Fitnessstudio - Kündigung möglich?

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Fitnessstudio - Kündigung möglich?

Hallo!

Meine Kollegin hat sich Mitte Februar in einem Fitnesstudio angemeldet. Hier zahlt sie knapp 16 Euro alle zwei Wochen. Auf dem Vertrag steht als erster Buchungstag 03.03., weshalb sie davon ausging, dass ihr Vertrag ab März beginnt und das auch so wollte.

Jetzt wurden ihr 70 Euro abgezogen. 50 für die Anmeldung und 20 anteilig für die Tage bis März. Das war aber nicht so abesprochen.

Sie kommt sich verarscht vor und hat auch in der Verwaltung angerufen, doch denen scheinen die 20 Euro wichtger zu sein als die Kundenzufriedenheit. Der Vertrag läuft 1 Jahr.

Meine Frage nun:

Kann man irgendwie noch rauskommen? Die hat nicht einmal trainiert. Außerdem ist als Buchungstag der 3.3. angegeben. Im Internet steht, dass fehlerhafte Abbuchungen ein Kündigungsgrund sein können. Stimmt das?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr Tipps geben könnt.

-- Editiert von Moderator am 20.02.2017 16:56

-- Thema wurde verschoben am 20.02.2017 16:56

-- Editiert von Moderator am 23.02.2017 10:12

-- Thema wurde verschoben am 23.02.2017 10:12

-- Editiert von Moderator am 23.02.2017 16:15

-- Thema wurde verschoben am 23.02.2017 16:15

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Jetzt wurden ihr 70 Euro abgezogen.

Wieso muss sie Geld zahlen?
Wenn man irgendwo arbeitet bekommt man doch eigentlich Geld ausgezahlt?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
weshalb sie davon ausging, dass ihr Vertrag ab März beginnt und das auch so wollte.
Und im Vertrag stand auch ein, vom Unterschriftsdatum, abweichender Zeitpunkt ab welchem der Vertrag wirksam werden soll? Normalerweise ist das nämlich das Datum der Unterschrift solange nichts anderes vereinbart ist.

Zitat (von Afg001):
Sie kommt sich verarscht vor und hat auch in der Verwaltung angerufen,
Sie wurde nicht verarscht.

Zitat (von Afg001):
doch denen scheinen die 20 Euro wichtiger zu sein als die Kundenzufriedenheit.
Und nur weil Hinz und Kunz nicht wissen was sie unterschreiben soll das Unternehmen jedes Mal Geld in den Sand setzen? Komische Einstellung.

Deine Kollegin ist diejenige die einfach mal so 20€ geschenkt haben möchte. Schenkst du jedem einfach mal so 20€?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

#### ---- gehört offenbar nicht ins Arbeitsrecht ---- #####

:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Afg001):
Jetzt wurden ihr 70 Euro abgezogen.

Wieso muss sie Geld zahlen?
Wenn man irgendwo arbeitet bekommt man doch eigentlich Geld ausgezahlt?


Sie arbeitet dort nicht, sie trainiert dort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Afg001):
weshalb sie davon ausging, dass ihr Vertrag ab März beginnt und das auch so wollte.
Und im Vertrag stand auch ein, vom Unterschriftsdatum, abweichender Zeitpunkt ab welchem der Vertrag wirksam werden soll? Normalerweise ist das nämlich das Datum der Unterschrift solange nichts anderes vereinbart ist.

Zitat (von Afg001):
Sie kommt sich verarscht vor und hat auch in der Verwaltung angerufen,
Sie wurde nicht verarscht.

Zitat (von Afg001):
doch denen scheinen die 20 Euro wichtiger zu sein als die Kundenzufriedenheit.
Und nur weil Hinz und Kunz nicht wissen was sie unterschreiben soll das Unternehmen jedes Mal Geld in den Sand setzen? Komische Einstellung.

Deine Kollegin ist diejenige die einfach mal so 20€ geschenkt haben möchte. Schenkst du jedem einfach mal so 20€?


Achso, es ist also ok wenn als erster Buchungstag 3.3. eingetragen ist und ihr das Geld an ieinem beliebigen Tag abgezogen wird? Schade, dachte es gibt Gesetze die das verhindern..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
#### ---- gehört offenbar nicht ins Arbeitsrecht ---- #####

:forum:


Sorry, wie verschiebt man?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Achso, es ist also ok wenn als erster Buchungstag 3.3. eingetragen ist und ihr das Geld an ieinem beliebigen Tag abgezogen wird?

Wann genau wurde es denn abgebucht?



Zitat (von Afg001):
Sorry, wie verschiebt man?

Das machen die Admins sobald die das "Forum-Smilie" bemerken ...



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Afg001):
Achso, es ist also ok wenn als erster Buchungstag 3.3. eingetragen ist und ihr das Geld an ieinem beliebigen Tag abgezogen wird?

Wann genau wurde es denn abgebucht?



Zitat (von Afg001):
Sorry, wie verschiebt man?

Das machen die Admins sobald die das "Forum-Smilie" bemerken ...


Es wurde am Freitag, 17.02. abgebucht wenn ich es richtig im Kopf habe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Achso, es ist also ok wenn als erster Buchungstag 3.3. eingetragen ist und ihr das Geld an ieinem beliebigen Tag abgezogen wird? Schade, dachte es gibt Gesetze die das verhindern..



Wahrscheinlich wird an jedem 3. für das kommende Monat abgebucht.

Wenn sie jetzt aber den Vertrag z.B: am 14.02. abgeschloßen hat, können sie doch nicht am 3.02 abbuchen.
Da sie aber die Leistungen seit Vertragsabschluß nutzen konnte, wird auch gleich abgebucht.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Ist Asthma ein grund, um kündigen zu können?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Afg001):
Achso, es ist also ok wenn als erster Buchungstag 3.3. eingetragen ist und ihr das Geld an ieinem beliebigen Tag abgezogen wird? Schade, dachte es gibt Gesetze die das verhindern..



Wahrscheinlich wird an jedem 3. für das kommende Monat abgebucht.

Wenn sie jetzt aber den Vertrag z.B: am 14.02. abgeschloßen hat, können sie doch nicht am 3.02 abbuchen.
Da sie aber die Leistungen seit Vertragsabschluß nutzen konnte, wird auch gleich abgebucht.


gruß charly


Und wenn es tatsächlich ein Fehler war, ist das ein Kündigungsgrund?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Und wenn es tatsächlich ein Fehler war, ist das ein Kündigungsgrund?



Wenn was ein Fehler war?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
weshalb sie davon ausging, dass ihr Vertrag ab März beginnt

Und was genau steht in Vertrag drin, ab wann der Vertrag beginnt?



Zitat (von Afg001):
Die hat nicht einmal trainiert.

Irrelevant.
Oder steht gegenteiliges in den vertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von Afg001):
Außerdem ist als Buchungstag der 3.3. angegeben. Im Internet steht, dass fehlerhafte Abbuchungen ein Kündigungsgrund sein können. Stimmt das?

Klar können fehlerhafte Abbuchungen ein Kündigungsgrund sein.

Ob das hier der Fall ist, kann man diskutieren, wenn man den Wortlaut der Klauseln zur Zahlung kennt.



Zitat (von Afg001):
Ist Asthma ein grund, um kündigen zu können?

Klar, genau wie "keine Lust" oder "schlechtes Wetter". Sie benötigt schlicht gar keinen Grund um zu kündigen. Dabei sollte sie aber die Kündigungsfrist beachten, nicht das der Vertrag sich nach dem einen Jahr um ein weiteres Jahr verlängert.

Sofern man eine Sonderkündigung meint: der Asthma wird zum einen ja schon bei Vertragsschluss bestanden haben, zum anderen kann man auch mit Asthma im Fitnessstudio trainieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Afg001):
weshalb sie davon ausging, dass ihr Vertrag ab März beginnt

Und was genau steht in Vertrag drin, ab wann der Vertrag beginnt?



Zitat (von Afg001):
Die hat nicht einmal trainiert.

Irrelevant.
Oder steht gegenteiliges in den vertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von Afg001):
Außerdem ist als Buchungstag der 3.3. angegeben. Im Internet steht, dass fehlerhafte Abbuchungen ein Kündigungsgrund sein können. Stimmt das?

Klar können fehlerhafte Abbuchungen ein Kündigungsgrund sein.

Ob das hier der Fall ist, kann man diskutieren, wenn man den Wortlaut der Klauseln zur Zahlung kennt.



Zitat (von Afg001):
Ist Asthma ein grund, um kündigen zu können?

Klar, genau wie "keine Lust" oder "schlechtes Wetter". Sie benötigt schlicht gar keinen Grund um zu kündigen. Dabei sollte sie aber die Kündigungsfrist beachten, nicht das der Vertrag sich nach dem einen Jahr um ein weiteres Jahr verlängert.

Sofern man eine Sonderkündigung meint: der Asthma wird zum einen ja schon bei Vertragsschluss bestanden haben, zum anderen kann man auch mit Asthma im Fitnessstudio trainieren.


Ok, das heißt man hat keine Rechte als Verbraucher, das Fitnesstudio darf abbuchen wann es Lust und Laune hat und auch Krankheiten helfen einem nicht. Schön zu wissen, was die Verbraucher für Rechte haben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Ok, das heißt man hat keine Rechte als Verbraucher, das Fitnesstudio darf abbuchen wann es Lust und Laune hat

Eigentlich steht da das Gegenteil. Am besten die Beiträge mal jemanden zeigen der versteht was da steht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Afg001):
Ok, das heißt man hat keine Rechte als Verbraucher, das Fitnesstudio darf abbuchen wann es Lust und Laune hat

Eigentlich steht da das Gegenteil. Am besten die Beiträge mal jemanden zeigen der versteht was da steht?


Anbei die AGB:

http://fitseveneleven.de/modul-basic/

Dort steht:

"Der Einzug vom angegebenen Konto erfolgt durch Fitseveneleven im Rahmen eines regelmäßigen 14tägigen Buchungslaufes, beginnend mit dem vertraglich vereinbarten ersten Buchungstag."

Und:


"..für den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum ersten Buchungstag werden am vertraglich vereinbarten ersten Buchungstag fällig. Der zukünftige 14-tägige Mitgliedsbeitrag wird jeweils alle 14 Tage ab dem vereinbarten Buchungstag fällig. "

Als Bichungstag ist klar und deutlich der 03.03. eingetragen. In der Anmeldung steht:

"Die erste Laufzeit der Mitgliedschaft beginnt sofort mit der Antragstellung und endet mit Ablauf von 52 Wochen ab dem ersten Buchungstag am 03.03.2017. (Danach verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch gemäß Paragraph 5 der umseitig genannten AGB.)"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie wäre es, wenn du den Wortlaut des Vertrages mal hier zur Verfügung stellst? Dann brauchen wir nicht spekulieren sondern können bei den Fakten bleiben. Denn ich gehe davon, dass genau so eine Regelung dort steht:

Zitat (von charlyt4):
Wenn sie jetzt aber den Vertrag z.B: am 14.02. abgeschloßen hat, können sie doch nicht am 3.02 abbuchen.
Da sie aber die Leistungen seit Vertragsabschluß nutzen konnte, wird auch gleich abgebucht


Zitat:
Ok, das heißt man hat keine Rechte als Verbraucher


Natürlich hat man die.

Zitat:
das Fitnesstudio darf abbuchen wann es Lust und Laune hat


Hat hier niemand behauptet. Am besten die Beiträge nicht nur überfliegen...

Zitat:
auch Krankheiten helfen einem nicht.


Du siehst Krankheiten also als Mittel an, um Verträge außerordentlich zu kündigen. Lustige Argumentation.
Asthma tritt doch nicht von heute auf morgen auf, und außerdem ist Asthma kein Grund grundsätzlich auf Sport zu verzichten.
Hört sich für mich eher danach an, als wurde der Vertrag unüberlegt geschlossen - und nun soll auf Biegen und Brechen ein Hintertürchen gefunden werden um der Verpflichtung zu entkommen. Stimmts?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
für den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum ersten Buchungstag werden am vertraglich vereinbarten ersten Buchungstag fällig. Der zukünftige 14-tägige Mitgliedsbeitrag wird jeweils alle 14 Tage ab dem vereinbarten Buchungstag fällig.


OK, auf Grundlage dieser Auszüge scheint tatsächlich eine verfrühte Abbuchung stattgefunden zu haben. Aber was nützt das nun? Die Lastschrift kann man zurück gehen lassen, da die Leistung noch nicht fällig ist. Der eigentliche Vertrag bleibt davon aber unberührt, zumindest solange das ein einmaliger Vorgang wäre. Daher lohnt es sich IMHO nicht darauf herum zu reiten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Eine einmalige verfrühte Buchung ist eher kein Grund der eine Soanderkündgung rechtfertigt.

Man könnte das Studio auffordern den Betrag unverzüglich zurückzuüberweisen, wertgestellt zum Tag der verfühten Abbuchung. Wenn man den Betrag zur Deckung unbedingt benötigen würde.
Man könnt eauch über eine Rückbuchung ohne Aufforderung nachdenken, wenn z.B. sond morgen Abbuchungen scheitern würden.

Wäre genug Puffer vorhanden, sollte man davon Abstand nehmen, denn man weis nie wie Gerichte entscheiden. Das kann dann zum teuren Boumerang werden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Wie wäre es, wenn du den Wortlaut des Vertrages mal hier zur Verfügung stellst? Dann brauchen wir nicht spekulieren sondern können bei den Fakten bleiben. Denn ich gehe davon, dass genau so eine Regelung dort steht:

Zitat (von charlyt4):
Wenn sie jetzt aber den Vertrag z.B: am 14.02. abgeschloßen hat, können sie doch nicht am 3.02 abbuchen.
Da sie aber die Leistungen seit Vertragsabschluß nutzen konnte, wird auch gleich abgebucht


Zitat:
Ok, das heißt man hat keine Rechte als Verbraucher


Natürlich hat man die.

Zitat:
das Fitnesstudio darf abbuchen wann es Lust und Laune hat


Hat hier niemand behauptet. Am besten die Beiträge nicht nur überfliegen...

Zitat:
auch Krankheiten helfen einem nicht.


Du siehst Krankheiten also als Mittel an, um Verträge außerordentlich zu kündigen. Lustige Argumentation.
Asthma tritt doch nicht von heute auf morgen auf, und außerdem ist Asthma kein Grund grundsätzlich auf Sport zu verzichten.
Hört sich für mich eher danach an, als wurde der Vertrag unüberlegt geschlossen - und nun soll auf Biegen und Brechen ein Hintertürchen gefunden werden um der Verpflichtung zu entkommen. Stimmts?


Augen auf bevor man hatet, wurde nämlich gepostet.. Es geht darum, dass wir einem Fitnessstudio dass selbst fehler macht und einem einen nicht vereinbarten Betrag abbucht ohne darüber reden zu wollen kein Geld geben wollen sondern einem Fitnesstudio, dass transparenter und kundenfreundlcjer ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine einmalige verfrühte Buchung ist eher kein Grund der eine Soanderkündgung rechtfertigt.

Man könnte das Studio auffordern den Betrag unverzüglich zurückzuüberweisen, wertgestellt zum Tag der verfühten Abbuchung. Wenn man den Betrag zur Deckung unbedingt benötigen würde.
Man könnt eauch über eine Rückbuchung ohne Aufforderung nachdenken, wenn z.B. sond morgen Abbuchungen scheitern würden.

Wäre genug Puffer vorhanden, sollte man davon Abstand nehmen, denn man weis nie wie Gerichte entscheiden. Das kann dann zum teuren Boumerang werden ...


Müsste das Studio dann die Kosten für die Rückbuchung tragen oder ich?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Augen auf bevor man hatet, wurde nämlich gepostet.. Es geht darum, dass wir einem Fitnessstudio dass selbst fehler macht und einem einen nicht vereinbarten Betrag abbucht ohne darüber reden zu wollen kein Geld geben wollen sondern einem Fitnesstudio, dass transparenter und kundenfreundlcjer ist.


Das geht ja schlecht, wenn man im gleichen Moment den eigenen Beitrag verfasst.
Es ist relativ egal, ob ihr zahlen wollt: es besteht ein Vertrag, der zu erfüllen ist. Einen Grund für eine Sonderkündigung gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Schön zu wissen, was die Verbraucher für Rechte haben.
Du solltest aber auch wissen was Verbraucher für Pflichten haben: Verträge sind einzuhalten!

Zitat (von Afg001):
Müsste das Studio dann die Kosten für die Rückbuchung tragen oder ich?
Kann man so nicht beurteilen, es kommt auf mehrere Umstände an. Das Studio scheint einen Fehler gemacht zu haben und hat wahrscheinlich zu früh abgebucht. Ihr habt aber auch eine Schadensminderungspflicht. Bedeutet, dass es euch wahrscheinlich zuzumuten ist das Studio auf den Fehler hinzuweisen, damit diese, kostengünstiger, selbst zurück überweisen können.

Zunächst einmal habt ihr einen Vertrag den ihr erfüllen müsst. Bisher sehe ich nichts was eine Sonderkündigung rechtfertigen würde, ich sehe bisher nur jemanden der nicht weiß was er unterschrieben hat und denkt alle anderen müssen auf ihn eingehen. Nein, das müssen sie nicht! Es gibt einen Vertrag und dieser ist von beiden Seiten zu erfüllen. Gut, das Studio hat evtl. einen Fehler gemacht und vielleicht zu früh abgebucht..... so what...... jeder macht mal einen Fehler, auch "deine Kollegin" als sie dachte ihr seien 20€ zuviel abgebucht worden, obwohl sie einfach nur nicht verstanden hat, dass der Vertrag bereits läuft.

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#24
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok danke an alle.

Das Gute ist, dass ich mich auch dort über ein Empfehlungsprogramm anmelden wollte, davor bleibe ich jetzt zum Glück verschont..

0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Afg001):
....... davor bleibe ich jetzt zum Glück verschont..
Hm, das liest sich für mich eher so, dass das Fitnessstudio verschont bleibt.


Heute ganz lustig unterwegs. Haten sie wo anders.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Am Ende des Tages ist es so, dass die Erwartungshaltung falsch war. Als Verbraucher hat man auch keine Narrenfreiheit.

Klar, man kann sich womöglich wirklich am Ende des Tages geirrt haben. Aber ich würde mich nicht drauf verlassen, dass ein Widerruf wegen einem Irrtum funktioniert.

Ob der Kommentar von Laie so geschickt war, egal, sollte man drüber stehen. Es hilft ja nichts, sich was vor zu machen.

Das Konstrukt mit dem Buchungsdatum scheint etwas gekünstelt. Das hat aber meiner Vermutung nach damit zu tun, dass die einfach alle Verträge in einen 14-Tages-Rhythmus packen wollen. So dass auch die Lastschriften alle 14 Tage gesammelt bei der Bank ausgeführt werden. Also dass sie auch nicht alle naselang gucken wollen, wann nun exakt der Tag des Vertragsschlusses war usw. Ob das kaufmännisch nun schöner ist oder etwas gekünstelter Aufwand. Eigentlich egal, denn rein rechtlich sehe ich da nirgendwo Angriffspunkte, es so zu machen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die eigentliche Vorstellung des/der TS bzw. der Kollegin

Zitat (von Afg001):
Auf dem Vertrag steht als erster Buchungstag 03.03., weshalb sie davon ausging, dass ihr Vertrag ab März beginnt und das auch so wollte.


lässt sich meines Erachtens sehr genau durch die AGB widerlegen. In § 1 steht drin, dass der Vertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande kommt und § 4, wo es um Einzug und Fälligkeit geht, steht dann auch noch wie der Zeitraum von Vertragsbeginn bis zum 1. Buchungstag berechnet wird. Da wird man praktisch mit der Nase drauf gestoßen, dass der Vertrag nicht erst am vereinbarten Buchungstag zu laufen beginnt.

Es bleibt dann lediglich bei der zu frühen Abbuchung, die nicht o.k. war. Nützt aber auch nicht viel, weil die Zahlungsverpflichtung bzgl. dieses Betrages, wie schon andere angemerkt haben, grundsätzlich besteht.

Der Vorwurf der mangelnden Transparenz kann man dem Studio hier meines Erachtens nicht machen. Es ist eher ein Fall von "AGB nicht genau gelesen".



2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Heute ganz lustig unterwegs. Haten sie wo anders.

Du hast meine Frage noch nicht beantwortet:
Zitat (von -Laie-):
Deine Kollegin ist diejenige die einfach mal so 20€ geschenkt haben möchte. Schenkst du jedem einfach mal so 20€?

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#30
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Und noch immer gilt: Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Bitte verschieben!

:forum:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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