Hallo,
es hätte so schön werden können: im Januar 2010 haben wir über Ryanair für 7 Personen je ein Flugticket gebucht, dazu über eine internationale Hotelbuchungsseite ein Londoner Hotel für 550 EUR reserviert mit Kreditkartenangaben - bezahlt werden muss bei Anreise.
Nun erfuhren wir von der Fluggesellschaft 24h vor dem Flug von der Stornierung des Fluges durch den Vulkanausbruch in Island. Ich habe sofort dem Hotel abgesagt und die Buchung storniert. Das Hotel verwies mich auf die AGBs in denen steht, dass man 48h vorher absagen muss. Somit wird 1 Übernachtung für jede der 7 Personen fällig, das erfuhr ich lapidar per Mail.
Heute nach 3 Tagen wurden plötzlich 260 EUR abtgebucht. Obwohl wir nichts dafür können und dies ein Naturereignis ist, scheinen wir ja keine Chance auf die Stornogebühren zu haben?
Aber darf das englische Hotel einfach ohne Rechnung oder anderem einfach so 260 EUR von der Kreditkarte abbuchen? Müssen die nicht vorher eine Rechnung ausstellen und uns diese übersenden? Ich fand es schon dreist dass man nicht kulant ist, aber nun auch noch einfach abbuchen - könnte ich den Betrag von meinem Kreditinstitut aus london zurückbuchen lassen bzw. mit welchen Folgen müsste ich rechnen?
Viele Grüße,
Tim
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Flugstornierung: Hotel belastet Kreditkarte!?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Rechnung:
Als "Rechnung" dürfte wohl die mit der Buchung verschickte Email gelten. Sollten hierin keine Angaben zur Mehrwertsteuer/VAT notiert sein, kann man sich ein entsprechendes Dokument auch im Nachhinein ausstellen lassen.
Stornierungskosten:
Es ist sehr verbreitet, bei allzu kurzfristiger Stornierung die Übernachtungskosten für die erste Nacht anzusetzen. Ein entsprechender Passus ist sicherlich auch in den bei der Buchung akzeptierten AGB zu finden.
Rechtslage:
Die Buchung/Stornierung ist soweit einwandfrei. Das Hotel möchte sein Vertragsversprechen ja einhalten. Die Reisenden stornieren von sich aus - höhere Gewalt oder Naturkatastrophen sind in London ja nicht gegeben.
Rückbuchung:
Ich gehe aus Erfahrung nicht davon aus, dass das KK-Institut sich auf eine Rückbuchung einlassen wird. Die Abbuchung wurde ja auf Basis eines rechtgültigen Vertrages freigegeben. Anderweitige Konflikte zwischen beiden Parteien gehen die KK-Dienstleister ja nichts an.
Ich persönlich würde es versuchen den Betrag über die Kreditkartenfirma zurückbuchen zu lassen. Meines Wissens nach ist es zumindest in D. so das es eine unverhältnismässige Benachteiligung eines Kunden wäre ihm in dem Fall Stornokosten zu berechnen. Es ist ihm ja in dem Fall absolut unmöglich die Leistung in Anspruch zu nehmen da England in der Zeit weder auf dem Luftweg noch über den Landweg erreichbar war.
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England war noch nie auf dem Landweg erreichbar (außer man betrachtet den Tunnel als solchen, und der war nicht blockiert, ebensowenig die Fähren). Das Hotel kann nichts dafür, daß der Flug annulliert wurde. Das Risiko des Flugausfalls kann der Buchende nicht aufs Hotel abwälzen.
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" Morgenstund ist ungesund"
Hallo,
so ist es, dass Hotel ist nicht dafuer verantwortlich, dass Sie nicht anreisen. Die Anreise liegt in Ihrem persoenlichen Risikobereich.
Und wenn die Gebuehren in den AGB des Hotels festgeschrieben sind, dann haben Sie diese zu leisten. Ob die Nichtanreise durch hoehere Gewalt ausgeloest wurde, interessiert das Hotel nicht. Deswegen ist die Aussage von tommygun der "unverhaeltnismaessigen Benachteiligung" ganz sicher nicht durchsetzbar, da eine Benachteiligung nicht vorliegt. Das Hotel wird belegen koennen, dass es korrekt gehandelt hat.
Was so ein Vulkan alles anrichten kann.......
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
England war durchgehen erreichbar. Fähren und Tunnel wäre möglich gewesen.
Da wird man kaum raus kommen, anderes bei einer in Deutschland geschlossenen Pauschalreise.
K.
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