Kann ich als Firma einem Privatmann ein Fahrzeug mit genau definieren Mängel, verkaufe mit z.B. Schleifgeräusche/Geräusche Antriebsstrang und Motor.
Das Fahrzeug (7,5 tLkw 4x4, soll nach Instandsetzung zum Wohnmobil umgebaut werden) ist über 10 Jahre alt und hat über 150.000 km. Somit sollte doch die Gewährleistung entfallen, da gravierende Defekte vorhanden sind.
Natürlich werden die Probleme schriftlich festgehalten.
Firma verkauft Fahrzeug mit Defekt
19. Januar 2018
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Frage vom 19. Januar 2018 | 08:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma verkauft Fahrzeug mit Defekt
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#1
Antwort vom 19. Januar 2018 | 09:24
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Zitat:Kann ich als Firma einem Privatmann ein Fahrzeug mit genau definieren Mängel, verkaufe mit z.B. Schleifgeräusche/Geräusche Antriebsstrang und Motor.
Na klar! Und das sollte man auch unbedingt tun
Zitat:Das Fahrzeug (7,5 tLkw 4x4, soll nach Instandsetzung zum Wohnmobil umgebaut werden) ist über 10 Jahre alt und hat über 150.000 km. Somit sollte doch die Gewährleistung entfallen, da gravierende Defekte vorhanden sind.
Nein, die Gewährleistung entfällt nicht. Sie greift aber nicht bei Mängeln, die der Käufer beim Kauf schon kennt.
#2
Antwort vom 19. Januar 2018 | 16:10
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Zitat...genau definieren Mängel... :
ZitatSchleifgeräusche/Geräusche Antriebsstrang und Motor. :
Da ist aber NICHTS genau definiert!
Das kann von einer vergammelten Schelle bis zum kapitalen Motor und Getriebeschaden alles sein.
Zitat:
Das Fahrzeug (7,5 tLkw 4x4, soll nach Instandsetzung zum Wohnmobil umgebaut werden) ist über 10 Jahre alt und hat über 150.000 km.
Mit 150.000 km ist der Motor grade eingefahren, problematischer sind da eher die 10 Jahre, wenn man nicht weiß wo und wie das Fahrzeug bewegt wurde und ob es auch regelmäßig gewartet wurde.
Wer macht die Instandsetzung und den Umbau zum Wohnmobil?
Ihr oder der Käufer?
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#3
Antwort vom 20. Januar 2018 | 00:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatSomit sollte doch die Gewährleistung entfallen, da gravierende Defekte vorhanden sind. :
Nö, Gewährleistung entfällt weil es die seit über 15 Jahren nicht mehr gibt.
Stattdessen gibt es die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Und die kann man fast nicht ausschließen. Eine Ausnahme wären bekannte Mängel.
Und bei gebrauchten Waren kann man die gesetzliche Sachmängelhaftung auf 1 Jahr begrenzen.
ZitatDa ist aber NICHTS genau definiert! :
Stimmt. Das müsste man tatsächlich noch genauer definieren.
#4
Antwort vom 20. Januar 2018 | 09:32
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Zitat:
Da ist aber NICHTS genau definiert!
Das kann von einer vergammelten Schelle bis zum kapitalen Motor und Getriebeschaden alles sein.
Du hast Recht. Die TE will ja womöglich darauf hinaus, dass mit der Formulierung alle möglichen Mängel im Antriebsstrang inkludiert sind. Das ist natürlich nicht der Fall.
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