Filesharing-Abmahnung der GSDR GmbH durch die Kanzlei Kornmeier & Partner

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Die Kanzlei Kornmeier und Partner, mahnen im Auftrag Ihrer Mandantin der GSDR GmbH, die ebenfalls in Frankfurt ansässig ist. wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

Streitgegenständlich ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel We No Speak Americano der Musikgruppe Yolanda Be Cool & Dcup als Bestandteil des Samplers Future Trance Vol. 53.

Laut Abmahnschreiben soll das Werk in der Tauschbörse "BitTorrent" anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag von 450,- EUR gefordert.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

1. Versuchen Sie nicht in Panik zu geraten und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

2. . Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Unterlassungserklärung in der ursprünglichen Form zu unterzeichnen, also die Unterlassungserklärung abzugeben. In den überwiegenden Fällen handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um ein selbstständiges Schuldanerkenntnis, wodurch ein verschuldensunabhängig bestehender Schadensersatzanspruch begründet wird.

3. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten oft reduziert werden können.

4. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Ihrer Untätigkeit die Gefahr kostenträchtige Einstweilige Verfügungen birgt.

5. Beaufragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt!

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