Flugverspätung wegen Schlechtwetters in einem Drittort

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488279-5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung wegen Schlechtwetters in einem Drittort

Hallo zusammen!

Meine Frau und ich buchten bei WOW-Air (Firmensitz Island) einen One-Way-Flight von der US-Ostküste nach Berlin. Der Flug war zweigeteilt und sollte nach Island und von dort zeitnah mit einem anderen Flug nach Berlin gehen.

Der Flieger, der uns von der Ostküste nach Island bringen sollte, kam aus Island und kam in Baltimore aufgrund schlechten Wetters (Stürme, viele Flugzeuge sind am gleichen Nachmittag nicht gestartet) mit 2 Stunden Verspätung an. Diese Verspätung bewirkte, dass wir den Anschlussflug nach Berlin verpassten und nach Paris umgebucht wurden, wo wir enorme 12 Stunden Zwangsaufenthalt hatten, bis wir mit von WOW übergebenen Tickets mit einer Easyjet-Maschine nach Berlin transportiert wurden. Gesamtverspätung 13 Stunden.

Ticketkauf also online in den USA (Nicht EU-Land), Fluggesellschaft Sitz im Nicht EU-Land.

Können wir mit Erfolg die 600 EUR Maximalentschädigung fordern?

Vielen Dank für´s Mitdenken und ggf. Antworten schonmal :-)

Karl

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Die EU-Fluggast-VO 261/2004 ist nur innerhalb der EU und einigen weiteren Staaten, die sich der VO angeschlossen haben, gueltig. Dazu zaehlt auch Island.

Wie Sie selbst schreiben handelt es sich bei der Airline, die den Flug ab Baltimore fliegen sollte nicht um eine Airline, die in der EU, oder auch in Island (??????), registriert ist. WOW-Air ist in Island registriert.

Hinzu kommt, dass die Verspaetung offensichtlich durch Wettereinfluesse ausgeloest wurde. Das koennte hoehere Gewalt sein, die den Anspruch z.B. auf Ausgleichszahlung ausschliesst.******rungseinfluesse zaehlen nicht immer grundsaetzlich in den Einwirkungsbereich der Fluggesellschaft. Extrem schlechtes Wetter zaehlt zu den sogenannten "außergewoehnlichen Umstaenden". Die neueste Rechtsprechung hat in juengster Zeit sehr hohe Ansprueche fuer die Voraussetzungen fuer die Annahme von „hoeherer Gewalt" gesetzt. Oft wird jeder Einzelfall ganz individuell fuer sich bewertet und gesehen.

Die Maschine, die urspruenglich von Island nach Berlin verkehren sollte flog dagegen puenktlich, oder ?????

Man hat Sie auf Ersatzfluege umgebucht. Verkehrten diese Fluege puenktlich?


Viele Gruesse
bernardoselva






-- Editiert von bernardoselva am 15.04.2018 17:57

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
fb488279-5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bernardoselva!

Der Flug sollte in 2 Teilen komplett durch WOW durchgeführt werden. Der 1. Teil (USA-Island) wurde auch durch WOW durchgeführt, der 2., wie gesagt, durch Easyjet (im Auftrag von WOW). Easyjet startet pünktlich, nur eben erst nach ca. 12 Std. Zwangsaufenthalt für uns in Paris.

Die gebuchte WOW von Island nach Berlin startet leider pünktlich.

Ich würde die höhere Gewalt (Wetter) ohne weiteres als rechtlich eindeutig akzeptieren, wenn dies am Startort (USA) passiert wäre. Tatsächl. wurde die Maschine, die uns ab Baltimore fliegen sollte, aber tausende von km entfernt aufgehalten.
Fragen Sie mich bitte nicht, wie WOW dieses Problem praxisnah anders hätte lösen können...., schon klar, dass die keine Ersatzmaschine aus dem Hut zaubern können, aber streng rechtlich....?

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#3
 Von 
fb488279-5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm.

Gibt es vllt. doch jemand, der die Erfolgsaussichten einer Klage auf Erstattung bei oben beschr. Sachverhalt einschätzen mag?

Ich frag ja nur :-)

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