Hallo zusammen.
Ich war in der Türkei (Pauschalreise) und mein Rückflug wurde von 12:00 mittags auf 04:00 Uhr früh vorverlegt. Das erfuhr ich am Vorabend auf eigene Recherche gegen 19:00 Uhr. Sprich kurz was essen Koffer packen und bisschen versuchen zu schlafen da um 01:00 früh der Bus kommt.
Die Vorverlegung war auf Grund der "Krankheitsfälle" bei TuiFly nötig geworden.
Habe ich hier eine Chance auf Schadensersatz?
Flug Vorverlegung bei TuiFly Krankheitswelle
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Da es sich um eine Pauschalreise handelt, wäre der Reiseanbieter der richtige Ansprechpartner (nicht die Fluggesellschaft) für einen Reisemangel. Möglicherweise lässt sich der Reisepreis mindern. Würde bezogen auf den Tagessatz 50% versuchen.
Nachtrag: Ob man vom Gericht eine Ausgleichzahlung durch die Fluggesellschaft zugesprochen bekäme, ist ungewiss. Einerseits aufgrund des Grundes (TUIfly macht außergewöhnliche Umstände geltend - fraglich, ob das durchgeht; andererseits handelt es sich um eine Vorverlegung, hier hat der BGH schonmal einen Hinweis gegeben, dass dies einer Annulierung gleichkommen kann). Beides geht aber nicht - Reisepreisminderung und Ausgleichszahlung.
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@ Retels
Es handelt sich um eine Vorverlegung des Rückfluges um 8 Stunden.
Hallo,
Sie sollten zweigleisig vorgehen:
1. Durch die Vorverlegung wurde Ihnen praktisch die letzte Nacht genommen. Also sollten Sie den anteiligen Reisepreis des letzten Tages geltend machen. Diesen Anspruch muessen Sie beim Reiseveranstalter(!!!!) einfordern. Hier sollten Sie die Fristen, die sicherlich in den AGB notiert sind, beachten!!
2. Die Vorverlegung von 8 Stunden koennten die Gerichte als Annullierung auslegen, danach steht Ihnen je Ticket ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, bei der Tuerkei duerften das also aufgrund der Entfernung je Ticket Euro 400,-- sein.
Diesen Anspruch muessen Sie bei der Fluggesellschaft(!!!!) geltend machen.
Ob eine Zahlung geleistet wird, das steht z.Zt. in den Sternen. Die Fluggesellschaft behauptet, das ganze Vorgehen des Flugpersonals waere ein 'wilder Streik' gewesen. Wuerden sich die Gerichte dem anschliessen, haetten Sie keinen Anspruch, denn das waere dann hoehere Gewalt.
Ich denke mir, dass ja bei jedem Fall der 'Erkrankung' ein gelber Zettel an die Fluggesellschaft vom 'Erkrankten' uebergeben wurde, damit waere das keine hoehere Gewalt sondern ein unternehmerisches Risiko. In dem Falle muesste die Fluggesellschaft entsprechend der EU-Fluggast-VO 261/2004 die o.g. Ausgleichszahlung leisten.
Die Fluggesellschaft wird Ihre Anspruchsstellung zurueckweisen, davon ist auszugehen. An Ihrer Stelle wuerde ich dann die Angelegenheit der soep-online.de uebergeben. Das ist eine Schlichtungsstelle und fuer Sie voellig kostenneutral. Sie koennen davon ausgehen, wenn dort Ihr Anspruch als berechtigt eingestuft wird, dann koennen Sie ziemlich risikolos gegen die Fluggesellschaft Klage einreichen. Sie koennen aber auch so genannte Inkassobueros beauftragen. Im Falle des Verlustes vor Gericht kosten die nichts, im Erfolgsfall nehmen die jedoch satte Erfolgsprovisionen.
Zahlungen vom Reiseveranstalter und von der Fluggesellschaft muessen Sie gegeneinander aufrechnen.
Viele Gruesse
bernardoselva
Vielen Dank für die tollen Antworten.
Ich werde berichten wie es weiter gegangen ist
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