Flucht nach vorne: Widerruf von Immobiliendarlehen - Die Bank klagt!

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Baden Württembergische Landesbank verklagt Darlehensnehmer

Widerruf des Immobiliendarlehens - Normalfall: Der klagende Verbraucher

Im Rahmen des Widerrufs von Immobiliendarlehen häufen sich die Fälle, in welchen die Banken die Rolle des Klägers übernehmen. Bisher war es ganz überwiegend so, dass die Verbraucher/ Darlehensnehmer aktiv ihr Recht gegen die Banken durchsezten mussten. Meist lief es so ab, dass der Darlehensnehmer den Widerruf seines Immobilienkredits gegenüber der Bank erklärte. Diese lehnte den Widerruf ab und der Darlehensnehmer musste sein Recht aktiv vor Gericht als Kläger durchsetzen. Die Bank war dann die Beklagte.

Flucht nach vorne: Umgekehrte Rollen - Banken klagen gegen Verbraucher: Prozesstaktik

Wir haben es nun häufig erlebt, dass die Banken die "Flucht nach vorne" ergreifen und die Rollen umdrehen. Die klagende Bank erhebt eine sogenannte negative Feststellungsklagen gegen den Verbraucher. Der Vorteil ist, dass die Banken den Gerichtsstand wählen können. Denn wenn der Verbraucher klagt, dann klagt er am Sitz der Bank. Und wenn dort die Rechtsprechung für die Bank ungünstig ist, dann ist dies ein von Beginn an bestehender Nachteil für die Bank.

Also warten die Banken erst gar nicht auf die Klage des Verbrauchers, sondern verklagen den Verbraucher. Der Antrag lautet dann meist dahingehend, dass die Bank festgestellt haben will, dass der Widerruf des Verbrauchers unwirksam ist und der Darlehensvertrag weiter besteht.

Was kann man tun?

Der Verbraucher sieht sich auf einmal mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert. Verklagt zu werden ist jedoch das allgemeine Lebensrisiko.

Die klagende Bank spekuliert natürlich darauf, dass der Verbraucher unter dem Druck eines Gerichtsverfahrens "einknickt". Jedoch gibt es hierzu keinen Anlass. Denn meist erhebt die Bank gerade deswegen die Klage, weil sie selbst unsicher ist und durch die Wahl des Gerichtsstandes sich Vorteile verspricht.

Als Anwalt ist auf jeden Fall im Verfahren die örtliche Zuständigkeit zu überprüfen. Hier gibt es bei der negativen Feststellungklage Besonderheiten.

Auch bei der Beratung im Vorfeld sollte die Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage durch die Bank besteht, wenn man einmal seinen Widerruf ausgeübt hat. Bisher lag es nämlich immer in der Hand der Verbraucher, ob sie nach einem (abgelehnten) Widerruf eines Immobiliendarlehens den nächsten Schritt machen und das gerichtliche Verfahren einleiten.

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