Fingierter Grund um Führerschein zu beschlagnahmen

21. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
biber1974
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Fingierter Grund um Führerschein zu beschlagnahmen

Ich hoffe ich bekomme hier eine schnelle Antwort zu einer meiner Meinung nach unrechtmässiger beschlagnahmung meines in Österreich ausgestellter Fahrerlaubnis.
Ich wollte grade zu meiner Tochter zum Frühstücken fahren als ich von der Polizei angehalten wurde. Die üblichen Fragen: Alkoholtest und ich sollte auf ein Streifen Urinieren. Da ich vor der Fahrt noch auf der Toilette war, habe ich nicht machen müssen und habe auf eine Blutabnahme bestanden. Wärend wir auf den Arzt gewartet haben, wurde mein Führerschein auf seine echtheit überprüft. Der Arzt kam nicht und es wurde auf den Test verzichtet. Diese Prozedur hatte ich schon 2 mal und die Echtheit wurde an Hand der Merkmale bestätigt. Gerade sagte man mir das gewisse Merkmale fehlen und eine Fälschung im Raum stehe. Dieses kann aber nicht sein, da es der gleiche Führerschein wie bei den anderen Kontrollen ist. Nun habe ich den Verdacht das die Polizei diesen Grund Vorgeschoben hat um diesen gleichen zu beschlagnahmen.
Vorgeschichte: Vor 10 Jahren hatte ich für 3 Monte ein Fahrverbot in Deutschland und habe Auflagen bekommen um den Wiedererhalt zu erlangen. Ich bin zu dieser Zeit aber nach Österreich gezogen und habe von dort die Auflagen von Deutschland nach senden lassen. Die Auflagen wurden Positiv erledigt und ich habe mein Führerschein wieder erlangt. Nun wohne ich seid einiger Zeit wieder in Deutschland und bin in mehreren Verkehrskontrollen geraten aber mit dem Führerschein war alles okay. Darf die Polizei unter fingierte Gründe den Führerschein beschlagnahmen? Man sagte mir zwar das ich diesen nach 3-4 Werktage wieder abholen kann wenn denn alles in Ordnung ist. Nun habe ich aber Verpflichtungen die mich von meinem Auto abhängig machen. Mich ärgert es das mir nicht der wahre Grund genannt wurde, sondern die angebliche Fäschung im Raum stehe. Was aber nicht ist und es wie gesagt in mehreren Kontrollen auch bestätigt wurde.
Welche rechtliche Schritte bleiben mir nun um den Führerschein eher wieder zu bekommen? Darf die Polizei einfach eine Fahrerlaubnis beschlagnahmen ohne beweisen zu können das dieser gefälscht ist oder angibt das Merkmale fehlen? Dazu muss ich noch sagen das ich gebeten habe welche Merkmale angeblich fehlen, die bei den anderen Kontrollen vorhanden waren. Dieses wurde mir verwährt!
Ich hoffe ich bekomme eine schnelle, aussagekräftige und hilfreiche Antwort.
Vielen Dank

-----------------
""

-- Editiert biber1974 am 21.12.2014 14:58

-- Editiert biber1974 am 21.12.2014 14:59

-- Editiert biber1974 am 21.12.2014 15:00

-- Editiert von Moderator am 21.12.2014 15:22

-- Thema wurde verschoben am 21.12.2014 15:22

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 455x hilfreich)

Da es hier ja weniger um Verkehrsrecht geht als um Maßnahmen nach der StPO und einen Anfangsverdacht auf Urkundenfälschung, verschiebe ich das mal ins Strafrecht.

-----------------
" "

-- Editiert Moderator9 am 21.12.2014 15:21

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

der Führerschein wurde wohl gemäß § 94 II StPO beschlagnahmt, da hier der Verdacht einer Fälschung naheliegt und die Echtheit des Dokuments vermutlich vor Ort nicht mit Gewissheit festgestellt werden konnte. Wenn du ihn freiwillig herausgegeben hast, handelt es sich um eine Sicherstellung gemäß § 94 I StPO . Die Polizei wird ihn beschlagnahmt haben, da sie gerade den Verdacht hat, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte. Um diesen Verdacht entweder zu bestätigen oder zu entkräften, wird der Führerschein vermutlich von einem Experten überprüft werden bzw. weitere Ermittlungen (bei österreichischen Behörden u.a.) angestellt werden. Es ist auch nicht unüblich, dass bei Leuten, die bereits in Vergangenheit auffällig geworden sind, immer etwas genauer hingesehen wird. Daher sollte man sich am besten nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Dir bliebe hier die Beschwerde nach § 304 StPO als mögliches Mittel gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§111a StPO ).

Gruß
pro_forma

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
biber1974
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank, da er ja Rechtmässig erworben wurde, mache ich mir da keine Gedanken.
War gerade nochmal dort weil die Herrschaften keine Bestätigung über die Sicherstellung ausgestellt haben. Dabei kam Folgendes heraus:
2005 wurde mir der Führerschein entzogen und ins System geschrieben: Unwiderrufliches Fahrverbot. Mir wurden Auflagen aufgetragen um einen "Neuen" Führerschein zu erlangen. Wegen meinem Umzug nach Österreich habe ich diese Auflagen in Österreich erbracht und rechtmässig eine neue Fahrerlaubnis erworben. Dieser Eintrag wurde wohl nie gelöscht und nun habe ich eine Anzeige wegen führen eines KFZ trotz unwiderruflichem Fahrverbot. Die Auflagen von der Führerscheinstelle wurden aber alle erbracht ausserdem der Entzug der Fahrerlaubnis ca. 10 Jahre her ist.
Wird die Anzeige nun eingestellt oder muss ich wieder mit einem Entzug rechnen bzw. eine empfindliche Strafe ertragen müssen?

-----------------
""

-- Editiert biber1974 am 21.12.2014 19:03

-- Editiert biber1974 am 21.12.2014 19:05

-- Editiert biber1974 am 21.12.2014 19:15

-- Editiert biber1974 am 21.12.2014 19:16

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Alles etwas wirr.

Die Frage ist doch, wann du in Österreich was "erledigt" hast. Ob Du das nachweisen kannst. Das weiss hier keiner. Auch nicht, ob diese "Erledigungen" in Deutschland anerkannt werden.

Also in so einem Fall, da kann ich nur raten, zum Fachanwalt zu gehen. Mit allen Unterlagen. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
biber1974
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn in Deutschland angefragt wird was ich alles erbringen muss, diese Anfrage offensichtlich aus Österreich kommt, gehe ich doch davon aus das sich der Sachverhalt nach erbringen der Auflage als erledigt zu sehen ist. Oder sehe ich das falsch. Es war ja alles ganz offiziell und alles wurde von der Polizei in Österreich bei der deutschen Behörde erfragt und erledigt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf die Polizei einfach eine Fahrerlaubnis beschlagnahmen <hr size=1 noshade>

Nein, beschlagnahmen (bzw. sicherstellen) kann die Polizei nur die urkundliche Verkörperung der Fahrerlaubnis, auch als Fühererschein bekannt.

Gleichzeitig erlöscht damit aber auch temporär das Recht die Fahrerlaubnis zu nutzen.



quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich aber Verpflichtungen die mich von meinem Auto abhängig machen. <hr size=1 noshade>

Das ist irrelevant.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Also kein Nachweis vorhanden, dass alles erledigt ist? Blöd.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
biber1974
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

war heute bei der Führerscheinstelle und es hat sich heraus gestellt das es kein Fahrverbot gibt. In dem System der Polizei steht aber ein Fahrverbot. Der Mitarbeiter der Führerscheinstelle sagte das dieser Eintrag noch von 2005 ist da es der letzte Eintrag war. Aber aktuell gibt es kein Fahrverbot. War beim Rechtsanwalt der will morgen bei der zuständigen Polizei anrufen und diesen Irrtum aufklären. Mit bissl Glück habe ich dann morgen mein Führerschein wieder.
Nun ist die frage ob ich der Polizei den Anwalt in Rechnung stellen kann? Da ich ja wegen einem Irrtum auf Seiten der Polizei der Urkundenfälschung und fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis angezeigt wurde und ich als Unschuldiger selbstverständlich einen Anwalt einschalte.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen