Fluggesellschaften müssen genaue Preise angeben

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Berliner Kammergericht verbietet Werbung mit irreführenden Flugpreisen

Mit Urteilen vom 04.01.2012 (Aktenzeichen 16 O 27/09) und vom 09.12.2011 (Aktenzeichen 15 O 160/09) hat das Berliner Kammergericht zwei Fluggesellschaften untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben. Sie müssen nun künftig die Preise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen oder Bearbeitungsgebühren berechnen.

Vorliegend wurden den Kunden der ersten Fluggesellschaft nach Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge angezeigt. Jedoch waren die Preise viel zu niedrig, da sie weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge enthielten. Auch fehlte vorliegend die sogenannte "Service Charge" für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte. Der angegebene Preis für einen Flug von Berlin nach Frankfurt beispielsweise betrug der 41 Euro; jedoch mussten die Kunden tatsächlich dafür 74 Euro zahlen. Der Gesamtpreis war nur für den jeweils voreingestellten oder angeklickten Flug und nur unterhalb der Preistabelle aufgeführt.

Philipp Adam
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Das Gericht stellte hier ausdrücklich klar, dass es nicht ausreicht, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird. Eine Fluggesellschaft müsse immer den korrekten Endpreis angeben – einschließlich aller Gebühren und Zusatzkosten, soweit sie für den Kunden obligatorisch sind.

Die andere Fluggesellschaft hatte die Flugpreise bei der Onlinebuchung ohne die Bearbeitungsgebühr von für die Bezahlung des Tickets angegeben. Kostenfreiheit war lediglich durch Zahlungen mit einer in Deutschland nahezu unbekannten Prepaidkarte gegeben. Von dieser Extra-Gebühr erfuhren Kunden erst im dritten Buchungsschritt. Das Gericht entschied, dass die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis einzurechnen sei.

Eine EU-Verordnung (VO (EG) Nr. 1008/2008) bestimmt seit 2008, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern stets einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Passagiere sollen somit vor Irreführungen seitens der Fluggesellschaften durch Lockangebote geschützt werden. Jedoch wird immer wieder versucht diese Regelungen zu umgehen

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