Firmenwagen / Brutto-Netto/ geldwerter Vorteil DRINGEND!

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
rachelgreen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Firmenwagen / Brutto-Netto/ geldwerter Vorteil DRINGEND!

Hallo,

Frage zur Nettolohnberechnung mit Firmenwagen. Erst einmal die Daten:

Bruttogehalt: 3.600 e
geldwerter Vorteil Firmenwagen nach 1 % Regel: 389 €
geldwerter Vorteil Weg Wohnung - Arbeit: 105 €
Endsumme Brutto inkl. geldwerter Vorteil somit: 4094 €

Von den 4094€ werden ja nun Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli, Rentenvers. und Arbeitslosenversicherung berechnet
Summe 1: 1096 €

Krankenversicherung usw. wird von 3600 € berechnet.
Summe 2: 329 €

Werden jetzt beide Summen von den 4094 € (also Gehalt 3600 € + geldwerter Vorteil 494 €) abgezogen oder von den 3600 €(Bruttogehalt ohne geldwerten Vorteil)?? Besser gesagt, ist die Bruttosumme inkl. geldwerter Vorteil nur ein "fiktiver" Betrag auf dessen Grundlage die Steuern usw. berechnet werden, abgezogen wird aber trotzdem alles vom "tatsächlichen" niedrigeren Brutto?

Welche Möglichkeiten (außer Fahrtenbuch) gibt es dann beim Netto besser dazustehen? Die Km Wohnung - Arbeit kann ich nicht mehr als Werbungskosten geltend machen, da nur 9 km. Was versteht man unter der Pauschalbesteuerung in Höhe von 15%?

Im voraus Danke für eure Hilfe!





Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

oder von den 3600 €(Bruttogehalt ohne geldwerten Vorteil)

Natürlich, sonst hättest Du ja in Höhe des geldwerten Vorteils noch eine zusätzliche Gehaltserhöhung bekommen.

Da Du Dir den Wagen vermutlich nicht aussuchen kannst, hast Du keine Möglichkeit, an der Höhe des geldwerten Vorteils etwas zu ändern.

Die Pauschalversteuerung betrifft nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rachelgreen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

danke, dachte ich mir schon...aber die hoffnung stirbt zuletzt;)

das die pauschalversteuerung / 15 % nur für den weg wohnung - arbeit gilt wußte ich, aber ich weiß nicht was damit gemeint ist bzw. ob das eine unterschied zu meinem vorteil ergeben würde...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Pauschalversteuerung ist für Dich von Vorteil.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rachelgreen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

aber ist es nicht so dass die Möglichkeit der Pauschalversteuerung auf die als Werbungskosten absetzbaren Kilometer beschränkt ist? Bei mir also gar nicht möglich, da ich nur einen einfachen Arbeitsweg von 9 km habe?

Wie kann ich ermitteln ob ein Fahrtenbuch für mich vielleicht günstiger wäre? Kommt es da auf das prozentuale Verhältnis zwischen beruflich veranlaßten Fahrten und Privatfahrten an oder kann ich das auch über eine geschätzte Kilometerzahl von Privatfahrten ermitteln?

Mal angenommen ich fahre insgesamt 34.000 km im Jahr, davon 3.600 km Weg zur Arbeit (9 km x 2 x 200 Tage), 12.300 km sonstige Privatfahrten und die restlichen 18.100 km beruflich veranlaßt. Was wäre für mich in dem Fall vorteilhafter? Die 1 %-Pauschalisierung wird ja meist nur aus Vereinfachungsgründen gewählt....

Im voraus schon Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die 1%-Regelung führt bei Dir zu einem geldwerten Vorteil in Höhe von 5.928€.

Du fährst insgesamt 34.000km, davon 15.900km privat, d.h. ca. 46,7% privater Anteil. Die jährlichen Gesamtkosten des PKW müssten also unter 12.700€ liegen, damit sich das Fahrtenbuch rechnet.

Aleine die Abschreibung (AfA) schlägt aber schon mit 6.483€ zu Buche. Der Sprit liegt bei ca. 2.700€ (7l/100km Diesel). Hinzu kommen noch Versicherung, Steuern, Inspektionen usw.

Insgesamt dürften dabei wahrscheinlich ein Betrag herauskommen, der nur wenig unter den 12.700€ liegt, vielleicht sogar darüber.

Ob es sich dafür lohnt, den Aufwand eines Fahrtenbuches zu führen, möchte ich daher bezweifeln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rachelgreen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

wie kommst du auf die 12.700 € Gesamtkosten des PKW?

ich glaube ich habe die privaten fahrten vielleicht etwas hoch angesetzt...wie sähe es aus, wenn ich nur 13.200 km privat fahren würde? wie kann ich das selbst errechnen, gibt es da eine pauschale die ich bei der fahrtenbuchmethode pro kilometer anwenden müßte oder kommt es auf die konkreten kosten des wagens an?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

5.928 sind 46,7 % von 12.394.

Es kommt immer auf die konkreten Kosten an (lediglich die Abschreibung ist ein rechnerischer Schätzanteil).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Zur Ergänzung:

Ein Fahrtenbuch muß sehr detailliert und sehr sorgfältig geführt werden.

Je früher Du es läßt, desto mehr Arbeit sparst Du Dir.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Außerdem muss man natürlich die Gesamtkosten auch kennen, um den echten Privatanteil abrechnen zu können.

Je niedriger der Privatanteil, desto eher lohnt sich die Führung eines Fahrtenbuches.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

.

>>>(außer Fahrtenbuch)

keine!!!

ich führe es seit jahren, es lohnt sich kaum

NUR ne fleissaufgabe :)

aber wer soviel verdient, kann doch auch rechnen???

gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.361 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen