Flugverspätungen? Wann zahlen die Airlines 600 EUR Entschädigung?

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Betroffene Passagiere sollten Ansprüche rechtsanwaltlich gelten machen

Wer kennt die Situation nicht: Das Flugzeug verspätet sich und der Ärger beginnt. Mit der Flugverspätung einher gehen für betroffene Reisende meist nur negative Erlebnisse. Anschlussflüge oder andere Verkehrsmittel werden nicht mehr erreicht, wichtige private oder berufliche Termine werden versäumt und unter Umständen muss der Reisende zusätzlich übernachten. Wer fragt sich da nicht, ob die Fluggesellschaft nicht für die entstandene Unbill einstehen, also eine Entschädigung für die Flugverspätung leisten muss. Viele haben schon einmal etwas von einer 600 EUR Entschädigung gehört. Allerdings sperren sich die Fluggesellschaften gern gegen entsprechende Ansprüche. Man sollte einen kompetenten Rechtsanwalt seines Vertrauens hinzuziehen, um den Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Flugverspätung durchzusetzen. Rechtliche Laien, die ohne Anwalt ihre Ansprüche gelten machen wollen, scheitern oft an der Komplexität der Rechtsmaterie.

Die Entschädigung bei Flugverspätung im Rahmen der Fluggastrechte

Seit 2004 reguliert die Europäische Union die Fluggastrechte, die Reisenden rechtliche Anspruchsgrundlagen gegen Fluggesellschaften bieten sollen. Dabei geht es um Fälle wie Überbuchung, Flugausfall und Flugverspätung. Leider kann man die Struktur der entsprechenden Fluggast-Verordnung nicht in jeder Hinsicht als gelungen bezeichnen. Die Verordnung weist Lücken auf und wird daher oft an entscheidender Stelle durch den Richterspruch ergänzt. Deshalb benötigen Betroffene vielfach die fachliche Kompetenz, die nur ein Rechtsanwalt vorweisen kann. Die Fluggastrechte-VO regelt das Thema Entschädigung mit einem System gestaffelter Ausgleichszahlungen. Dabei bestehen stringente Anspruchsvoraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, um den Anspruch zu realisieren. Der rechtliche Laie muss oft vor der Unübersichtlichkeit der Vorschriften kapitulieren. Tatsächlich kann es sogar im Einzelfall sogar um mehr als 600EUR gehen. Eine erste Beratung beim Anwalt lohnt sich daher immer. Der fachlich versierte Rechtsanwalt wird auch dabei helfen, streitige Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Neben 600EUR kommen weitere Ansprüche auf Schadensersatz in Frage, die ein Experte wie Rechtsanwalt Mingers zusätzlich geltend machen kann, wenn die Voraussetzungen für eine Realisierung gegeben sind.

Ein Anwalt Ihres Vertrauens wird Ihnen auch aussichtslose und teure rechtliche Schritte ersparen.

Die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung

Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO knüpfen allgemein daran an, dass der Flug in der EU angetreten wurde. Weiterhin wird sie auch auf Flüge angewendet, deren Ziele in der EU liegen. In diesem Fall müssen die entsprechenden Fluggesellschaften den Firmensitz in den Ländern der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz haben.

Flüge aus dritten Ländern in Länder der EU werden nicht erfasst.

Anspruchsgegner ist selbst bei Pauschalreisen immer die tatsächlich ausführende Fluggesellschaft.

Die Flugverspätung kann nach der Fluggast-VO in folgenden Fällen zum Ausgleich verpflichten:

  1. Die Flugverspätung beträgt mindestens 2 Stunden für eine Flugstrecke kleiner oder gleich 1500 km.
  2. Die Flugverspätung beträgt mindestens 3 Stunden und mehr für eine Strecke innerhalb der EU kleiner oder gleich 3500 km.
  3. Die Flugverspätung beträgt mindestens 4 Stunden und mehr bei Flugstrecken außerhalb der EU größer als 3500 km.

Eine Flugverspätung, die größer als 5 Stunden ist, berechtigt Betroffene zum Abbruch der Reise. Sie haben dann Anspruch auf folgende Erstattungen:

  • (Teil-)Ticketpreis
  • kostenloser Rückflug zum Ausgansgort der Reise
  • Schadensersatz.

Die Entschädigung und ihre Höhe - woher kommt der Betrag von 600 EUR?

Die Fluggast-VO bietet an anderer Stelle Pauschalen für die Entschädigung an, die an Länge des Fluges in Kilometern anknüpfen. Folgende Konstellationen sind möglich:

  • Für eine Flugstrecke, die kürzer oder gleich 1500 km ist, 250 EUR.
  • Für eine Flugstrecke, die kürzer oder gleich 3500 km ist, 300 EUR.
  • Bei Flugstrecken, die länger als 3500 km sind, 600 EUR.

Die 600 EUR stellen also das mögliche Maximum einer pauschalen Entschädigung dar, vielfach geht es um Beträge unterhalb von 600 EUR.

Die Verordnung bezieht leider die Pauschalen nur auf Fälle der Annullierung oder Nichtbeförderung.

Da es wenig sachgerecht erscheint, die Flugverspätung bei den Pauschalen ungeregelt zu lassen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, die genannten Pauschalen auf eine Flugverspätung ab 3 Stunden anzuwenden. Diese maßgeblichen Entscheidungen sind ohne die Vorarbeit durch einen versierten Rechtsanwalt nicht denkbar.

Mehr als 600 EUR?

Die Pauschalbeträgen erfassen einen Teil der möglichen Ansprüche gegen die Fluggesellschaften. Zusätzlich kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Schwierig ist dabei, dass ein Beweis für den Schadenseintritt geführt werden muss. Eine solche Beweisführung ist eine juristisch anspruchsvolle Aufgabe. Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt. Schadenersatz wird nur bis zur Höhe von 4150 Sonderziehungsrecht (SZR) geleistet. Diese internationale Sonderwährung sollte Ihnen von einem Anwalt Ihres Vertrauens in ihrer Bedeutung erklärt werden.

Die Fluglinie verweigert die Zahlung - was nun?

Fluggesellschaften verweigern nicht selten die Zahlung einer Entschädigung wegen Flugverspätung. Begründet werden diese Entscheidungen gern mit dem Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Spätestens jetzt sollte der Betroffene innerhalb von drei Jahren einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Ansprüche im Zivilprozess durchzusetzen und die Verjährung zu vermeiden. Neben einem deutschen Anwalt ist häufig noch ein Anwalt aus einem anderen Land hinzuzuziehen. Der Sitz der Fluglinie ist entscheidend für die Frage, welche nationale Rechtsordnung Anwendung findet.

Rechtsanwalt Mingers berät Sie bei Flugverspätung

Ein kompetenter Anwalt unterstützt sie bei der Durchsetzung sämtlicher Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz bei Flugverspätung. Geht es nur um die Pauschale von 600EUR, wird er auch zu der Frage beraten, ob die Klage in einem anderen EU-Staat finanziell lohnenswert ist. Die Kosten der Rechtsverfolgung in einem anderen Staat können 600EUR leicht übersteigen. Prozessfinanzierende Dienstleister können eine Alternative sein. Hierzu kann Ihnen der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ebenfalls Informationen geben. Ohne Ihren kompetenten Anwalt scheitern Ansprüche gegen die Fluggesellschaften oft. Schon das erste Schreiben hat mehr Gewicht, wenn es ein Anwalt formuliert.