Firma Insolvent - Kein Geld für Sprit

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
phil1912
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma Insolvent - Kein Geld für Sprit

Hallo zusammen,

die Firma in der ich beschäftigt bin hat mir nun mitgeteilt, dass diese keine Gehälter mehr zahlen kann und das Insolvenzverfahren einleiten möchte. Nun haben wir schon für Dezember kein Gehalt mehr bekommen.
Da ich eine recht weite Strecke zur Arbeit habe, muss ich entsprechend Tanken, jedoch habe ich nun kein Geld mehr hierfür. Mit dem Arbeitsamt haben wir schon gesprochen, Antrag können wir erst stellen, wenn das Aktenzeichen vorliegt und Geld bekommen wir wahrscheinlich erst in 8-12 Wochen (Bearbeitszeit Arbeitsamt).

Wie sieht es nun rechtlich aus? Bin ich weiter verpflichtet zur Arbeitsstelle zu fahren? Ist es nicht vorrangig Geld für Nahrung und Miete zu haben?
Hat jemand Tipps, wo man vorläufig Geld erhalten kann oder sonstiges?

Vielen Dank für eine kurze Auskunft, viele Grüße

phil

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei Lohnrückständen kommt die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes bzgl. der Arbeitsleistung in Betracht. Dies muss aber gegenüber dem AG auch geäußert werden.

Sollte im Übrigen tatsächlich bereits die Insolvenz angemeldet worden sein, dann wird in der Regel bei laufenden Geschäftsbetrieb schnell ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Regelfall erfolgt auch eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, sodass Aussicht besteht, dass man doch noch relativ schnell Geld erhält.

Hier sollte man also schnellstmöglich mal abgeklärt werden, wie weit der AG tatsächlich mit dem Insolvenzantrag ist. Dann hat man mit dem vorläufigen IV auch einen kompetenten Ansprechpartner. Um sich nicht in "unnötige" Schwierigkeiten und Diskussionen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes kommt, könnte man auch versuchen erstmal ein paar Tage Urlaub zu nehmen.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Bei Lohnrückständen kommt die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes bzgl. der Arbeitsleistung in Betracht. Dies muss aber gegenüber dem AG auch geäußert werden.


Nach derzeitiger Rechtsprechung müssen die Rückstände erheblich sein, was nach Definition gut bezahlter Richter mindestens 2 (!) Monatsgehälter sind. Wie das ein schlechtbezahlter AN mit weitem Anfahrtsweg (vor)finanzieren soll, scheint da niemand zu interessieren.


@phil1912

quote:
Antrag können wir erst stellen, wenn das Aktenzeichen vorliegt und Geld bekommen wir wahrscheinlich erst in 8-12 Wochen (Bearbeitszeit Arbeitsamt).


Da hat man Ihnen nicht die ganze Wahrheit erzählt. Ein Antrag bei der Insolvenzgeldstelle der AA ist erst sinnvoll, wenn bereits das Insolvenzereignis (= Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung mangels Masse) vorliegt. Und da vergehen zunächst mehrere Wochen, nachdem ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Nicht ganz zufällig sind das meist 2 bis 3 Monate. Danach kommt noch die Bearbeitsungszeit der Insolvenzgeldstelle. Da sollte man mindestens mit weiteren 4 bis 8 Wochen rechnen.

Also kann man fast nur hoffen, ein vorläufiger IV organisiert die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. Theoretisch wäre noch ein selbst organisierter Forderungsverkauf der Insolvenzgeldansprüche an eine Bank denkbar. Wie das praktisch funktioniert, ist mir nicht bekannt.

Ob in so einer Ausnahmesituation beim Jobcenter Hilfe zu bekommen ist, sollten Sie im Forum Sozialrecht erfragen. Bei der Arbeitsagentur bekommt man definitiv keinen Vorschuss oder dergleichen. O-Ton eines SB bei der AA: "Man muss auch mal zwei Monate ohne Lohn auskommen können." Sic!

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Davon abgesehen ist eine mögliche Lösung, dass Sie der Arbeitgeber angesichts der Sachlage und mti Blick auf die kommende Insolvenz von der Arbeit freistellt. Wichtig: Freistellung ist nicht Kündigung. Das heisst nur, dass sie nicht zur Arbeit auftauchen müssen und daheim bleiben können, aber der Lohnanspruch weitergeht.

Dann folgt alles weitere vom Insolvenzverwalter bzw. sobald der benannt wurde, sollte der Arbeitgeber sofort den Kontakt herstellen mit Verweis darauf, dass Sie kein Geld für Bezin haben. So der Geschäftsbetrieb weitergeht, wird der Insolvenzverwalter dann schon sagen, wo Sie kurzfristig Spritgeld bekommen, damit sie weiterarbeiten können.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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