Firmenfahrzeug an Privat verkaufen. Frage..

4. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Patrick999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenfahrzeug an Privat verkaufen. Frage..

Hallo,

bin neu und habe bei der Suche nichts gefunden (vielleicht habe ich falsch gesucht..)

Hintergrund:
Wir haben in der Firma (GBR) 3 Leasing Autos. Diese laufen jetzt im Frühjahr / Sommer aus; alle haben einen Restwertvertrag, d.h. wir zahlen eine Summe an die Leasinggesellschaft und lösen damit das Fahrzeug aus. Die Fahrzeuge werden wegen diesem Vertrag NICHT an die Leasinggesellschaft "einfach" zurück gegeben. Finanztechnisch laufen alle mit der 1% Regel. Ferner werden die Fahrzeuge überwiegend Privat genutzt.

Frage:
Müssen wir beim Verkauf Gewährleistung / Garantie geben? Ich meine nicht, da die Fahrzeuge überwiegend Privat genutzt wurden. Wie muss ich beim Verkauf vorgehen? Als Halter ist die Firma XXX GBR eingetragen - daher könnte der Käufer denken, dass ich Garantie geben muss?!

Danke für die Antworten.

Grüsse

Patrick

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn die Firma die Fahrzeuge an privat verkauft, so greift meines Wissens die Sachmängelhaftung, diese kann aber da gebraucht auf 1 Jahr begrenzt werden.

Gruß

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#2
 Von 
Patrick999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Danke für die Info.. habe mal gelesen, dass dies nicht zutrifft wenn der Firmenwagen überwiegend Privat genutzt wurde. (wurden die Fahrzeuge ja auch..)

Kann das jemand bestätigen?

Grüsse

Patrick

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

nach dem Gesetz ist es nicht entscheidend, ob das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wurde, sondern ob der VK eine Firma ist.
Fast alle Autohändler haben ausschliesslich privat genutzte Fahrzeuge zum Verkauf.

Gruß

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#4
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Aber auch die Fälle sind erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.

Und wenn dieser schwerpunktmäßig auf der privaten Nutzung lag, können Sie die Gewährleistung auch ausschließen. Allerdings müssen Sie dies im Zweifel auch Belegen können (z.B. Steuerberater).

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#5
 Von 
Patrick999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo krull14,

vielen Dank für die ausfürliche Antwort.

Die Fahrzeuge wurden alle überwiegend Privat genutzt (1% Regel) und das ohne Fahrtenbuch.

Das heisst ich müsste von meinem Steuerberater eine "Bestätigung" holen, dass dieses Fahrzeug explizit überwiegend Privat genutzt wurde und das rechtlich der Verkauf wie von Privat ist - d.h. ohne Gewährleistung.

Gibt es dazu ein Urteil o.ä.?

Danke!!


ps. ich würde ja gerne 1 Jahr Gewährleistung geben - aber so etwas gibt es nur für Profi Händler. Für Privat gibt es nur Gewährleistungversicherungen (mit erheblichen Einschränkungen)


Grüsse

Patrick

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#6
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Bieten Sie dem jeweiligen Käufer an, vor Übergabe des Wagens einen Check bei Dekra, TÜV o.ä. zu machen. Dieser Gebrauchtwagencheck kostet ca. 60 Euro und gibt Ihnen wie auch dem Käufer Sicherheit. Vor allem aber ist es ein Zustandsbericht über die Beschaffenheit des Fahrzeugs bei Gefahrenübergang (Kauf). Hierbei festgestellte Mängel fallen nicht unter die Sachmängelhaftung, da diese durch die Checkliste dem Käufer bekannt sind.
Im übrigen ist es so, dass Sie die Fahrzeuge sicher mit Mehrwertsteuerausweis verkaufen, da diese ja auch von ihnen beim Kauf von der Leasinggesellschaft berechnet wird und Sie die Autos nicht umgehend danach ausbuchen und ummelden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich bei regelbesteuerten Fahrzeugen gewerbliche Interessenten (dazu zählen nicht nur Autohändler, sondern auch Bäcker, Friseure, Klempner etc.pp.) melden, ist sehr groß. Bei Verkauf an einen gewerblichen Kunden können Sie die Sachmängelhaftung ganz legal ausschließen. Verwenden Sie bitte nicht das Wort Garantie, da das etwas völlig anderes ist und kein Mensch gezwungen ist, eine solche zu geben.

MfG, Wolf.

-----------------
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#7
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Zitat:

ps. ich würde ja gerne 1 Jahr Gewährleistung geben - aber so etwas gibt es nur für Profi Händler. Für Privat gibt es nur Gewährleistungversicherungen (mit erheblichen Einschränkungen)

Ich denke mal, Sie meinen Garantie, die Sie gerne geben würden.
Gewährleistung können Sie natürlich freiwillig gerne anbieten, bzw. nicht ausschliessen.

Es gibt aber auch Garantieversicherungen die der Käufer auf seine Kosten abschliessen kann.


Ich frage mich aber, warum Sie freiwillig Garantie/Gewährleistung anbieten wollen.??


-- Editiert von spezi am 06.04.2005 13:22:57

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#8
 Von 
Patrick999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spezi,

einfach um den Verkauf zu fördern.

Ich bin jetzt aber nach wie vor verunsichert.. kann ich wirklich zu 100% die Gewährleistung ausschliessen?

Müsste ich einfach dem Verkaufsvertrag eine Bescheinigung (das der Wagen überwiegend Privat genutzt wurde) meines Steuerberaters beifügen?

Oder?

Danke an alle!

Grüsse

Patrick

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wascuxdu
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 12x hilfreich)

@ Patrick 999

Sie können die Gewährleistung nicht ausschließen,sofern sie Unternehmer sind und
das Fahrzeug an Privat(Endverbraucher)verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Juemo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Fahrzeug wurde vor drei Jahren gekauft und in die Firma( Einzelunternehmen) eingelegt. Ab 01.01. 07 wieder rausgenommen und ins Privatvermögen , weil es in letzer Zeit zuviel privat genutzt wurde und weniger für die Firma. 1% Regelung wurde schon generell von Anfang an angewendet. Jetzt, zwei Monate später möchte ich dieses Fahrzeug an einer Privatperson verkaufen. Müßte doch funktionieren, wenn der Verkaufspreis nicht den Entnahmewert übersteigt, Oder???
Im Fahrzeugbrief steht auch nur mein Nahme und kein Firmennahme.

Gruß, Juemo

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