Film: The Worlds End - Abmahnung von APW Rechtsanwälte & Notare

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Forderungen der Kanzlei für Filesharing: 530 Euro und Unterlassungserklärung

Die APW Rechtsanwälte & Notare mahnen derzeit im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH Filesharer ab, die den Film The Worlds End des Regisseurs Edgar Wright illegal im Netz verbreitet haben. Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten und sollen € 530 Schadensersatz bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben? Als Abgemahnter sind Sie verpflichtet zu reagieren – auch wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen.

Wer haftet für die Verbreitung von "The Worlds End"?

Der Anschlussinhaber haftet, wenn er selbst The Worlds End als Täter verbreitet hat. Eine Störerhaftung für Mitnutzer des Anschlusses kommt in Betracht, wenn er Aufklärungspflichten verletzt hat - vorausgesetzt derartige Pflichten bestanden. Der BGH verneint deren Existenz in einigen Fällen. Hat z.B. ein volljähriges Kind oder der Ehepartner den Upload veranlasst musste nicht belehrt werden. In dem Fall ist der Anschlussinhaber nicht einmal verpflichtet, nachzuforschen, wer nun genau der Täter war.

Macht es Sinn, gegen die APW Rechtsanwälte & Notare-Abmahnung vorzugehen?

Ja. In der Regel ist die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung für The Worlds End kürzer bemessen als die für die Begleichung der Zahlungsforderung. Suchen Sie möglichst sofort nach Erhalt der Abmahnung einen Anwalt für Urheberrecht auf, der mit Ihnen die Sach- und Rechtslage erörtert. Oft kann ein dieser sämtliche Forderungen zurückweisen. Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme mit der Kanzlei.

Pauschale Unterlassungserklärung? Auf keinen Fall.

Eine schlechte anwaltliche Verteidigung erkennen Sie daran, dass man Ihnen - ohne vorhergehende Prüfung des Falles - rät, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Abschlagsbetrag von € 100 oder € 150 an APW Rechtsanwälte & Notare zu bezahlen. Auch von Mustererklärungen im Internet ist abzuraten. Sie sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten. Grundsätzlich ist jeder blind abgegebene Ratschlag ohne Einzelfallprüfung für Sie nicht hilfreich, im Falle der Unterlassungserklärung sogar hochgefährlich. Denn jede abgegebene Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und kann bei Verstoß Vertragsstrafen ab € 5.000,00 auslösen.

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