Flug storniert. Keine Rückerstattung?

19. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
ichbin_2007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 26x hilfreich)
Flug storniert. Keine Rückerstattung?

Hallo,
ich habe bei flüge.de einen Flug von Lufthansa nach Ukraine für Sommer gebucht. Wegen der politischen Situation in der Ukraine habe ich den Flug auf der Lufthansa Webseite storniert. Von der Lufthansa kam es eine Stornobestätigung, aber keine Erstattung. Ich habe mit Lufthansa telefoniert und Sie meinte, dass das Ticket von Lufthansa nicht erstattbar ist und ich sollte lieber mit flüge.de in Verbindung setzen. Flüge.de antwortet auf mein Mail nicht und es ist unmöglich die auf Service Telefon zu kriegen. Beim Buchen vom Flug habe ich ein Standardpacket dazu gebucht: da steht
Standard Paket:
- Keine fluege.de-Gebühren (max. 50,00 € p.P.) bei Stornierung
(vorausgesetzt die Fluggesellschaft bietet dies an; Stornierung Standard Paket ist ausgeschlossen)
Habe ich einen Chance Teil des Geldes zurückzukriegen?
Danke in voraus.


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

der Standardtarif ist der Billigtarif der Lufthansa und schliesst eine Rueckgabe (Stornierung) des Tickets aus. Das kann man in den Tarifbestimmungen nachlesen.

Neben dem Standardtarif bietet die Fluggesellschaft auch flexible Tarife an, die sind teurer, aber eben auch flexibel hinsichtlich Umbuchungen oder Stornierungen.

Zum jetzigen Zeitpunkt koennen Sie lediglich verlangen, dass man Ihnen die anteiligen Steuern, die im Flugpreis enthalten sind, erstattet. In der Regel muessen Sie dafuer jedoch einen Antrag stellen, wofuer die Fluggesellschaft eine Gebuehr verlangt.

An Ihrer Stelle wuerde ich abwarten, evtl. gibt es bis zum Abflug noch eine eindeutige Reisewarnung des AA, dann muss man Ihnen das Ticket komplett erstatten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ichbin_2007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort. Leider habe ich den Flug schon storniert, weil ich dachte, dass das Ticket ertattbar sei. Das heißt „Standard Paket" von flüge.de (siehe oben) bringt gar nichts?
Flüge.de hat auf mein E-Mail gar nicht reagiert! Was kann man da machen?
Danke und viele Grüße

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16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Flüge.de hat auf mein E-Mail gar nicht reagiert! Was kann man da machen?.....

Keiner ist verpflichtet auf email's oder Briefe zu reagieren und diese zu beantworten. Das kann man nur ueber ein gerichtliches Verfahren erzwingen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Stornierung Standard Paket ist ausgeschlossen
Damit ist doch alles klar. Bei Standardpaket keine erstattbare Stornierung. Abgesehen davon ist Unister GmbH in der Branche als unseriös bekannt und hat bereits erheblichen Ärger mit den Reiseanbietern.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ichbin_2007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,
Standardpacket ist ein zusätzliches Service von Flüge.de, das auch kostenpflichtig ist. Und das habe ich dazu gebucht.
Im Einzelnen sollte man folgende Vorteile erhalten:

1) keine fluege.de- Gebühren bei Stornierung Ihrer Buchung (bis 50€ p.P.), vorausgesetzt die Fluggesellschaft bietet diesen Dienst an; Stornierung des Standardpaketes ist ausgeschlossen
2) keine fluege.de- Gebühren bei Umbuchung und/oder Namensänderung (bis 50 € p.P.), vorausgesetzt die Fluggesellschaft bietet diesen Dienst an; Umbuchung ist einmalig möglich
3) Benachrichtigung per E-Mail oder Telefon, sobald es Änderungen in Ihrem Flugplan gibt.

Bringt ein Rechtsanwalt an dieser Stelle weiter?


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7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
vorausgesetzt die Fluggesellschaft bietet diesen Dienst an
Die Aussagen sind doch eindeutig. Dieses Paket ist an sich wenig wert. Es geht auch nur um fluege-Kosten und nicht um Kosten beim Tarif und ohne Umbuchungsoption nützt das nix. Was soll also ein RA dabei ändern?

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ichbin_2007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Sornierung bietet die Lufthansa an. Da habe ich die Tickets auch storniert. Also muss ich die Storno Gebühren zurückbekommen. Und außerdem Sicherheitsgebühren, Steuern und Flughafengebühren sollten doch auch zurückbezahlt werden, oder?

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Und außerdem Sicherheitsgebühren, Steuern und Flughafengebühren sollten doch auch zurückbezahlt werden, oder? .....

Das hatte ich Ihnen bereits am 20.04. beantwortet!


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Stornieren oder Flug nicht nutzen geht doch immer. Wenn es aber keine Erstattungszusage gibt, dann gibt es nun mal keine Knete zurück. fluege wird auch niemals Zusagen machen, die besser sind als die des Veranstalters. Wo bleibt denn sonst der Gewinn?

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cpandrea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

ich sollte morgen nach BKK fliegen Das Militär in Thailnd habe selbst die Macht übernommen. In der Folge wurde auch die Verfassung des Landes außer Kraft gesetzt iegen. Ich habe Qatar Airways gefragt, mir eine Umbuchung zu ermöglchen, aber sie lehnt es ab. Kann ich dann in so einem Fall eine Erstattung gerichtlich erreichen ?
vielen dank im voraus

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>.....ich sollte morgen nach BKK fliegen..... <hr size=1 noshade>

Sie werden keine Erstattung erhalten, da Fluege nach BKK nicht beeintraechtigt sind.

Anders sieht das aus, wenn Sie eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben. Dann koennen Sie nach § 651j , 1 BGB den Reisevertrag kuendigen. Durch die naechtliche Ausgangssperre ist der Reiseablauf erheblich beeintraechtigt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cpandrea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für die Antwort
die Kosten der Ticket sind in a) Ticket Fare und b) Taxes and Carrier-imposed Fees aufgeteilt. Der grösste Teilbetrag von b) ist Fuel Surcharge. Besteht die Möglichkeit eine Rückerstattung des Teiles b)nach Storno zu erhalten ?

vielen Dank im voraus

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Besteht die Möglichkeit eine Rückerstattung des Teiles b)nach Storno zu erhalten ?.....

Die Teile des Flugpreises, die von der Fluggesellschaft nicht aufzuwenden sind, also Steuern und Gebuehren, sind dem Kunden zu erstatten.

Zumeist lassen die Fluggesellschaften sich dies fuerstlich entlohnen und man muss als Betroffener einen Antrag stellen (es wird also nicht automatisch erstattet).


Viele Gruesse
bernardoselva

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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HoladieWaldfee
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte das mal mit Urkain Airways. Das hat einfach nur länger gedauert. Meistens muss das durch die Buchhaltung und dann geht eine Frist von 4-6 Wochen los die man abwarten muss bis man das Geld auf dem Konto hat

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Meinen Sie, dass das nach rund 2 Jahren noch von Interesse ist? ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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