Flug / Haftbfehl

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
serreso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug / Haftbfehl

Hallo Alle Zusammen,

ich habe eine Frage. Mein Cousin ist vor einem halben Jahr ins Ausland (Italien). Gegen ihn liegt hier in Deutschland ein Haftbefehl vor - Warenbetrug -.
Jetzt möchte er zurück besuchen kommen, und hat aber Angst direkt am Flughafen festgenommen zu werden.
Ist seine Angst berechtigt, und wenn ja, kann ich im Vorfeld etwas tun?

Danke für Eure Antworten schon im Voraus!



-- Editiert von serreso am 01.01.2008 21:49:40

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Meinen Sie die Frage ernst?

Denken Sie, die sagen am Flughafen 'Aha ein Haftbefehl. Nächster bitte..."

:bang:

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#2
 Von 
serreso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich meine die Frage schon ernst.
Oder gleicht die Polizei nicht die Passagierdaten ab.... hat jedenfalls mein Cousin gehört.
Deshalb hat er ja auch bedenken!

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Wenn ein Haftbefehl vorliegt, wird er selbstverständlich festgenommen.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und wenn deine Frage ernstgemeint ist, hier die Antwort: soll er doch mit der Bahn/Auto nach Deutschland reisen und hoffen, dass er nicht kontrolliert wird. Wird er nicht kontrolliert, kann er natürlich auch nicht verhaftet werden.
Aber vielleicht sollte sich dein Cousin der ganzen Sache stellen? Zur Zeit wird nämlich daran gearbeitet, dass Haftbefehle auch im Ausland/fürs Ausland vollstreckt werden.

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

Aus persoenlicher Erfahrung im Freundeskreis weiss ich das es passieren kann ,das er direkt am Flughafen festgenommen wird weil er ja einen Haftbefehl hat hier in Deutschland.
---------------------------------------------
Wieso fragt man dich eigentlich ob du die Frage ernst meinst...
Also aus spass postet hier wohl selten einer.

-----------------------------------------===
er sollte sich stellen oder ist sein warenbetrug so hoch gewesen.??

gruss
:crazy:

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#7
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Also ich bin ja schon lange nicht mehr innerhalb der EU geflogen. Wird denn da ueberhaupt noch kontrolliert?

Gruss
CAM

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#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Es muss nicht sein, daß er direkt kontrolliert wird. Jedoch, falls Bilddaten vorliegen, kann es sein, daß er aufgenommen wird, und die Polizei eine Meldung bekommt.

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#9
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
serreso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zu meiner Frage: Selbstverständlich ist mir durchaus klar das es besser ist die Sache zu bereinigen, was er auch vor hat, alsbald er wieder in Deutschland ist - über einen Anwalt.

Es geht letztendlich nur darum, sich die peinliche Situation einer Verhaftung am Flughafen wenn man das Flugzeug verlässt zu ersparen.

Daher nochmal meine Frage etwas präziser:
Muss er damit rechnen direkt wenn er das Flugzeug verlässt festgenommen zu werden???

Danke schon im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
serreso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwiefern Pass überprüft wird? Bei einer Personenkontrolle, oder wenn er am Schalter eincheckt?

Mit wurde mal zugetragen, das die Flugpassagierdaten automatisch mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen werden. Daher meine Bedenken...
ist das nicht richtig?

Danke f. die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

@ F.Lorenz:

quote:
...denn nur dass ein entsprechender Haftbefehl vorliegt bedeutet noch lange nicht, dass er jemanden betrogen hat. Das bedeutet in der Justiz nur das er fo(r)mal schuldig ist und ein formaler Haftbefehl vorliegt...



- - - - - -

formal be schuldigt - nicht formal schuldig

-----------------
" "

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#16
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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