Fitnesscenter erzwingt Vertragsverlängerung

31. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lasro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Fitnesscenter erzwingt Vertragsverlängerung

Guten Morgen,

am 11.07.2013 habe ich einen Vertrag im Fitnesscenter über 24 Monate abgeschlossen, der dementsprechend zum 11.07.2015 endet. Aus meiner Sicht fristgerecht, habe ich die Kündigung am 10.04.2015 persönlich im Studio abgegeben, was mir schriftlich bestätigt wurde, jedoch mit Vertragsende zum 11.06.2016.

Das Fitnesscenter behauptet, die 3 Monate wären nicht eingehalten, sondern um 10 Tage überzogen. Laut ihrer Aussage hätte ich bis zum 31.03.2015 kündigen müssen und haben den Vertrag nun um 12 Monate verlängert.

Da in den AGB des Studios jedoch nicht genauer definiert wird, dass zum Monatsende oder wann genau gekündigt werden muss (abgesehen von den 3 Monaten vor Vertragsende), sehe ich mich hier im Recht und halte die 3 Monate für eingehalten. Das Studio lehnt ab hier einzulenken.

Bin ich im Recht und falls ja, wie gehe ich nun am besten vor? Ich bezweifle, dass ein erneutes Vorsprechen dort Erfolg hat.



Danke und Gruß,

Sven

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das Fitnesscenter behauptet, die 3 Monate wären nicht eingehalten, sondern um 10 Tage überzogen. Laut ihrer Aussage hätte ich bis zum 31.03.2015 kündigen müssen und haben den Vertrag nun um 12 Monate verlängert.

Nein, das ist leider Quatsch. Die drei Monate zählen nicht bis zum Monatsende, sondern zum Stichtag der Vertragsverlängerung. Wäre der ursprüngliche Vertrag bis Ende Juni geschlossen worden, wäre das Studio im Recht. So aber nicht.
Selbst wenn in den AGB etwas anderes steht: Dauerschuldverhältnisse unterliegen der Inhaltskontrolle. Es ist unmöglich, eine Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten in den AGB zu vereinbaren.

Ich würde, wenn man das alles so schriftlich hat, nicht mehr hingehen und nicht mehr bezahlen. Letztlich wollen die ja Geld und das müssten sie sich einklagen. Wenn sie nerven würde ich denen schicken, dass man gerne sofort einen Anwalt auf deren Kosten einschaltet, der ohne Vorwarnung vor Gericht zieht (negative Feststellungsklage). Vielleicht präventiv schreiben, dass man der Weitergabe der Daten an Inkassobüros und Auskunfteien strikt untersagt.

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