Finanzamt will Steuerbescheid von Liquidierter UG

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Overroller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt will Steuerbescheid von Liquidierter UG

Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe mal eine Frage.

Erstmal vorweg, ich war ca. 2 Jahre mit einem Kollengen Zusammen Selbstständig in einer UG, allerdings hat diese sich finanziell nicht getragen, somit meldetetn wir diese gegen ende 2012 Ab. Das Überbrückungsjahr zur Abmeldung wurde eingehalten und die UG wurde ende letzten Jahres Rechmässig Liquidiert, somit ist Sie damit komplett gelöscht. Seit der Abmeldung, sind mein Kollege und ich Arbeitslos und bekommen ALG II.

So nun komme ich zu dem was mir auf dem herzen liegt, ich habe heute ein Brief vom Finanzamt erhalten, in dem diese die Jahressteuererklärung für 2012 schätzen und es sollten knapp 1000,- Euro nachgezahlt werden. Dann steht da noch, dass diese schätzung mich nicht davon befreit die Steuererklärung einzureichen.

Dazu muss ich sagen, das wir für 2012 bisher keinen Jahressteuerbescheid abgegeben haben, da 2011 hatte das für uns ein Steuerberater gemacht, da wir beide das nicht selber können, für 2012 fehlte uns aber das Geld da das um die 800,- Euro kostet.

Jetzt ist es ja aber so, das die UG rechtmässig abgemeldet ist und auch komplett Liquidiert wurde und bei einer UG bin ich als Privatperson ja auch nicht Haftbar, solange ich mich nicht Strafbar gemacht habe. Bei Abmeldung der UG war auch kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden welches man hätte nutzen können, wir mussten jeder sogar noch ca. 400,- Euro Privat Zahlen um das Gewerbe überhaubt Abmelden zu können.

Wie ist das denn jetzt, weil das Finanzamt Fordert ja die Steuererklärung von der UG und die nachzahlung, die bin ich mir sicher nur auf der schätzung beruht, weil wir mehr Verlust als Gewinn machten. Allerdings besteht die UG ja nich tmehr und wurde rechtmässig Liquidiert und wir sind ja als Privatpersonen auch nicht Haftbar, dahe rmeine Frage, was ist, wenn ich da einfach nichts mache, oder was kann ich machen, weil das Finanzamt kann doch von der UG nichts mehr einfordern da diese nicht mehr Existent ist und mein Kolege und ich sind ja nicht Privat Haftbar.

Die Steuerunterlagen sind alle Vorhanden und könnte ich auch dem Finanzamt Aushändigen, damit habe ich kein Problem, hätte auch kein Problem wenn ein Steuerprüfer vorbei kommt und das Durchgeht, die Sache ist nur, wir beide selber können das nicht, haben da echt null ahnung von und den Steuerberater von wieder 800,- bis 1000,- Euro können wir uns als ALG II Empfäner erstrecht nicht Leisten.

Ich hoffe irgendwer versteht meine Lage, es ist nicht so das ich das Finanzamt ärgern will oder irgendwem schaden will es ist einfach nur so, das wir beide Kein Geld haben das zu zahlen und auch nicht die Kenntniss das selber zu machen, deswegen frage ich ja auch wie das ist, weil wir ja bei UG eigentlich nicht Haftbar sind und diese rechmässig Liquidiert wurde.

mfg Overroller

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