Fliesen - Bauträgervertrag - Sonderwunsch

27. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
StefGen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fliesen - Bauträgervertrag - Sonderwunsch

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie folgender Fall rechtlich zu beurteilen ist:

Ein Bauträger benutzt in seiner Baubeschreibung folgende Formulierung: "Sie wählen aus der Ausstellung der Fa. XXX Fliesen bis zu einem Materialwert von 25€ je qm inkl. MWST."
Der Käufer erkundigt sich im Vorfeld noch mündlich nach den Berechnungsmodalitäten und erhält folgende Auskunft: "Am Schluss wird eine Gesamtrechnung erstellt und wenn die Materialkosten den Betrag von 25€ überschreiten, so müssen Sie die Differenz als Sonderwunsch bezahlen."

Der Käufer sucht sich also Fliesen aus und wählt für das Bad eine hochpreisige Bordüre aus. Um diesen Posten zu kompensieren wählt er bei den Bodenfliesen und bei Wandfliesen eines anderen Raumes deutlich günstigere Fliesen aus.

2 Wochen nach Abnahme erhält er völlig unerwartet eine Rechnung in der die Bordüre in vollem Umfang als Sonderwunsch berechnet werden. Eine Verrechnung der Materialkosten mit den deutlich günstigeren Bodenfliesen erfolgt nicht. Als Begründung bekommt er nun zu hören, dass Bordüren generell nicht bezahlt würden und eine Verrechnung mit günstigeren Fliesen ebenfalls nicht vorgenommen werde. Wie ist dieses Vorgehen eines Bauträgers in Zusammenhang mit der Formulierung der Baubeschreibung zu beurteilen?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Gruß

StefGen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Wie gut, dass nur nach der Meinung gefragt wird, denn meiner Meinung nach hat der Bauträger recht. Es steht da ja bis zu...... alle weiteren Absprachen, sollten immer schriftlich festgehalten werden. Man hätte mit dem Bauträger nach dem Aussuchen der Fliesen sprechen sollen, dann hätte er mit Sicherheit etwas im Vorfeld gesagt. Der Bauträger ist nur dazu verpflichtet nach der Bau- bzw. Leistungsbeschreibung vorzugehen. Es stand wohl nichts drin mit Bordüren? Aus Kulanzgründen kann er das vielleicht noch anderweitig regeln, wäre einen Versuch wert.

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