Flugverspätung

Mehr zum Thema: Reiserecht, Flugverspätung, Fluggesellschaft, Grundlage, Ausgleichszahlung, Defekt
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Rechte des Reisenden

Viele kennen die Situation: Man hat ein gültiges Ticket, aber der Flug verspätet sich oder fällt ganz aus. Flugverspätungen sind an der Tagesordnung und können in vielen Fällen ärgerliche Folgen für den Reisenden haben.

Um den Reisenden nicht schutzlos zu stellen, wurde mit der EG-VO 261/04 eine rechtliche Grundlage geschaffen, welche die Fluggesellschaften zum Ausgleich im Falle von Flugverspätungen verpflichtet. Die Ausgleichszahlungen bewegten sich je nach Art und Dauer der Verspätung zwischen 125 und 600 €.

Elmar Dolscius
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Sofern ein Reisender von einer Verspätung betroffen ist, ist die jeweilige Fluggesellschaft zudem verpflichtet, den Reisenden direkt über seine Rechte zu informieren.

Wie die Praxis zeigt, erhalten Reisende jedoch in vielen Fällen die lapidare Auskunft, ein außergewöhnlicher Umstand sei verantwortlich gewesen für die Verspätung und dieser würde gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 zu einer Leistungsbefreiung der Fluggesellschaft führen. Um was es sich bei diesem außergewöhnlichen Umstand gehandelt haben soll, wird indes in einer Vielzahl von Fällen nicht mitgeteilt.

Jüngste Gerichtsentscheidungen haben gezeigt, dass die Gerichte dazu tendieren, gerade technische Defekte grundsätzlich nicht als einen außergewöhnlichen Umstand anzusehen. Leider stellen sich hier jedoch Fluggesellschaften in vielen Fällen taub und reagieren nicht weiter auf die Forderungen der Betroffenen.

Es ist anzunehmen, dass die Mehrzahl der Betroffenen nach der ersten Geltendmachung ihrer Forderung aufgeben und die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Aus Sicht des Unterzeichners ist dies jedoch nicht notwendig. Den Reisenden stehen klare Rechte zur Seite und diese sollten notfalls auch mit Hilfe der Gerichte durchgesetzt werden. Hierfür bietet sich die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts an.

Die Kanzlei Recht und Recht vertritt seit Jahren erfolgreich Reisende im Falle von Ausgleichsansprüchen. Gerne können auch Sie sich an unsere Kanzlei wenden.

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