Hallo zusammen.
Ich bin einer von zwei Gesellschafter einer Gbr mit Kleinunternehmer-Regelung, sprich ohne Umsatzsteuer. Der zweite Gesellschafter möchte die Gesellschaft verlassen. Die Gesellschaft wird auf allen Geschäftspapieren entsprechend mit Vor -und Zunamen der Gesellschafter geführt. Zusätzlich haben wir einen Fantasienamen mit Fantasielogo, welche mittlerweile bekanntheit haben. Kündigt nun der zweite Gesellschaft die Gbr, werde ich ja zwangsläufig Einzelunternehmer, da ich das Gewerbe weiter führen möchte. Nun möchte ich mit einem anderen Einzelunternehmer die Geschäfte zusammen führen. Er weißt aber Umsatzsteuer aus. Kann mir jemand einen Tip geben, wie man dies am besten umsetzen kann?
Firmierung und Namensgebung
18. März 2009
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Frage vom 18. März 2009 | 00:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Firmierung und Namensgebung
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#1
Antwort vom 18. März 2009 | 17:35
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
quote:
Der zweite Gesellschafter möchte die Gesellschaft verlassen.
Die Gesellschaft wird also aufgelöst - verlassen geht nicht.
quote:
Zusätzlich haben wir einen Fantasienamen mit Fantasielogo
Wenn "Wir" das haben ich "Ich" es alleine nutzen will mit der andere von "Wir" zustimmen.
quote:
Nun möchte ich mit einem anderen Einzelunternehmer
Also eine neue GbR ! Dann muss man die MWST neu regeln.
K.
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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"
#2
Antwort vom 19. März 2009 | 10:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.
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