Filesharing aktuell: U C Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt weiter munter ab!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Filesharing, Download, DigiProtect, UrheberrechtsverletzungDas publik gewordene Vorhaben, Forderungen aus Abmahnungen im Werte von 90 Millionen Euro versteigern zu wollen, hält die Kanzlei UC Rechtsanwälte nicht davon ab, weiter Abmahnungen auszusprechen.
Das Anfang Dezember öffentlich gewordene Vorhaben, vermeintliche Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen im Werte von rund 90 Millionen Euro versteigern zu wollen, hält die Regensburger Kanzlei UC Rechtsanwälte (Urmann Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) offensichtlich nicht davon ab, weiterhin massenhaft Abmahnungen auszusprechen.
Aktuell erfolgen die Abmahnungen im Auftrag von Firmen wie DigiProtect, Silwa Filmvertrieb AG, Concrete Jungle aus Köln und DBM Videovertrieb GmbH. Gegenstand der Abmahnungen ist durchweg die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung pornografischer Filmwerke. Die Abgemahnten sollen diese Filmwerke über ihren Internetanschluss anderen Teilnehmern in Internettauschbörsen zum Download angeboten haben.
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Entsprechend formuliert, beinhaltet eine solche modifizierte Unterlassungserklärung kein Schuldanerkenntnis und begründet auch keine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz und Kostenerstattung. Lediglich der verschuldensunabhängig bestehende Unterlassungsanspruch wird höchst vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfüllt. Dem abmahnenden Rechteinhaber ist es dann nicht mehr möglich, eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht gegen den abgemahnten Anschlussinhaber zu erwirken oder aber den Anspruch klageweise auf Kosten des Abgemahnten geltend zu machen.
Die Angelegenheit hat sich dann insoweit erledigt. Es geht nur noch um die mit der Abmahnung gleichfalls geltend gemachten Zahlungsansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung. Da der Schadensersatzanspruch aber Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Hinblick auf die behauptete Urheberrechtsverletzung voraussetzt, lässt sich dieser Anspruch häufig als unbegründet zurückweisen.
Die dem Rechteinhaber vom abgemahnten Anschlussinhaber im Falle einer berechtigten Abmahnung zu erstattenden Anwaltskoste
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