Fitnessstudio Ruhezeitanrechnung und Vertragsverlängerung

9. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
KonradK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Ruhezeitanrechnung und Vertragsverlängerung

Hallo 123recht Forum,

der folgende Sachverhalt beschäftigt mich gerade:

Der Vertrag beim Fitnessstudio verlängert sich ab dem 01.05 eines Jahres um jeweils 6 Monate. Dies hat aufgrund eines dreimonatigen Umzuges des Fitnessstudios, bei welchem mehrmals das Neueröffnungsdatum verschoben wurde, über 3 Monate keine Beiträge eingezogen.

Nun wollte ich zum 01.05.2016 kündigen, da sich am 01.11.2015 der Vertrag um weitere 6 Monate verlängert hat.

Das Fitnessstudio teilte mir mit, eine Kündigung sei erst zum August möglich, da die 3 Monate vor der neusten Vertragsverlängerung angehängt werden. Also die Vertragsverlängerung gilt ab dem 01.11.2015 und die 3 Monate Ruhephase aus der Laufzeit davor werden angehängt.

Von einer solchen Ruheregelung seitens des Fitnessstudios während des Umzuges habe ich nichts gewusst.

Wäre somit die Laufzeit des Vertrages nicht vom 01.05.2015 bis zum 01.02.2016 ( 01.11.2015 + 3 Monate ), wenn der Vertrag 3 Monate ruhte und erst ab diesem Zeitpunkt würde sich der Vertrag erneut verlängern?

Im Vertrag steht dazu, dass sich dieser um 6 Monate verlängert, falls nicht vor Ablauf einer Laufzeit gekündigt wird. Meiner Meinung nach wäre der Ablauf der Laufzeit erst der 01.02.2016, da sich diese entsprechend verlängert hat.

Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, da ich von dieser Regelung nichts wusste und diese auch nicht vertraglich verankert ist?


Beste Grüße,
Konrad

-- Editier von KonradK am 10.11.2015 00:07

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen