Filesharing-Abmahnung der Constantin Filmverleih GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Aktuelle Filmwerke

Filesharing-Abmahnung der Constantin Filmverleih GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Derzeit kursieren neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, die  im Auftrag Ihrer Mandantin der Constantin Filmverleih GmbH, die ebenfalls in München ansässig ist wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke abmahnen.

Folgende Filmwerke sind derzeit Bestandteil von Abmahnungen:

"Werner – Eiskalt"

"Vorstadtkrokodile 1 2"

"New Kids Turbo"

"Pandorum"

"Konferenz der Tiere (3D)"

"Die Superbullen"

In den Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 956,00 € gefordert:

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

  1. Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  2. Vermeiden Sie eine direkte Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Waldorf Frommer
  3. Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  4. Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.
  5. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.