Fittnesstudio tritt aus Verband aus

2. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
scrypt0n
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fittnesstudio tritt aus Verband aus

Hallo zusammen,

nehmen wir an Person A hat einen Jahrevertrag mit einem Fitnessstudio.
Dieses Fitnessstudio ist in einem größeren Verbund von Studios (also eine "Kette"), der es einem ermöglicht auch in andere Studios zu gehen.

Person A ist vor ein paar Monaten umgezogen, hat sich aber damit abgefunden nicht fristlos kündigen zu können, weil auch an dem neuen Wohnort ein Studio vorhanden ist das genutzt werden darf.

Nun hat Person A aber ein Schreiben von dem Studio erhalten, mit dem der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde.
Darin wird darauf hingewiesen, dass das Studio den großen Verbund bzw die Kette von Fitnessstudios, verlassen wird - und somit selbstständig agieren möchte.

Person A hat sich zwar noch nicht weiter erkundigt bei dem Studio, aufgrund von Feiertagen, aber liegt hier nicht ein Grund zur Kündigung vor?

Immerhin kann Person A (sie nimmt es zumindest an) ja nun nur noch das eine Studio besuchen, da dort der Vertrag geschlossen wurde. Es wird also ein sehr wichtiger Punkt genommen - und zwar die Flexibilität einfach in ein anderes Studio gehen zu können, wenn man sich wo anders befindet.
Zudem wäre es jetzt ein Weg von ca. 25km zu diesem Studio, da Person A ja nun nicht mehr das Studio am neuen Wohnort nutzen kann.
Mit diesem Wissen, wäre der Vertrag natürlich nach 2 Jahren fristgerecht beendet worden.

Wie ist der Standpunkt, kann Person A nun fristlos kündigen?
Oder hat Person A den Vertrag mit dem "Verbund" geschlossen und nicht mit dem Studio in dem der Vertrag unterschrieben wurde?

Falls ja - wie sollte Person A vorgehen, um den Vertrag fristlos zu kündigen?


Vielen Dank für die Antworten im voraus.

Grüße
Scrypt0n

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

"Darf ich den Fitnessvertrag kündigen, wenn ich umziehe?



Bei einem Umzug kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, ob Sie für Ihr Fitnessstudio ein Sonderkündigungsrecht haben oder nicht. Kommt es aufgrund des Umzugs zu einem rechtlichen Streit mit dem Fitnessclub, ob Ihre sofortige Kündigung berechtigt ist oder nicht, so müssen alle Faktoren gegenseitig abgewogen werden. Dabei sind sowohl Ihre Interessen als auch die Interessen des Fitnessstudios maßgebend. Zeigt sich dann, dass trotz Einbeziehung aller Umstände ein weiteres Training nicht mehr zugemutet werden kann, so haben Sie ein sofortiges Kündigungsrecht.



Grundsätzlich gilt, dass Sie dann kündigen können, wenn Sie durch den Umzug keine Möglichkeit mehr haben, den Sportclub zu nutzen. Handelt es sich aber um eine Fitnesskette die in vielen deutschen Städten Sportstudios betreibt, und besteht die Möglichkeit, dass Sie an Ihrem neuen Wohnort ein dortiges Studio aufsuchen können, so ist keine Sonderkündigung möglich. Ihr Fitnesscenter darf Sie auf eine Nutzung in der neuen Stadt verweisen.



Bei Zweifelsfällen kann es rechtlich problematisch werden. Führt Ihr Umzug beispielsweise dazu, dass Sie das Studio nur noch durch einen besonders langen und zeitaufwendigen Anfahrtsweg nutzen könnten, so kann durchaus ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Auch hier ist der individuelle Einzelfall zu berücksichtigen.



Zieht das Fitnessstudio selbst um, so haben Sie selbstverständlich ein sofortiges Kündigungsrecht, wenn Sie den Vertrag aufgrund der örtlichen Lage abgeschlossen haben. Handelt es sich jedoch um eine Fitnesskette mit vielen Filialen, so kann das Fitnessstudio Sie auch hier auf ein anderes Studio zum Trainieren verweisen.



In vielen Fällen reagieren die Fitnessstudios glücklicherweise kulant und kundenfreundlich und gestatten eine außerordentliche Kündigung sogar dann, wenn diese aus rechtlichen Gründen eigentlich nicht möglich wäre. Zudem geht die Rechtsprechung immer mehr in Richtung Verbraucherfreundlichkeit. Aktuelle Urteile sehen in einem Wohnungsumzug häufig einen "wichtigen Grund" zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Fitnessstudio."


Quelle:https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

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#2
 Von 
scrypt0n
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, diesen Artikel kenne ich bereits.
Jedoch geht es Person A nicht um den Umzug, sondern darum das ihm die Möglichkeit genommen wird andere Fitnessstudios zu besuchen, weil das Studio mit dem er den Vertrag geschlossen hat aus eben genau diesem Verband aus Studios austritt.

Jetzt ist es ein selbstständig agierendes Studio.

Nun Zahlt Person A aber weiterhin 70€ im Monat, verliert aber einfach eine für ihn ausschlaggebenden Grund weiterhin bei diesem Studio zu bleiben.
Person A kann ja jetzt nicht mehr in das Studio gehen das 200 Meter von ihm entfernt ist(das ebenfalls zu dem Verbund gehört), sondern muss 25 km fahren, zu dem Studio bei dem der Vertrag ursprünglich geschlossen wurde und das nun aber keinem Verbund mehr angehört.
Bzw. Person A kann plötzlich nur noch 1 Studio besuchen, nicht mehr wie zuvor alle Studios die zum Verbund gehören.

Nun hat der Vertrag keinen Nutzen mehr für Person A.
Der Umzug ist also nebensächlich.
Wichtiger ist Person A das er für das selbe Geld eben weniger Leistungen bekommt. (Bzw. die Flexibilität andere Studios besuchen zu können zu diesem Preis wird einfach genommen)

Die Frage ist also, darf das Studio einfach aus dem Verbund austreten, ohne das Person A fristlos kündigen kann? Trotz das er weniger Leistungen für sein Geld bekommt, mehr Aufwand hat...u.s.w... ?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Das würde ich als wichtigen Grund ansehen, hier kündigen zu können. Und zwar zu dem Zeitpunkt zu dem die Nutzung der anderen Studios entfällt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Person A ist vor ein paar Monaten umgezogen, hat sich aber damit abgefunden nicht fristlos kündigen zu können, weil auch an dem neuen Wohnort ein Studio vorhanden ist das genutzt werden darf.


Die Aussage liegt schriftlich vor? Dann dürfte die Kündigung jetzt ein leichtes sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Nun hat Person A aber ein Schreiben von dem Studio erhalten, mit dem der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde.
Darin wird darauf hingewiesen, dass das Studio den großen Verbund bzw die Kette von Fitnessstudios, verlassen wird - und somit selbstständig agieren möchte.


Wenn in diesem Schreiben z.B. steht, dass nunmehr keine fremden Studios genutzt werden könne, hat man ja den schriftlichen Beweis, dass man vorher eben die fremden Studios nutzen konnte.

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