigezeit das Gepäck mitkam..."

Die Verbindung habe ich selbst bei Alitalia Online gebucht. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn eine solche Verbindung im Angebot ist, diese auch erreichbar sein muss und ich mir als buchender Passagier dazu keine weiteren Gedanken machen bräuchte. Es gab keine Hinweise seitens Alitalia, dass ich besondere Maßnahmen bezüglich der Erreichbarkeit des Anschlussfluges ergreifen müsste. Das Gepäck ist angekommen und wurde in Mailand rerouted. Ich gehe also davon aus, dass es im Gegensatz zu mir bereits in die Maschine umgeladen war.

Grundsätzlich zu Antwort 3. Ich könnte also eine Preisminderung gegenüber Alitalia gelten machen? Gibt es dazu Rechtsprechung, in welcher Höhe dies angebracht wäre?

Nochmals Danke für die Antworten.
Kenza

-- Editiert von kenza0984 am 21.02.2008 09:58:10

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Vorweg, weder Alitalia noch AirFrance gehören zur StarAlliance sondern zu Skyteam.

1. Hinflug - alle Flugsegmente wurden von AirFrance durchgeführt. Ansprüche richten sich deshalb nur gegen AirFrance. Um Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung zu haben bzw. Schadenersatz zu erhalten ist zu prüfen, ob der Grund für die Nichtbeförderung im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt

Paris-Rom: Flughafensperrung in Rom
Rom-Paris: Pistensperrung in Rom
Paris-Algier: Streik in Paris

Allerhöchstens die Verspätung auf dem Flug von Paris nach Algier mag zu Schadenersatz führen, wenn a) AirFrance Personal selbst gestreikt hat und b) der Schaden erst durch diese Verspätung eingetreten ist.

Die erforderliche Hotelübernachtung in Paris sollte von AirFrance als Unterstützungsleistung nach EU-Verordnung bezahlt worden sein.

2. Rückflug - alle Flugsegmente wurden von Alitalia durchgeführt. Ansprüche richten sich deshalb nur gegen Alitalia.

Der verpasste Anschlussflug in Mailand berechtigt dann zu einer Ausgleichsleistung, wenn der Grund für den verpassten Weiterflug im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt. Dies ist sicher nicht einfach zu klären: Zubringerflug war nach Passagierangaben 15 Minuten verspätet, Umsteigezeit zu knapp kalkuliert, hohes Passagieraufkommen an den Sicherheitskontrollen führt zu verzögerter Abfertigung, Passagier hätte sich an den Schlangen vordrängeln können.....

Um Schadenersatz zu bekommen muss zunächst ein Schaden vorhanden sein, eventuell Verdienstausfall für den Folgetag. Aber ich sehe es als schwierig an, den Schadenersatzanspruch durchzusetzen.

Für die Übernachtungskosten in Mailand muss Alitalia in jedem Fall aufkommen.

Die Leistung wurde erbracht, wenn auch nur ersatzweise, weil es unmöglich war die Leistung wie geplant zu erbringen. Die Gründe für die Unmöglichkeit sind oben beschrieben und liegen meines Erachtes sämtlich außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. es wird schwer sein dies nachzuweisen. Deshalb wird es weder einen Schadersatz geben noch eine Minderung des Flugpreises durchzusetzten sein.

Ich würde: trotzdem bei Alitalia wegen des Rückfluges die Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro für den verpassten Anschluss fordern und unterstellen, dass die Fluggesellschaft Schuld daran hat. Unter zusätzlicher sachlicher Schilderung des verpatzten Hinfluges besteht so die Chance auf dem Kulanzweg an Geld zu kommen.

Was die Umsteigezeiten angeht, wenn Umsteigeflüge gebucht werden können, sind die Umsteigezeiten von der Fluggesellschaft garantiert.
________________________________________________________________

Benvenuti a bordo!

-- Editiert von Vielflieger am 21.02.2008 10:14:30

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kenza0984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Lieber Vielflieger,

auch vielen Dank für deine antwort und den handlungsvorschlag.

Beste Grüße
Kenza

1x Hilfreiche Antwort

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