Fliesen lösen sich - Versteckter Mangel???

30. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)
Fliesen lösen sich - Versteckter Mangel???

Hallo und Guten Abend!

Es geht um folgendes, Sachverhalt:
Ich habe ein Haus gekauft (Neubau/Erstbezug). Ich bin im Sommer 2004 dort eingezogen. Im Sommer 2008 haben sich die Fliesen im Bad im Dachgeschoss gelöst und sind teilweise gebrochen. Diese wurden auf Garantie ersetzt. Nun haben sich die Fliesen im Bad im Obergeschoss (1.Stock) ebenfalls gelöst und haben sich auch noch komplett angehoben. Ich habe Bilder gemacht und musste die losen Fliesen entfernen, damit ich überhaupt die Tür auf und zu machen und das Bad benutzen kann. Nun wäre mein Frage, ob ich diesen Mangel nun nach ca. 5,5 Jahren, also nach Ablauf der Garantiezeit (5 Jahre), geltend machen kann. Es war vorher alles in Ordnung und man konnte nichts erkennen, dass sich die Fliesen lösen würden. Ich hoffe, es kann mir jemand hier helfen.

Ich bedanke mich jetzt schon vorab und wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein gesundes und erfolgreiches 2010!!!

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das Ende der Garantie bedeutet leider das Ende der Garantie. Ich hätt beim lösen der ersten Fliesen einen Gutachter den Kleber prüfen lassen.
Wenn sich die Fliessen "heben" liegt das nicht unbedingt an den Fliessen, evtl hat der Boden ein Problem.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein, an den Fliesen wird es wohl nicht liegen. Ich habe mehrere Leute vom "Fach" gefragt und auch Erfahrungsberichte im Internet gesammelt und viele/die meisten tippen darauf, dass die Fliesen auf noch feuchtem Estrich verlegt worden sind. Und dass jetzt sich die Fliesen bzw. der Kleber sich vom Estrich gelöst haben. Gilt dies nicht als "versteckter Mangel" und hat man auf "versteckte Mängel" nicht eine längere Garantiezeit als die fünf Jahre???

Danke. Gruss, Stephan.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na mit der Unterscheidung wäre jeder Mangel ein "Versteckter" und die Gewährleistung ist das wohl ewig.

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Für diese Art von Schaden gibt es verschiedene Ursachen,die Hauptursache ist -wie schon erwähnt- Restfeuchtigkeit im Estrichbelag.
Gab es eine genaue Einweisung beim Bezug des Hauses für das Aufheizen der Fußbodenheizung (sofern eine vorhanden?), falls nein,liegt bereits da schon der Hase begraben,denn in so einem Fall darf auf keinen Fall mit voller Heizleistung begonnen werden!
Für Fehler im Fußbodenaufbau gibt es auch viele Gründe,allerdings sieht man diese erst,wenn man die Fliesen entfernt.
Da Fliesen gebrochen sind,würde ich auch Spannungsrisse in Betracht ziehen,denn sonst würden die sich nur lösen.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Wenn die Garantie/Gewährleistung abgelaufen ist, ist auch der Rechtsanspruch für die kostenfreie Mängelbeseitigung abgelaufen. Der Rest ist reine Kulanz des Handwerkers.

Die Garantie ist ja gerade für versteckte Mängel gedacht. Denn bei offensichtlichen Mängeln würde kein Mensch die Leistung abnehmen und die Rechnung komplett bezahlen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo, eine Fußbodenheizung habe ich nicht. Daher scheidet dieser Grund/Fehlerursache aus.
Ich weiß selbst, dass ich aufgrund der abgelaufenen Garantiezeit wenig Chancen habe. Jedoch müsste doch da irgendwelche Möglichkeiten bestehen, dass es schon mal das gleiche im Bad ganz oben passiert ist. Ich gehe auch davon aus, dass es sich hierbei um den feuchten Estrich handelt. Weil ich habe ja auch noch Fliesen im Erdgeschoss. Und ich habe auch davor Angst, dass diese sich dann demnächst vom Estrich verabschieden......
Da muss man doch bei einem Neubau doch besser abgesichert sein, als nur auf fünf Jahre, oder ist wirklich nach 5 Jahren alles vorbei und ich habe keine Möglichkeit auf "Garantie"??? Weil viele Schäden/Mängel tauchen erst nach längerer Zeit auf.

Danke. Gruss, Stephan.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Hi Stefan,
wer soll den Bauherren denn Feuchtigkeit absichern?
Letztendlich liegt es doch am Bauherren selbst,was er "seinem" Haus antut.
Und zwar insofern damit,dass er der Feuchtigkeit keine oder nur zu geringe Möglichkeit gibt,sich aus den verwendeten Materialien zu verdünnisieren sprich zu verdunsten.
Ich habe nun fast 20 Jahre Berufserfahrung auf dem Bau und erlebe jeden Tag erneut Bauherren,die -sorry für diesen Begriff- völlig lernresistent sind,man hört da lieber auf andre als diejenigen,die vom Fach sind, und später wird dann gejammert,weil das Haus schimmelt.

Grundsätzlich ist bei nem Neubau zu beachten,dass unmengen an Wasser "verbaut" sind,außerdem kommt noch eine weitere Unmenge an Wasser während der Bauzeit "von oben" hinzu.
Der Bauherr ist hierbei -zum Glück- nicht der einzige "Dumme",mit auf seiner Ebene stehen die Banken und Kreditinstitute,die ihm sein Vorhaben Taggenau und auf den Euro berechnen,soll heißen,der Bauherr bekommt eine Gesamtbauzeit von (ich sag jetzt einfach mal) 3 Monaten,dann kann -bzw MUSS-er einziehen,weil ab dann seine Abzahlung läuft.
Dass ein Neubau nach so kurzer Zeit im Leben nicht trocken ist,kann sich jeder Blinde denken,aber was will man machen? Die Bank will ihre Kohle haben und da juckt es sie nicht,ob das Haus feucht ist...
Früher wurde ein Haus im Herbst gebaut,zum Winter hin winterfest gemacht und es konnte "ausfrieren",im Frühjahr wurde dann das Haus fertiggestellt und man hatte ein Haus ohne wirklich große Probleme mit der Feuchtigkeit.
Leider wird dem Bauherren dieses Vorgehen aus Bankenseite nicht gewährt und man muß dahingehend entsprechend anders handeln.

Leider gibt es heutzutage ja auch Bauherren,die sich nicht einmal die Mühe machen,ihrem Haus beim Entfeuchten zu helfen,sie sind sogar zu bequem zum Hinfahren und Lüften, wollen sowas sogar der Baufirma zuschieben....
Sorry liebe Bauherren,aber wer so denkt (und handelt) sollte in ner Mietswohnung bleiben!

Was du für deinen Fall tun kannst:
Frage nen Gutachter,ob er sich deine Fliesen mal anschauen kann.
Würd emich aber vorher schlau machen,ob du Versicherungsmäßig abgedeckt bist,ansonsten kann es teuer werden.

Was mich interessiert:
Wo ist der Kleber,an der Fliese oder am Estrich?
wie sieht der Kleber aus? Bröckelige Struktur?Rissig?Läßt er sich leicht abstoßen? Im Bad sollte ne Dichtungsmembran verarbeitet sein,wo befindet sich die beim Abheben der Fliesen,an der Fliese oder am Fußboden?

Es muß letztendlich nicht auschließlich am Estrich liegen,es kann auch sein,dass Verarbeitungsschritte nicht eingehalten wurden,denn gewisse Produkte müssen innerhalb einer vorgegebenen Zeit verarbeitet werden bzw Beschichtungsvorgänge dürfen nicht zu lange auseinander liegen (von der Stundenzahl her gesehen),aus eigener Erfahrung weiß ich,dass man mitunter 2-3 Tage zwischen den Beschichtungen hat,was bei manchen Produkten nicht erlaubt ist,dann muß innerhalb einer gewissen Zeit die Beschichtung erfolgen.
Ne andre Sache ist auch der Heizlüfter,der gern verwendet wird,um für schnellere Trocknung zu sorgen,hat nicht immer den gewünschten Erfolg,das Gerät kann auch für zu schnelles Trocknen oder gar Verbrennen sorgen.

Letztendlich ist alles auf den Faktor Zeit zurückzuführen,den die Leute bekommen,um ihren Job zu machen,Qualität bleibt daher hierbei oft auf der Strecke....und auffallen tut sowas erst nach Jahren.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)


Also um es kurz und knapp zu beantworten:
Habe ich etwa Pech gehabt und muss es nun auf eigene Kosten reparieren???

Danke.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Kurz und knapp: JA




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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