Finanzamt ändert ohne Rückfrage Lohnsteuerklasse

6. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sandra7272
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Finanzamt ändert ohne Rückfrage Lohnsteuerklasse

Hallo,
angenommen, das Finanzamt Stuttgart hat meine Lohnsteuerklasse, als mein Kind 18 Jahre wurde, von I in II abgeändert. Mir wurde dies vorher nicht schriftlich mitgeteilt, ebenso wenig wurde vorab nachgefragt, ob ich noch Kindergeld erhalte (was der Fall ist). Erst als ich meine Gehaltsabrechnung kontrollierte und sah, dass ich vom Brutto weniger übrig hatte als sonst, fiel dies auf. Ich fragte beim Lohnbüro meines Arbeitgebers nach und so erfuhr ich vom Wechsel der Lohnsteuerklasse. Beim Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass man "automatisch" davon ausgehe, dass wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollende, dieses auch voll arbeiten würde und die Eltern kein Kindergeld mehr beziehen! Ich füllte wunschgemäß einen Antrag aus, um wieder in Klasse II zu kommen und schickte auch den Praktikumsvertrag mit. Diesen Monat war ich noch immer in Klasse I. Nachdem ich dem Finanzamt eine Mail geschickt hatte (beim ersten Mal mit Einschreiben und Rückschein) und nochmals um Änderung gebeten habe, erhielt ich nun ein Schreiben mit der Mitteilung, dass ich nun wieder in Lohnsteuerklasse II sei und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt würde. Meine Frage ist nun, von wem erhalten ich mein Geld zurück (den Betrag, der an zu viel an das Finanzamt abgeführt wurde)?. Erhalte ich eine Überweisung vom Finanzamt oder zahlt mir mein Arbeitgeber diesen Betrag mit der nächsten Gehaltsabrechnung aus?
Besten Dank für Eure Hilfe

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2333 Beiträge, 364x hilfreich)

Das Geld bekommst Du im nächsten Jahr, wenn Du Deine Einkommensteuererklärung gemacht hast.
Über die Lohnsteuerklassen ist ja nur die Höhe der Vorauszahlung der Einkommensteuer festgelegt und nicht die tatsächliche Einkommensteuer.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von Sandra7272):
als mein Kind 18 Jahre wurde, von I in II abgeändert
Zitat (von Sandra7272):
Ich füllte wunschgemäß einen Antrag aus, um wieder in Klasse II zu kommen
Zitat (von Sandra7272):
Diesen Monat war ich noch immer in Klasse I.


Sortier das doch bitte noch einmal. Was möchtest du wirklich, denn du widersprichst dir hier selbst.
Zitat (von Sandra7272):
Erhalte ich eine Überweisung vom Finanzamt
Ja, nachdem du deine Einkommenssteuererklärung gemacht hast. Es geht dir kein Geld verloren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Na, offensichtlich war die Umstufung von 2 nach 1 gemeint - sonst hätte sie ja einen höheren Nettolohn gehabt und sich eher nicht beschwert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen