Firma aufgegeben - wer erfüllt Garantie?

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)
Firma aufgegeben - wer erfüllt Garantie?

Erst einmal ein Gruß zum Wochenanfang an alle Forumsteilnehmer(innen).

Ich habe mir im Juni letzten Jahres ein Tattoo stechen lassen. Das Tätowierstudio gab mir ein Jahr kostenfreie Nachstichgarantie für den Fall, dass die Farben etwas verblassen oder die Linien etwas unscharf werden. Da mir dies nun passiert ist, wollte ich diese Garantie in Anspruch nehmen. Leider scheint das Studio nunmehr endgültig den Betrieb eingestellt zu haben (Rolläden geschlossen und Firmenschilder entfernt).

Nun zu meinen Fragen:

Ist das Studio (bzw. die ehemaligen GbR-Gesellschafter) im Rahmen dieser Garantie in Anspruch zu nehmen?

Kann ich (ggf. nach Rücksprache mit dem Tätowierer) ein anderes Studio beauftragen und der ersten Firma (den ehem. Gesellschaftern) die Kosten in Rechnung stellen?

Wie kann ich vorgehen, wenn die Gesellschafter vorbringen, die Geschäftstätigkeit beendet zu haben und die Ansprüche erloschen seien?

Erlischt mein Garantieanspruch, wenn sich die Angelegenheit unverschuldet z.B. bis zum Herbst hinzieht?

Ich danke für die Antworten und wünsche noch eine schöne Woche.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

Hat niemand eine Idee oder sollte ich es vielleicht in einem anderen Forum versuchen?

-- Editiert von Louis Cypher am 28.02.2007 11:07:11

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#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

THEORETISCH sind die GbR'ler verantwortlich, da diese als natürliche Personen firmiert haben und als solche auch die Garantie gegeben haben.

Bei einer GmbH, die aufgelöst wird, würde die jusristische Person nicht mehr existieren => Keine Garantie.

Wie gesagt: Theoretisch. Ich wollte nicht unbedingt einen Tätowierer dazu "zwingen" wollen, etwas auszubessern, wenn er nicht will. Aber freundlich fragen sollte + kann man ja mal ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat: THEORETISCH sind die GbR'ler verantwortlich, da diese als natürliche Personen firmiert haben und als solche auch die Garantie gegeben haben.

Danke. Das hilft mir zumindest etwas weiter. Die Firma müsste eine GbR gewesen sein. Haben Sie evtl. dazu eine Rechtsgrundlage?

Zitat: Ich wollte nicht unbedingt einen Tätowierer dazu zwingen wollen, etwas auszubessern, wenn er nicht will.

Das wird auch besser sein. Sonst habe ich nachher noch ein schönes Herzchen auf meiner Tapete. :( Mit freundlichem Fragen werde ich es zunächst versuchen. Nur wenn das nicht hilft, werde ich jemand anderes damit beauftragen müssen. Die Verzierung soll ja auch gut aussehen und ich möchte nicht wieder 120,-- Teuronen zahlen.

Ich wünsche noch einen schönen Abend.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Rechtsgrundlage: Nö. Bin kein Jurist sondern Unternehmer und musste mich mit dem Thema damals bei der Umfirmierung von Personengesellschaft zur Kapitalgesellschaft beschäftigen.

Bei der GbR bin ich mir aber nur zu 90% sicher, dass es so ist. Wenn nicht, dann wird hier bald ein Profi widersprechen ;)

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Das ist eben falsch!

Es wird ein Vertrag zwischen REALEN Personen geschlossen, der fortbesteht.

Ich zitiere aus dem FEA-Beitrag die entsprechenden Rechtsgrundlagen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/GarantieGew%C3%A4hrleistung-bei-Gesch%C3%A4ftsauf-%C3%BCbergabe__f17817.html


ZITAT:

"Grundsätzlich haften Sie als Gesellschafter einer GbR persönlich.
Bei Liquidation der Gesellschaft gelten die Regelungen des HGB in entsprechender Anwendung. Demnach verjähren Ansprüche gegen die Gesellschafter nach der Auflösung nach 5 Jahren und zwar auch nach der Regelung des §736 Abs. 2 BGB die nur das Ausscheiden eines Gesellschafters betrifft.

Für die Haftung des Gesellschafter nach dem Ausscheiden gilt ebenfalls eine Haftungsfrist von fünf Jahren, diese nach §§ 736 BGB , 160 HGB .
Die Verjährungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters Kenntnis erlangt."


Natürlich will jemand, der eine Firma aufgegeben hat davon nichts wissen bzw. versucht mit dem Argument (s.o.) "Firma gibts nicht mehr" abzublocken. Geht aber eben nur bei einer GmbH o. AG.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

Danke an alle. Dann werde ich mal freundlich mit dem Tätowierer reden. Es handelt sich dabei ja auch nicht um Riesensummen, die ich nicht selbst bezahlen will. Ich denke mal, ich werde mich mit ihm einigen können.

Ich wünsche noch eine schöne Woche.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Also, der Begriff "freiwillige Leistung" heißt ja aber NICHT, dass man sie "freiwillig" erfüllen KANN, wie man gerade lustig ist. Es ist ein Vertragsbestandteil, der "freiwillig" in den Vertrag AUFGENOMMEN wurde.

Es ist halt so. Musste mich darum auch kümmern als ich die GmbH gegründet habe.

Wenn es nicht so wäre, dann könnte + WÜRDE jeder Hempel 5 Jahre Garantie auf seine QUALITÄTS-Produkte geben und einfach alle 6 Monate sein Gewerbe abmelden und wieder anmelden um fein raus zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Corner Mustermann
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 74x hilfreich)

bin dafür: haftung auch nach auflösung der gbr, da gbr persönliche haftung ist - ansonsten würde ja jeder ne gbr machen, unsinn machen , firma schließen und den kunden im regen stehen lassen - geht ja wohl nit - dagegen! - hgb hilft weiter

wenn er die garantie zugesichert hat, muss er sie nun auch absichern - geht dat nimmer, weil er keinen betrieb mehr hat, muss ein ersatz ran, also ein anderer tättooomensch, der macht dann alles, du zahlst dem den preis und musst dir das geld dann beim garantiegeber wieder einholen... ziemlich konfus, aber sauber -
bei der gmbh hätte es im übrigen die stammeinlage gegeben, an der man sich hätte bedienen müssen...

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