Flugverspätung: konnte Hotel nicht nutzen

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
chrissie475
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung: konnte Hotel nicht nutzen

Hallo,

ich habe wegen einer Verspätung meines Flugs ein gebuchtes Hotelzimmer nicht nutzen können. Es handelte sich um ein Angebot und war bei Bekanntwerden der Verspätung nicht mehr stornierbar. Keine Reiserücktrittsversicherung. Kann ich mir irgendwie den Betrag für die bezahlte, aber nicht genutzte, Übernachtung erstatten lassen?

Bei der Suche finde ich allerdings immer nur Verweise auf EU 261/2004. Darüber gibt's 400 Euro Entschädigung und Verpflegung. Wenn ich das jedoch richtig lese, dann hat das nur mit einem eventuell genutzten Hotel vor dem Flug zu tun. Wohin kann ich mich wenden? Wie soll ich besser suchen?

Vielen Dank schon mal - Chrissie

Edit: warum wird das Wort Flugverspätung mittendrin zensiert?

-- Editier von chrissie475 am 31.08.2016 15:39

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9 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

da sollten Sie zunaechst einmal mitteilen welche Strecke geflogen werden sollte und wer die ausfuehrende Fluggesellschaft war.

Eine Beantwortung wuerde die Einschaetzung deutlich positiv beeinflussen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#2
 Von 
chrissie475
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
da sollten Sie zunaechst einmal mitteilen welche Strecke geflogen werden sollte und wer die ausfuehrende Fluggesellschaft war.

Eine Beantwortung wuerde die Einschaetzung deutlich positiv beeinflussen.


Hi, danke für die schnelle Antwort. Es war FR2256 am 27.08.2016 von Valencia (VLC) nach Köln (CGN). Geplanter Start um 12:00 Uhr (tatsächlich dann 21:53 Uhr) und geplante Landung um 14:20 Uhr (tatsächlich dann 00:01 Uhr). Siehe auch https://www.flightradar24.com/flight/fr2256

Bin gespannt: wieso ist das wichtig? Fühle mich nicht ganz so wohl damit, das alles im Internet anzugeben.

War dann noch etwa 6 Stunden unterwegs bis zum Hotel und hatte eigentlich geplant gegen 21 Uhr dort zu sein und zu übernachten. Durch die Verspätung war ich dann allerdings erst gegen 7 Uhr dort und musste direkt weiter. Hatte also nichts von der bezahlten ersten Nacht im Hotel.

Danke schon mal. :-) Chrissie

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von chrissie475):
......Es war FR2256 am 27.08.2016 von Valencia (VLC) nach Köln (CGN).......

Fuer diesen Fall duerfte die EU-Fluggast-VO 261/2004 zur Anwendung kommen. Durch was ist die Verspaetung eigentlich zustande gekommen???

Faellt die Verspaetung in die Verantwortung der Fluggesellschaft, dann haben Sie einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Hoehe von Euro 250,00 nach Artikel 7 der VO.

Ihre Ansprueche muessen Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen. Gehen Sie davon aus, dass gerade diese Airline nicht zahlen wird und mit den miesesten Ausreden versuchen wird sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Da diese Fluggesellschaft keine Niederlassung in Deutschland unterhaelt koennen Sie, wenn es zur Klage kommt, diese Klage am Amtsgericht, das fuer den Flughafen Koeln/Bonn zustaendig ist, einreichen.

Sollten Gruende, die nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft zu suchen sind, fuer die Verspaetung ausschlaggebend sein, haetten Sie nach der Montrealer Uebereinkunft Ansprueche auf Schadenersatz, aber die Ansprueche aus der Montrealer Uebereinkunft sind derart schwammig verfasst, dass man wahrscheinlich sie nicht durchsetzen kann.

Zitat (von chrissie475):
Bin gespannt: wieso ist das wichtig

Weil die Fluggast-VO 261/2004 nur in Bereichen der EU und einige andere Laender gilt, nicht aber fuer Drittstaaten und nicht fuer Fluggesellschaften die nicht in der EU registriert sind und von Drittstaaten in die EU einfliegen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
chrissie475
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Fuer diesen Fall duerfte die EU-Fluggast-VO 261/2004 zur Anwendung kommen.


Vielen Dank für die Antwort. Anscheinend hatte ich das in meinem ersten Beitrag nicht wirklich eindeutig geschrieben: die EU 261/2004 kenne ich bereits und darüber gibt's die 250 Euro (oder 400 Euro - hab die Entfernung noch nicht genau nachgeschaut) Entschädigung.

Aber mir geht es ja um meine "verpassten Termine" am Ziel. Was ist, wenn ich durch die Verspätung neben meinem Hotel für 50 Euro auch einen Kochkurs für 100 Euro und einen Helikopterrundflug für 500 Euro verpasst hätte. Dafür ist die pauschale Entschädigung nach EU 261/2004 ja nicht gedacht.

Wenn ich allerdings nach "Hotel" und "Fl***erspätung" suche, finde ich immer nur Einträge zu EU 261/2004. Mir geht es ja aber um etwas anderes... ich weiß nur nicht, was für Möglichkeiten es gibt.

Ist das dann eine Schadenersatz-Klage? Ich werde mal nach der angesprochenen "Montrealer Übereinkunft" schauen.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von chrissie475):
......Dafür ist die pauschale Entschädigung nach EU 261/2004 ja nicht gedacht.....

Doch genau dafuer ist sie gedacht! Die Ausgleichszahlung ist eine pauschale Entschaedigung.

Zitat (von chrissie475):
......gibt's die 250 Euro......

Grosskreisentfernung ist massgebend und da ist VLC - CGN knapp unter 1.500 km.

Zitat (von chrissie475):
.......wenn ich durch die Verspätung neben meinem Hotel für 50 Euro auch einen Kochkurs für 100 Euro und einen Helikopterrundflug für 500 Euro verpasst hätte......

Da wird Ihnen wahrscheinlich der Richter vorhalten, dass Sie besser planen sollten, denn mit Ausfaellen muss man nun mal rechnen..... Man wird Ihnen also nicht die Fluege fuer die kommenden 10 Jahre vorfinanzieren, das duerfen Sie sich abschminken.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
manana
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Natürlich ist die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, grundsätzlich und über die EU-Verordnung hinausgehend, gegeben. Allerdings müssten Sie da schon gute Gründe vorlegen, wie hier ein Arbeitgeber, der durch die Vespätung zusätzliche Reisekosten und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen mußte und diese erfolgreich bei der Airline einklagte:

Urteil EuGH gegen airbaltic: Schadenersatz bei Fl***erspätung Rechtssache C429/14
http://www.ksta.de/ratgeber/eugh-urteil--schadenersatz-bei-fl***erspaetung-23586084

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von manana):
......Allerdings müssten Sie da schon gute Gründe vorlegen......

Natuerlich muss die Airline einen hoeheren Schaden, der ueber der Ausgleichszahlung liegt, zahlen. Der muss aber konkret nachgewiesen werden und unvermeidbar sein.

Da muss man nur Artikel 12 der VO lesen.

Aber Jedermann unterliegt der Schadenminderungspflicht. Buche ich am Tag nach der Rueckkunft beispielsweise, wie hier angefuehrt, eine Ballonfahrt, dann wird man Probleme mit einem Richter bekommen, wenn das Zeitfenster nach der Verspaetung zu knapp bemessen war.

In diesem Fall aber meint der TE das die Ausgleichszahlung ein Penalty sei und alle anderen Kosten zusaetzlich zu zahlen sind, kann man ja in #4 prima nachlesen.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 02.09.2016 11:43

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#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von chrissie475):
Aber mir geht es ja um meine "verpassten Termine" am Ziel.


Das wird genauso aussichtsreich sein als wenn man solche "Folgeschäden" bei der Deutschen Bahn oder Deutschen Post einfordert.

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