Ich hatte eine Flugreise gebucht, Abflug war der 31.1.2017. Ich konnte den Flug aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten. Einige Tage vor Abflug hatte ich mit der Fluggesellschaft telefoniert, jener mitgeteilt dass ich eine Reiserücktrittsversicherung habe, mir wurde von der Fluggesellschaft mitgeteilt, dass ich jenen Flug nicht stornieren müsste da jener Flug nicht erstattbar ist. Ich hatte jenen Schaden meiner Versicherung gemeldet, und Bescheid bekommen, dass nur der Flugpreis erstattet wird, jedoch keine Steuern, Gebühren etc.Laut Bgb 649 ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet jenen Betrag zu erstatten.
Daraufhin hatte ich die Fluggesellschaft angeschrieben, jene teilte mir mit, dass ich aufgrund meines No Shows und des abgelaufenen Tickets( Oktober 2017) kein Anspruch auf Erstattung für mich besteht?
Es wundert mich da ich ja vor Abflug mit der Fluggesellschaft telefoniert habe und ich keinerlei Hinweise bekommen habe zwecks der Notwendigkeit einer Stornierung.
Flugreise nicht angetreten,Erstattung der Gebühren
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Wenn Sie nachweislich storniert hätten, hätten Sie Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises samt Gebühren, ohne Reiserücktrittsversicherung, egal was die Fluggesellschaft behauptet. Deswegen hat man Sie telefonisch davon abgebracht, zu stornieren.
Was kann ich jetzt tun? Es handelte sich um einen Flug der trotz Stornierung keine Rueckerstattung ermöglichte:
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nichts mehr, da sie eben nicht nachweislich storniert haben.
Man hat Sie am Telefon auf, deutsch gesagt, deutlich verarscht.
Hallo,
Sie muessen nachweisen, dass Sie storniert haben. Nur dann haben Sie einen Anspruch uf Erstattung der im Ticketgesamtpreis enthaltenen Steuern und Gebuehren.
Viele Gruesse
bernardoselva
Auch bei einem No-Show muss die Airline die ersparten Aufwendungen zurückerstatten.
das wäre ja super. Auf welcher Rechtsgrundlage?
Zitat......Auf welcher Rechtsgrundlage?....... :
Ja, die wuerde ich auch gerne sehen. Das ist aber oft normal bei #Vundaal. Er haut einen Spruch raus und bleibt den Beweis schuldig.
Viele Gruesse
bernardoselva
Wie sieht es bei folgender Konstellation aus:
Flugreise über ein Reisebüro in de gebucht(nicht direkt bei airline) bei Abflug in Deutschland, falls ich storniere, werde ich in diesem Fall auch eine Erstattung der Stornokosten erhalten?
Flugreise über ein deutsches Reisebüro gebucht, Abflughafen ausserhalb Deutschlands, zieht in diesem Fall Bgb 649 ?
Flugreise direkt bei Airline, Abflughafen im Ausland, welches Recht gilt in diesem Fall, falls ich storniere?
Und jetzt?
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