Fluege.de Umbuchung zwangsweise

23. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rulef
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Fluege.de Umbuchung zwangsweise

Ich habe mit meiner Familie unseren weihnachtsurlaub über fluege.de gebucht. Es ist ein Nur-Flug mit Iberia ab Brüssel via Madrid nach la Palma (KANAREN) und zurück. Die Flugzeiten waren ok, der Aufenthalt in Madrid nur kurz. Der Ablauf der buchung war problemlos. Ich habe mir auch diesen Flug im Account der Iberia und bei xheckmytrip hinterlegt.
Jetzt schreibt fluege.de mich an, dass der letzte Flug von Madrid nach Brüssel um einen Tag verschoben wurde. Somit müssten wir eine nacht in Madrid verbringen. Fluege.de begründet das damit, dass Iberia einen Flug storniert hat. Das stimmt aber nicht, in meinem iberia-Account steht der noch nach wie vor und findet auch statt.

Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten muss?! Ich habe doch ein recht auf die gebuchte Leistung, oder?

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Rulef
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir (insgesamt 9 Personen) haben auf verschiedenen Portalen gebucht. Meine Familie (3 Personen) hat die Buchung über Flüge.de durchgeführt.
Bei den anderen Personen blieben die Flüge bislang bestehen.

Eine Buchung direkt bei der Airlinekann für diesen Flug nicht durchgeführt werden, da die Flüge ausgebucht sind.

Einen Beweis, dass der Flug aber stattfindet, habe ich doch damit, dass bei den anderen Mitreisenden die Buchung nicht geändert wurde, oder ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Meine Glaskugel sagt mir, dass die anderen Mitreisenden wohl alsbald eine Mitteilung über die Annullierung erhalten werden.

Zitat:
Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten muss?! Ich habe doch ein recht auf die gebuchte Leistung, oder?


Ja, Iberia (Express) fliegt mehrmals täglich zwischen Brüssel und Madrid. Das Gleiche gilt für Madrid - Las Palmas.
Ich würde bei Iberia direkt schriftlich anfragen, Sie auf eine Ersatzverbindung am gleichen Tag kostenfrei umzubuchen. Dazu ist Iberia gemäß der EU Fluggastverordnung verpflichtet.

Schauen Sie ggf. noch einmal bei iberia.de nach, ob Iberia am gleichen Tag für Brüssel-Las Palmas eine Umsteigerverbindung anbietet. Falls ja, dann könnten Sie (nach endgültiger Verweigerung seitens Iberia) eine Ersatzbuchung bei Iberia vornehmen und sich das neue Ticket erstatten lassen. Gerichtsstand wäre dann aber Belgien, um die Erstattung durchzusetzen.

Übrigens, falls sie keine Lust mehr haben sollten, mit Iberia zu fliegen, dann dürfen Sie kostenfrei vom Flug zurücktreten und haben Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Tickets.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie sollten bei Iberia nachweisbar feststellen lassen ob Ihr Flug wirklich gecancelt wurde. Eine Annullierung laesst die EU-Fluggast-VO durchaus zu, Artikel 5, 1 der VO und da ein Flugplanwechsel (Sommer/Winter) dazwischen liegt, waere das evtl. moeglich.

Verfuegen Sie ueber eine verbindliche Flugbestaetigung der Iberia mit einem Reservierungscode, in der Regel ein Zahlen-/Buchstabencode, ein so genanntes Filekey? Wenn Sie eine solche Flugbestaetigung haben und wenn der Flug nicht annulliert wurde, dann sollten Sie auf die Beibehaltung Ihrer Fluege bei der Iberia bestehen! Iberia ist lt EU-Fluggast-VO Ihr Vertragspartner und nicht das Vermittlungsportal!

Zitat:
......Das Gleiche gilt für Madrid - Las Palmas.......

Ihre geographischen Kenntnisse sind fuer die Tonne. Der TE spricht von La Palma, einer Insel im kanarischen Archipel, und nicht von Las Palmas, der Hauptstadt von Gran Canaria.

Zitat:
.....Liegt diese dann vor hat man eine viel bessere Ausgangslage.....

Welche denn????

Zitat:
.......und eindeutige Beweis um notfalls auch ein Klageverfahren zu betreiben......

Auf was denn klagen????


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rulef
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Also bei meinem Iberia-Account existiert der Flug, mit 6-stelligem Reservierungscode und Ticketnummer für alle Personen.

Iberia hat mir telefonisch bestätigt, dass der Flug geht und bestätigt ist. Er ist also nicht annulliert.

Nur die [GELÖSCHT] will mich in eine Umbuchung drängen, warum auch immer.

Genau, der Flug geht auf die kleine Kanareninsel La Palma (SPC).

Danke schonmal für die Antworten, das beruhigt mich schon mal vorab.

-- Editiert von Moderator am 24.05.2016 13:35

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Rulef):
......Iberia hat mir telefonisch bestätigt, dass der Flug geht und bestätigt ist......

Das brauchen Sie jetzt nur noch schriftlich dann koennen Sie den Vermittler 'einsacken'!


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Also bei meinem Iberia-Account existiert der Flug, mit 6-stelligem Reservierungscode und Ticketnummer für alle Personen.


Davon unbedingt einen Screenshot machen und ausdrucken!

Zitat:
Iberia hat mir telefonisch bestätigt, dass der Flug geht und bestätigt ist. Er ist also nicht annulliert.


Dann ist ja gut.

Zitat:
Nur die [GELÖSCHT] will mich in eine Umbuchung drängen, warum auch immer.


Klar NEIN sagen.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
......Offenbar hat hat hier der Vermittler eine feste Anzahl von Plätzen bei der Fluggesellschaft bezogen.....

Fuer La Palma?????? - da stehen Sie mit Ihrer Mutmassung ziemlich alleine in der Landschaft. Fuer eine Rennstrecke wie Gran Canaria waere das vllt. noch denkbar, aber fuer La Palma????

Zitat (von nikseib):
......Es sollte weiterhin eine schriftliche Bestätigung der ausführenden Fluggesellschaft eingeholt werden um zu bestätigen dass der ursprüngliche Flug immer noch stattfindet......

Die liegt dem TE ja wohl mit einem Filekey und aufgedruckter Ticketnummer als Dokument vor. So wie er das schildert scheint mir das ausreichend zu sein. Ausserdem hat er die Buchung online nachgecheckt und da scheint ja alles im gruenen Bereich zu sein.

Zitat (von nikseib):
......die Daten aus dem Onlineportal könnten veraltet oder unrichtig sein......

Das interessiert vllt. Ihre Grossomi, nicht aber den TE - er ist im Besitz von Dokumenten, die zur Befoerderung geeignet sind.

----

Ich wuerde ueberhaupt nicht mehr grossartig reagieren und die Sache auf mich zukommen lassen da bliebe dann zwar ein gewisses Kneifen in der Bauchgegend. Lediglich dem Buchungsportal wuerde ich mitteilen, dass man von der Fluggesellschaft eine Mitteilung vorliegen hat, dass die Fluege stattfinden und daran wuerde man sich orientieren.

Passiert in Madrid tatsaechlich, dass man fuer den Weiterflug verweigert wird hat man alle Rechte nach der EU-Fluggast-VO 261/2004.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen